Parallele Krankschreibungen = Problem für Krankengeld?

  • Mal angenommen es hat sich so "etabliert", dass man zwei Hausärzte aus verschiedenen Praxen hat. Durch mehrere chronische Krankheiten, hat man etliche Probleme, wodurch man merkt, dass Hausarzt Nummer 1 sich mal ausgelastet fühlt oder dass man sich weniger ernst genommen fühlt. Daher hat man einen zweiten Hausarzt/Allgemeinmediziner. (Sagen wir einfach Hausarzt A und Hausarzt B).


    Für Situationen wie: Arzt B nimmt kein Blut ab, da er Entzündungen für unwahrscheinlich hielt. Arzt A dagegen, hat Blut abgenommen und man hat Entzündungen gesehen.


    Dadurch kam in den letzten Jahren zustande, dass mal A und mal B die Krankschreibungen ausstellt. Mal angenommen, aktuell ist man bei B krankgeschrieben, hat aber die Befürchtung, dass B irgendwann nicht mehr an die Intensität der Erkrankung glaubt, während A sogar von einer Verschlimmerung der Erkrankung ausgeht und diese Schwere als gesichert diagnostiziert hat. Daher überlegt man sich, sich bei A jetzt zusätzlich parallel krankschreiben zu lassen, für den Fall dass B irgendwann keine AU's mehr ausstellt.


    1) Haben solche Parallelkrankschreibungen, also wenn sich die Krankschreibungen nicht nur überlappen, sondern fast ganz parallel ausgestellt und verlängert werden, Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch?


    2) Falls nein, wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in der Krankenkasse bei der Prüfung seinen Unmut äußern oder die AU's anzweifeln?

  • Mal angenommen jemand beschäftigt dauerhaft zwei Hausärzte und belastet die Kasse damit doppelt, dann nehme ich an, dass die Kasse annimmt, dass sie dagegen vorgehen wird.


    Und konkreter: Wofür soll denn der zweite Arzt eine Krankschreibung ausstellen? Zu krank für die erste Krankschreibung?

  • Ich glaube nicht, dass verboten ist, was Du tust, aber es sieht schon irgendwie blöd aus. So als ob jemand so lange die Ärzte abklappert, bis er endlich die ersehnte Krankschreibung bekommt. (Ich weiß, dass es bei Dir anders ist.)


    Ich würde mir keine großen Sorgen machen (in der GKV noch weniger als in der PKV - die Angabe hattest Du nicht gemacht), aber mich auf Dauer für einen Arzt entscheiden.

  • Ich würde mir keine großen Sorgen machen (in der GKV noch weniger als in der PKV ...

    Zumindest die GKV könnte irgendwann den medizinischen Dienst einschalten um die Arbeitsunfähigkeit durch eine 'neutrale Begutachtung' prüfen zu lassen.

    Wie es bei der PKV aussieht weiß ich nicht.

  • Korrigiert mich, aber gibt es (zumindest in der GKV) nicht auch eine "Hausarzt-Kostenpauschale"?

    Ich würde davon ausgehen, dass beide Ärzte diese für sich beanspruchen, aber die KK die gerne doppelt zahlt.

  • Es gibt (überall?) ein Hausarzt-Programm, bei dem Du Dich für mir nicht klare Vorteile an einen Hausarzt bindest und der Dich dann an die Fachärzte überweist. So sollen alle Informationen beim Hausarzt zusammenlaufen und besser und kostengünstiger behandelt werden. Oder so ähnlich.

  • Falls gesetzliche Krankenversicherung und Wechsel des Hausarztes in einem Quartal = In der vertragsärztlichen Versorgung 1 Hausarzt pro Kalendervierteljahr, Wechsel nur aus wichtigem Grund.

    SGB V § 76 (Freie Arztwahl) Abs. 3:

    „3) Die Versicherten sollen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt innerhalb eines Kalendervierteljahres nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wechseln. Der Versicherte wählt einen Hausarzt. Der Arzt hat den Versicherten vorab über Inhalt und Umfang der hausärztlichen Versorgung (§ 73) zu unterrichten; eine Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung hat er auf seinem Praxisschild anzugeben.
    (3a) Die Partner der Verträge nach § 82 Abs. 1 haben geeignete Maßnahmen zu vereinbaren, die einer unkoordinierten Mehrfachinanspruchnahme von Vertragsärzten entgegenwirken und den Informationsaustausch zwischen vor- und nachbehandelnden Ärzten gewährleisten.“


    Wenn beide Hausärzte in ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit und entsprechenden Abrechnung für ein Quartal nichts voneinander wissen, könnte eine Honrarrückforderung gegenüber einem Arzt oder beiden Ärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung Thema werden, wenn nicht jeweils wichtige Gründe für Wechsel in den Quartalen vorlagen plus Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGV.


    Den Hausarzt bei Wechsel im Quartal unbedingt informieren. Die sogenannten Zweitmeinung ist ein anderes Thema. Und wegen eines eventuell bevorstehenden Krankengeldbezuges bei der Krankenkasse informieren.

