Mal angenommen es hat sich so "etabliert", dass man zwei Hausärzte aus verschiedenen Praxen hat. Durch mehrere chronische Krankheiten, hat man etliche Probleme, wodurch man merkt, dass Hausarzt Nummer 1 sich mal ausgelastet fühlt oder dass man sich weniger ernst genommen fühlt. Daher hat man einen zweiten Hausarzt/Allgemeinmediziner. (Sagen wir einfach Hausarzt A und Hausarzt B).
Für Situationen wie: Arzt B nimmt kein Blut ab, da er Entzündungen für unwahrscheinlich hielt. Arzt A dagegen, hat Blut abgenommen und man hat Entzündungen gesehen.
Dadurch kam in den letzten Jahren zustande, dass mal A und mal B die Krankschreibungen ausstellt. Mal angenommen, aktuell ist man bei B krankgeschrieben, hat aber die Befürchtung, dass B irgendwann nicht mehr an die Intensität der Erkrankung glaubt, während A sogar von einer Verschlimmerung der Erkrankung ausgeht und diese Schwere als gesichert diagnostiziert hat. Daher überlegt man sich, sich bei A jetzt zusätzlich parallel krankschreiben zu lassen, für den Fall dass B irgendwann keine AU's mehr ausstellt.
1) Haben solche Parallelkrankschreibungen, also wenn sich die Krankschreibungen nicht nur überlappen, sondern fast ganz parallel ausgestellt und verlängert werden, Auswirkungen auf den Krankengeldanspruch?
2) Falls nein, wird der/die zuständige Sachbearbeiter/in der Krankenkasse bei der Prüfung seinen Unmut äußern oder die AU's anzweifeln?