Besteuerung beim Goldverkauf

  • Liebe Community! Ich bin neu im Forum und freue mich auf Eure Meinungen!


    Eine Frage, die ich mir schon lange stelle, die mir aber bisher noch nichtmal meine Bank befriedigend beantworten konnte:


    Beim Verkauf von Gold nach der Spekulationsfrist fällt ja keine Steuer an. Nur: Wie weise ich denn nach, wann ich das Gold erworben/bekommen habe, wenn ich es z.B. geerbt habe und keine Quittungen habe? Wer genau fragt das eigentlich nach und meldet das ggf.? Der Käufer? Auch sind eventuelle Quittungen ja nicht immer einem bestimmten Barren zugeordnet. Wenn ich mir jetzt einen Barren z.B. vor Jahren gekauft hätte und noch eine Quittung besitze, könnte ich die ja für jeden gleichgrossen Barren vorweisen (meine: Quittung ist nicht einem bestimmten Barren eindeutig zugeordnet). Ich hoffe, man versteht mein (rein hypothetisches) Gedankenspiel. Die Bank hat mit nicht verstanden.


    Vielen Dank und beste Grüße!

    S.

  • Was nicht steuerpflichtig ist, musst Du ja auch in keiner Steuererklärung berücksichtigen.

    Also kann Du mit gutem Gewissen das Thema erst einmal vergessen.


    Natürlich ist nicht ausgeschlossen, das irgendwann ein Finanzamt mal nachfragt. Dann musst Du nichts nachweisen, solltest Deine Geschichte aber glaubhaft machen.


    Eine Nachweispflicht hat die andere Seite. Eng wird es für Dich, wenn aus den Bankunterlagen hervorgeht, dass Du 2 Monate vorher einen Barren gekauft hat und Du jetzt nicht mehr weißt, wo der hingekommen ist.

  • Haben die großen Barren eigentlich eine Seriennummer oder ähnliche Unterscheidungsmerkmale?

    Nicht nur große oder was immer du unter groß verstehst. ;)

    Viele namhafte Goldhersteller wie Umicore, Heraeus, Argo-Heraeus, ec, prägen ihre Barren, egal ob gegossen, geprägt oder in Blister-Verpackung.


    Aber die Nummern werden nicht beim Verkauf durch den Goldhändler auf der Rechnung ausgewiesen, wenn du das vermutest.

  • Aber die Nummern werden nicht beim Verkauf durch den Goldhändler auf der Rechnung ausgewiesen, wenn du das vermutest.

    Das wäre der zweite Teil der Vermutung. Der erste, dass eine individuelle Identifizierbarkeit ein gutes Argument wäre, von dem überwiegend anzuwendenden FIFO-Prinzip abzuweichen und z.B. die Barren mit dem geringsten Gewinn oder die länger als Jahr im Bestand sind steueroptimierend zuerst zu verkaufen.

  • Meiner Meinung nach gibt es beim Gold Verkauf sowieso kein FIFO Prinzip. Jeder Barren ist eindeutig identifizierbar und damit wird beim Verkauf immer der Kaufpreis und Kaufdatum dieses speziellen Barren herangezogen.

    Das widerspricht aber der Aussage der Depotfee, wenn die Zuordnung auf der Quittung nicht erfolgt.

  • Das wäre der zweite Teil der Vermutung. Der erste, dass eine individuelle Identifizierbarkeit ein gutes Argument wäre, von dem überwiegend anzuwendenden FIFO-Prinzip abzuweichen und z.B. die Barren mit dem geringsten Gewinn oder die länger als Jahr im Bestand sind steueroptimierend zuerst zu verkaufen.

    Man müsste aber nur von FIFO abweichen, wenn alle Barren noch innerhalb der Spekulationsfrist sind. Sobald diese durch ist, kann es einem absolut egal sein, wie viel Gewinn man mit diesem einen Barren genau macht. Der Gewinn ist ja sowieso steuerfrei.

  • Danke für Euren Input! Gibt es denn Erfahrungen, ob sich ein z.B. geerbter Barren ohne jede Quittung/Herkunftsnachweis in der Praxis vollkommen problemfrei verkaufen lässt?

    Wenn du den Barren ohne Anschaffungsdatum, aber ganz offiziell geerbt hast, ist er nach einem Jahr steuerfrei. Also einfach abwarten.


    Banken kaufen Gold ohne Herkunftsnachweis nicht gerne an. Goldhändler benötigen die Nachweise nicht zwingend. Allerdings wegen Geldwäschegesetz wirst du dich ab 2000 Euro identifizieren müssen. In Österreich geht die Grenze bis 10.000 Euro, weswegen ich Gold schon dort gekauft habe.


    Ich habe mal gelesen, dass man eine Haltedauer von über einem Jahr nachweisen kann, wenn man die Barren (hier am besten mit Nummer) auf eine aktuelle Tageszeitung legt und fotografiert. Nach einem Jahr ist man steuerlich im Reinen.

  • Ich habe mal gelesen, dass man eine Haltedauer von über einem Jahr nachweisen kann, wenn man die Barren (hier am besten mit Nummer) auf eine aktuelle Tageszeitung legt und fotografiert. Nach einem Jahr ist man steuerlich im Reinen.

    ja, oder man legt ihn auf eine 1 Jahr alte Zeitung...... das zum Thema "sicherer Nachweis"

  • Der Tipp stammt aus der Wirtschaftswoche von einem Fachanwalt für Steuerrecht (nur für Abonnenten, kann leider nicht verlinken).


    Aber nach deinem berechtigtem Einwand bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das eine brillante Idee ist. ^^

  • Der Tipp stammt aus der Wirtschaftswoche von einem Fachanwalt für Steuerrecht (nur für Abonnenten, kann leider nicht verlinken).


    Aber nach deinem berechtigtem Einwand bin ich mir nicht mehr so sicher, ob das eine brillante Idee ist. ^^

    Das hier ist der Link:

    Bekommt das Finanzamt von meinem Goldverkauf etwas mit?


    Wer eine Lesekarte der lokalen Stadtbücherei hat, kann den Artikel auch lesen. Finanztip hat vor etwa einem halben Jahr mal geschrieben, wie das geht.


    Oder halt so.