Duales Studium und Steuererklärung

  • Hallo zusammen,


    meine 21-jährige Tochter, noch bei den Eltern wohnend, hat im Oktober 2023 mit einem Dualen Studium begonnen.

    Jetzt stellt sich mir gerade die Frage ob Sie nun erstmalig eine Steuererklärung abgeben muss?

    Eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 hat Sie angeblich nicht erhalten!


    Muss Sie eine Steuererklärung abgeben?

  • meine 21-jährige Tochter, noch bei den Eltern wohnend, hat im Oktober 2023 mit einem Dualen Studium begonnen.

    Eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 hat Sie angeblich nicht erhalten!


    Muss Sie eine Steuererklärung abgeben?

    Hier sind lauter Steuerlaien. :(


    Hat sie denn im Jahr 2023 Lohn bekommen und darauf Steuer bezahlt? Wenn ja, wird sie eine Steuererklärung abgeben wollen, weil sie dann voraussichtlich die gezahlte Steuer erstattet bekommt.


    Eine Lohnsteuerbescheinigung in dem Sinne gibt es mittlerweile nicht mehr, die entsprechenden Daten gehen automatisch elektronisch ans Finanzamt. Der jeweilige Mitarbeiter bekommt "nur" noch einen Ausdruck der Daten, quasi eine Kopie. Diese sollte man in der Lohnbuchhaltung der betreffenden Firma aber schon bekommen können, schon damit die eigenen Unterlagen komplett sind.


    Meiner Laienkenntnis nach ist die Steuererklärung für sie freiwillig - aber wenn sie sie schnell macht, kommt das Geld auch schnell wieder zurück.

  • Sind ihr denn Kosten entstanden, mit denen sie über den Werbungskostenpauschbetrag kommt? Falls ja und wenn das Einkommen recht niedrig war, könnte sie einen steuerlichen Verlust haben. Dieser kann in den Folgejahren dann ggf. steuerreduzierend wirken.


    Meiner Erfahrung nach sind die eigenen Kosten bei einem dualen Studium aber meistens eher gering und beschränkt sich auf die Arbeitsmaterialien. Die Studiengebühr selbst wird in den meisten Fällen vom Arbeitgeber übernommen. Sollte sie aber einen Eigenanteil zahlen müssen, so gehört dieser zu den vorweggenommenen Werbungskosten und reduziert die Einkünfte.



    Nachtrag: Da sie nur ein paar Monate im Jahr gearbeitet hat, sollte sie die Steuererklärung auf jeden Fall machen. Etwas zurück wird es definitiv geben, wenn sie Steuern gezahlt hat.

  • Muss Sie eine Steuererklärung abgeben?

    M.E. falsche Frage. Sie sollte eine Steuererklärung machen.

    Eine Lohnsteuerbescheinigung für 2023 hat Sie angeblich nicht erhalten!

    Vermutlich eher verschlammt. Macht nichts. Sie soll sich in Elster anmelden und dann dort die vorliegenden Daten abrufen (sollte auch mit den Zahlen auf der Dezember-Lohnabrechnung übereinstimmen). Dann ist dort auch schnell die vorausgefüllte Steuererklärung gemacht.

  • Sind ihr denn Kosten entstanden, mit denen sie über den Werbungskostenpauschbetrag kommt? Falls ja und wenn das Einkommen recht niedrig war, könnte sie einen steuerlichen Verlust haben. Dieser kann in den Folgejahren dann ggf. steuerreduzierend wirken.

    Das spielt vermutlich keine Rolle.

    Da sie nur ein paar Monate im Jahr gearbeitet hat, sollte sie die Steuererklärung auf jeden Fall machen. Etwas zurück wird es definitiv geben, wenn sie Steuern gezahlt hat.

    Das ist das Entscheidende. Nur zwei Monate verdient (und das wenig): Mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommt sie alle gezahlten Steuern zurück.

  • Das spielt vermutlich keine Rolle.


    Das ist das Entscheidende. Nur zwei Monate verdient (und das wenig): Mit hoher Wahrscheinlichkeit bekommt sie alle gezahlten Steuern zurück.

    Deshalb hatte ich den Nachtrag auch noch geschrieben. Das ist der eigentliche Grund, warum eine Steuererklärung für sie "Pflicht" sein sollte, wenn sie Steuer zahlen musste. Dies dürfte der Fall sein, wenn die Ausbildungsvergütung bei ca 1.300 Euro oder mehr liegt. Allerdings ist das schon sehr viel, als dualer Student bekommt man z.B. in NRW nach IG Metall gut 1.080 Euro in 2023 und seit Mai diesen Jahres sind es knapp 1.120 Euro (Einstieg mit 2. Lehrjahr, zumindest war das damals bei mir so).


    Daher dürfte es am Ende eher um die Option auf einen möglichen Verlustvortrag hinauslaufen (in wie weit der dann im nächsten Jahr was bringt steht auf einem anderen Blatt).

