Targobankkreditkarte mit ungefragter Umstellung der Tilgung

  • Eine Nachbarin aus meiner Straße fragte mich um Rat, da sie wusste, dass ich mich mit Finanzen etwas besser auskenne.
    Sie wunderte sich darüber, dass von ihrem Konto bei der Volksbank eine Abbuchung der Targobank für ihre Kreditkarte erfolgte, obwohl sie angeblich im letzten Monat diese gar nicht eingesetzt hatte.

    Ich bot ihr an, sofort nachzuschauen und zu helfen, da ich erst annahm, dass ihre Kreditkartendaten in falsche Hände gelangt sind und diese unberechtigt eingesetzt wird.

    Wie sich nach Durchsicht der Kreditkartenabrechnungen im Loginbereich der Targobank aber herausstellte, hatte sie schon sehr lange ihre Abrechnungen nicht geprüft, da ja monatlich Abbuchungen von ihrem Volksbankkonto erfolgten.

    Es stellte sich heraus, dass seit Februar 2023 die Tilgung von 100% auf 5% runtergestellt wurde. Das Ganze angeblich ohne dass sie darum gebeten hätte oder sie informiert wurde. Alle Benachrichtigungen im Onlinebanking habe ich geprüft, da war nichts dazu. Alle Auszüge sind aber vorhanden und eindeutig ersichtlich, dass seitdem knapp 1.600 Euro an nicht bezahlten Tilgungen sowie monatlich inzwischen 25 Euro an Zinsen (Zinssatz über 20% p.a.) aufgelaufen sind.
    Sie erinnerte sich, dass sie von einer Volksbank im Landkreis zur Volksbank der Stadt gewechselt hatte und damit ein IBAN Wechsel einherging. Darum scheiterte wohl im Januar 2023 eine Lastschrift zum Einzug des Kartensaldos. Sie informierte damals aber direkt telefonisch die Targobank und diese hat wohl mit der IBAN Änderung der Lastschrift dann einfach ungefragt die Tilgung auf 5% runtergesetzt.
    Natürlich haben wir die Targobank sofort schriftlich informiert und um sofortige 100% Tilgung sowie Rückzahlung der Zinsen gebeten.
    Die Targobank hat ohne auf den Sachverhalt auf 2023 einzugehen die Tilgung zwar zurück auf 100% gestellt aber die Zinsen möchte man nicht erstatten mit Hinweis auf die "Sorgfaltspflicht".
    Klar, die Nachbarin war definitiv naiv, dass sie so lange nicht ihre Kreditkartenauszüge prüfte, aber ihre Ausgaben mit der Kreditkarte waren meist überschaubar und da monatlich was eingezogen wurde und das ja immer einen Monat zeitversetzt zu den Ausgaben erfolgte, hat sie sich keine Gedanken darüber gemacht, dass irgendwas nicht stimmte.


    Nach dieser Vorgeschichte nun zu meiner Frage:
    Wie sollte man am besten weiter vorgehen? Gibt es eine Aussicht auf Erfolg die Zinsen von 269 Euro (wenn auch nur zum Teil) zurückzufordern? Oder sollte man hier über eine Verbraucherschutzstelle bzw. direkt mit einem Anwalt Druck aufbauen?
    Ombudsstelle als kostenfreie Alternative?
    Bin gespannt, was ihr meint, womit man am ehesten Erfolg hat bzw. evtl. habt ihr ja selbst Erfahrungen damit.
    Mir war der schlechte Ruf der Targobank bereits bekannt aber diese Masche die Tilgung einfach ungefragt aufs Minimum zu drehen, wenn mal eine Lastschrift scheitert, finde ich schon ziemlich dreist.

  • Hallo creditguru,


    einmal von Hinten angefangen:


    Die Targo- Bank muss nicht hinterhältig gehandelt haben. Ein kleiner Fehler bei der Eingabe der neuen IBAN reicht.

    Bei der Einschaltung eines Anwaltes wird das Salz (dessen Honorar) teurer als die Suppe (die 269 Euro Zinsen).

    Bei der Verbraucherzentrale kann man sich schon einmal beraten lassen. Ich befürchte aber, die geben auch die Auskunft, Ihre Nachbarin hat grob fahrlässig gehandelt. Kontoabrechnungen zu prüfen, gehört zu den finanziellen Basics.


    Das Einzige was mir einfällt: Die Targobank hat noch Filialen. Einen Termin bei der zuständigen Filiale machen und ganz freundlich im persönlichen Gespräch um eine (teilweise) Erstattung bitten. So mit dem Tenor, ganz sorgfältig habt ihr aber auch nicht gearbeitet. Viel Glück.


    Gruß Pumphut

  • Danke Pumphut für deine Einschätzung.
    Ja, Anwalt wäre nur kostenfrei wenn sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Weiß ich nicht, ob das der Fall ist, aber vermutlich nicht. Fällt daher denke ich weg.
    Verhandeln kann man sicher aber wieso sollte das eine Filialmitarbeiterin tun, die mit der Sache nichtmal was am Hut hatte und auch nicht zuständig ist für meine Nachbarin.
    Denke mit der Ombudsstelle hat man noch die besten Chancen, zumal das nichts kostet (zumindest für meine Nachbarin). Evtl. ist die Targobank aber auch kulanter wenn man nur die Ombudsstelle erwähnt, denn die Kosten dafür müsste ja die Bank tragen.

  • Wobei ich hier noch in den Raum stellen würde, dass ich mir durchaus vorstellen könnte, dass die Information damals per Post gekommen ist. Wenn ich mir Überlege was ich im Digitalen Zeitalter alles für Briefen von meiner Krankenkasse, Kreditkartenfirma, Energiversorger etc.bekomme, halte dies auch bei einer Filialbank nicht für ausgeschlossen.

  • Evtl. sollte man erstmal schauen, was denn genau im kleingedruckten des KK-Vertrags steht, bevor man zum Anwalt rennt. :/

    Evtl. hat die Bank genau nach Ihren Geschäftsbedingungen gehandelt:

    Änderung der Bankverbindung = Tilgung wird wieder auf den Standardwert von 5% gesetzt


    PS: Ja, die Nachbarin hat fahrlässig gehandelt und hat dafür 'Lehrgeld' bezahlt.

  • Evtl. sollte man erstmal schauen, was denn genau im kleingedruckten des KK-Vertrags steht, bevor man zum Anwalt rennt. :/

    Evtl. hat die Bank genau nach Ihren Geschäftsbedingungen gehandelt:

    Änderung der Bankverbindung = Tilgung wird wieder auf den Standardwert von 5% gesetzt

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass

    Darum scheiterte wohl im Januar 2023 eine Lastschrift zum Einzug des Kartensaldos.

    zur automatischen Umstellung auf 5% geführt haben könnte.

    Auch dies wäre in den AGB der KK nachzulesen.

  • wieso sollte das eine Filialmitarbeiterin tun, die mit der Sache nichtmal was am Hut hatte und auch nicht zuständig ist für meine Nachbarin

    Jeder Targobankkunde ist einer Filiale zugeordnet (normalerweise der nächsten, ist im Onlinebanking ausgewiesen) und hat dort einen zuständigen Ansprechpartner. Auch wenn sie noch nie Kontakt zu ihm/ihr hatte.


    Für mich wäre die Bank der erste Schritt, Ombudsmann der Zweite.