  • Ich weiß nicht, warum die KV-Beiträge so stark steigen. Hat hier jemand eine Idee?

    Da kann man aber auch andere Gründe nennen:

    Hartz-IV-Empfänger: Staat zahlt Krankenkassen zehn Milliarden Euro zu wenig
    Knapp zehn Milliarden Euro sind nötig, damit Hartz-IV-Bezieher von ihren Krankenkassen gut versorgt werden können. Doch diesen Zahlungen kommt die Regierung…
    www.spiegel.de

    Rechnet man noch Asylbewerber hinzu wäre die Summe noch größer.

    Wobei man natürlich dazu sagen muss, dass würde der Staat das Geld dort ausgeben, er es sich natürlich an anderer Stelle zurückholen würde. Wäre also so oder so mehrheitlich auf die Arbeitende Bevölkerung umgelegt, außer man würde es z.B. über die MwSt machen. Aber genug Offtopic.

  • corsa

    Aber dann könnte man auch argumentieren, warum noch eine Krankenversorgung für alte kranke Menschen?

    IKK classic - Kosten je Versicherten nach Alter und Geschlecht 2017 | Statista
    Die durchschnittlichen Kosten weiblicher IKK classic-Versicherter im Alter von 50 bis 54 Jahren beliefen sich 2017 auf rund 2.789 Euro.
    de.statista.com


    Treiben nur die Kosten des Gesundheitswesens hoch und haben noch weniger gesellschaftlichen 'Nutzen' als Hartz4-Empfänger oder Asylbewerber. Immerhin besteht bei diesen Menschen noch die Möglichkeit, dass Sie eines Tages produktiv für die Gesellschaft werden (z.B. Kinder von alleinerziehenden Müttern, die aktuell Hartz4 beziehen).

    Hätte zudem auch noch positive Auswirkungen auf das Rentensystem, wenn die Alten 'früher' weg wären.


    Einfach mal darüber nachdenken, dass man auch mal chronisch krank werden könnte oder irgendwann Alt wird und dann überlegen, ob man ein Gesundheitssystem rein nach Kosten/Nutzenrechnung befürworten würde. :/

  • Das ist ja per so keine Kritik an Hartz 4 oder Asylbewerbern sondern daran, dass der Staat für diese Menschen nicht genug Beiräge abführt. Und diese Minderbeträge des Staates tragen halt zum Defizit der Krankenkassen bei, was eben zu höheren Zusazbeiträgen der restlichen Versicherungsnehmer führt.


    Und wie schon angesprochen würde sich der Staat, würde er hier mehr Kassenbeiträge zahlen, das Geld ja auf irgendeine Art und Weise wiederholen. Die Frage wäre hier ja nur wie, durch etwas, dass alle betrifft wie die MwSt oder etwas das nur bestimmte Gruppen betrifft wie die Einkommenssteuer.


    Auch wenn ich die Einstellung des TE einfach solange zu verschiedenen Ärzten zu gehen bis man Krankgeschrieben wird (etwas überspitzt ausgedrückt) nicht gutheiße, denke ich dass der Anteil der Gesamtkosten der Krankenkassen den soetwas verursacht auch in der Gesamtheit zu vernachlässigen ist.


    Insofern es chronische Krankheiten sind, würde ich mir hier im übrigen sogar tatsächlich überlegen zu einem Arzt C zu gehen, der die Krankheitsvorgeschichte nicht kennt. Ggf. einem spezialisten für die hier vorliegende Krankheit.


    Denn wenn A und B zu recht unterschiedlichen Diagnosen kommen sollte man dies hinterfragen. Wobei hier dann auch zu hinterfragen ist, inwiefern die chronische Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt. Denn mit vielen chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes kann man ja durchaus in vielen Fällen relativ normal einer Tätigkeit nachgehen. Und evtl. sehen A und B dies in dem konkreten Fall einfach unterschiedlich.

  • Man kann immer darüber streiten, woher Geld das umverteilt wird kommen soll. Klar kann man der Meinung sein, dass diese Kosten auch alle Bürger zu tragen haben = muss aus steuern finanziert werden.

    Fakt ist, dass die Kosten für das Gesundheitswesen in den nächsten Jahrzehnten allein durch die stetige Alterung der Gesellschaft kontinuierlich steigen werden. Ob diese Kostensteigerung dann dauerhaft allein durch steigende Krankenkassenbeiträge zu finanzieren sein wird wage ich ehrlicherweise zu bezweifeln.

  • Woher weißt Du, dass die Höhe des Bundeszuschusses a) maßgeblich auf die Versorgung der von Dir genannten Personengruppen (und nicht etwa auf die kostenlose Familienversicherung) zurückzuführen ist und b) nicht zur Deckung der zusätzlich entstehenden Kosten ausreicht?

    (...) einfach solange zu verschiedenen Ärzten zu gehen (...), denke ich dass der Anteil der Gesamtkosten der Krankenkassen den soetwas verursacht auch in der Gesamtheit zu vernachlässigen ist.

    Das darfst Du gerne denken, aber findest Du auch einen Beleg für die Vermutung?