  • Bei einem sozialversicherungspflichtigen Job geht die Steuerpflicht bei etwa brutto1350 €/m los. Wenns brutto weniger ist, werden gleich gar keine Steuern abgezogen.


    Man hat von einem Verlustvortrag nichts, wenn man keine Steuern zahlt.

    Nichts anderes habe ich geschrieben, ich habe lediglich eine niedrigere Grenze gezogen. Da wir über 2023 reden, habe ich mich auf eine Aussage von Finanztip verlassen:

    Welche Freibeträge gibt es 2023 und 2024 in Steuerklasse 1?

    Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt immer entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen.

    Im Jahr 2023 hast Du den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, den Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Mit den zu zahlenden So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en bedeutet das: Ab knapp 1.300 Euro im Monat musst Du 2023 in Steuerklasse 1 Steuern zahlen. Da der Grundfreibetrag 2024 kräftig auf 11.604 Euro steigt, erhöht sich dieser Wert 2024 auf knapp 1.360 Euro pro Monat.

  • Hallo Zahlenspieler,


    gut, dass Du Dich darum kümmerst. Auch wenn es sich nur um drei Monate Einkommen handelt - die Ausbildungsvergütung ist beim Dualen Studium oft ausreichend hoch, dass Steuern abgezogen werden. Die gilt es nun sich wieder zu holen.

    Frag Mal Deine Tochter, wie sie die regulären Lohnzettel bekommt.

    Die Firma, für die ich arbeite, hat auf "wir verschicken nichts mehr sondern die Mitarbeiter rufen ab" umgestellt.

    Das bedeutet, sowohl Lohnzettel als auch Lohnsteuerbescheinigung sind nun hinter Kacheln in einem Portal versteckt, neben einigen anderen Kacheln für Urlaubsanträge, Zeitmeldungen, Reisekostenabrechnung und einigen Überschriften, die ich bisher ignorieren könnte.

    "Nicht bekommen" kann also tatsächlich sein (im Sinne von, keiner hat mir was in die Hand gedrückt und gesagt, dass das wichtig ist)


    Grüße,

    DerDenker

  • Ansonsten kann man auch einfach freundlich bei der Lohnbuchhaltung, bzw. Beim betreuenden Ausbilder nachfragen, die reisen einem nicht den Kopf ab, und können kompetent einem mitteilen wie das in ihrem System gehandhabt wird + geg. Auch einen Ersatz Ausdruck machen wenn nötig.


    Ein „Muss“ ist diese Steuererklärung nicht, man kann die auch einfach weglassen.

    Man hat später auch noch die Chance für 3 Jahre rückwirkend eine freiwillige abzugeben.

  • Meins23:

    Das wird jetzt ein Streit um Kaisers Bart.


    Du hattest geschrieben, daß hier "die Option auf einen Verlustvortrag" bestehe. Die üblichen Vergütungen in dualen Studien im Hinterkopf sowie die üblichen Werbungskosten bei

    Studiengängen erscheint die Verwirklichung dieser Option höchst unwahrscheinlich.


    Selbstverständlich lasse ich mich durch eine einschlägige Kalkulation vom Gegenteil überzeugen.

  • Achim Weiss:

    Ich rechne jetzt mal ganz grob mit den oben genannten Zahlen für IG Metall NRW. Demnach liegt das Bruttoeinkommen bei 3.240 Euro (3x 1.080).


    Hiervon wird die Krankenversicherung und ggf. weitere Versicherungen abgezogen, soweit der Maximalbetrag nicht ausgeschöpft ist. Sind also maximal 1.900 Euro Abzug. Somit verbleiben noch 1.340 Euro.

    Wenn jetzt ein Eigenanteil für die Studienkosten gezahlt werden muss (einige Kommilitonen hatten damals so eine Regelung), kann dieser entsprechend als Werbungskosten angesetzt werden. Sagen wir hier einfach mal 300 Euro pro Monat (allerdings kann ich nicht sagen, wie hoch solche Eigenanteil aktuell tatsächlich sind). Das waren dann aber schon 900 Euro.

    Jetzt kommen noch die Fahrtkosten hinzu. Der Zeitraum hatte 61 Arbeitstage, abzgl 8 Tage Urlaub und 10 Tage Berufsschule / Uni (bei uns war damals in den ersten 3 Semestern ein Tag in der Woche + Samstags Uni). Bleiben also 43 Tage mit z.B. 20 km, also 258 Euro für den Arbeitsweg. Außerdem 20 Tage zur Uni, da sind es vielleicht 50 km (da de Standort seltener sind), also nochmal 300 Euro.

    Somit liegt das zu versteuernden Einkommen jetzt schon bei - 118 Euro, Arbeitsmittel sind noch gar nicht berücksichtigt.


    Ob der Verlust aber im Folgejahren tatsächlich einen steuersparenden Effekt hat, ist während der Ausbildung durchaus fraglich.