als Rentner in die PKV

  • Hallo


    soweit ich informiert bin, kann man sich als Rentner von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Gilt das auch dann, wenn man während des Berufslebens versicherungspflichtig war?


    Kann man, wenn man als Student privatversichert ist, und nach dem Studium eine versicherungspflichtige

    Tätigkeit aufnimmt, 30 oder 40 Jahre eine große Anwartschaft laufen lassen und diese dann mit Renteneintritt aktivieren?

    Wäre das, unabhängig ob das sinnvoll ist, möglich?

  • Hallo Qwertz123 ,

    Du stellst bemerkenswerte Fragen, aber verboten ist das ja nicht. ;)

    soweit ich informiert bin, kann man sich als Rentner von der Versicherungspflicht befreien lassen.

    Gilt das auch dann, wenn man während des Berufslebens versicherungspflichtig war?

    Grundsätzlich kann man sich befreien lassen, aber wenn man vor dem Befreiuungsfall pflichtversichert war, gibts besondere Regeln, zu denen es auch sozialgerichtliche Blutgrätschen gegeben hat.


    Aber mir ist ein Fall bekannt, in dem der Befreiungsantrag gestellt wurde und auch erfolgreich war. Es handelte sich um eine verheiratete Neurentnerin, die statt der KVdR lieber via 70%iger Ehegattenbeihilfe in der PKV weiterversichert sein wollte. Sie hatte wohlweislich seit längere Zeit eine Anwaretschaft, der zuvor eine aktive PKV als Beihilfeberechtigte vorangegangen war.


    Die beiden möglichen Knackpunkte dabei - Übersteigen der Einkommensgrenze als Ehegatte und mögliche spätere Scheidung vom verbeamteten/pensionierten Gespons - waren von ihr nicht übersehen und wohl kalkuliert worden.

    Kann man, wenn man als Student privatversichert ist, und nach dem Studium eine versicherungspflichtige

    Tätigkeit aufnimmt, 30 oder 40 Jahre eine große Anwartschaft laufen lassen und diese dann mit Renteneintritt aktivieren?

    Kann man, aber ob man in diesem( von meinem Beispielfall oben abweichenden Fall) dadurch die grundsätzlich eintretende Versicherungspflicht in der GKV abwenden kann, wird zu gegebener Zeit mit einiger Sicherheit wieder ein Gericht entscheiden. Es sei denn, die mit dem Befreiungsantrag beglückte gesetzliche Kasse nimmt den einfach so an. Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Wäre das, unabhängig ob das sinnvoll ist, möglich?

    Siehe oben.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Ich würde mich an die Frage gerne dranhängen. Ich bin als Professor verbeamtet und mit meinen Kindern bei der Barmenia im Beihilfe-Tarif. Meine Frau arbeitet Teilzeit und ist darüber in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Das Einkommen aus der Teilzeit-Stelle + Einkommen aus Vermietung überschreitet die Einkommensgrenzen der Beihilfe.


    Welche Möglichkeiten gibt es dann für meine Frau in die PKV zu kommen?


    Eine Anwartschaft scheidet zumindest laut meinem Makler aus, da diese bis 55 gezogen sein muss. Sie möchte eigentlich gerne arbeiten, bis sie abschlagsfrei in Rente gehen kann. Damit scheidet eine Anwartschaft, wie das Alexis geschildet hat leider aus.


    Mit 63 oder 65 wird es dann allerdings ungleich schwieriger eine PKV zu finden, da man dann ja möglicherweise das eine oder andere Wehwehchen hat. Ist es möglich dann noch die Öffnungsaktion zu ziehen, wenn sie da erstmalig beihilfeberechtigt wird, weil sie unter die Einkommensgrenze fällt?


    Welche Alternativen gibt es?

  • Vielleicht hilft diese Info weiter:


    Mein Vater war hauptberuflich angestellt und war nebenberuflich selbstständig.

    Zeitlebens war er in der GKV, hatte aber eine umfangreiche private Zusatzversicherung.

    Als er in Rente ging war er durch die bestehende Selbstständigkeit kein Fall für die Versicherung der Rentner. Die private Zusatzversicherung zu einer Vollversicherung umzuwandeln hätte wohl geklappt. Leider hatte das Leben oder besser gesagt der Tod eine andere Idee...


    In wieweit das jedoch allgemeingültig ist oder gar einen sicheren Weg zum Ziel bietet, weiß ich nicht. Da dürfte auch einiges vom Versicherungsunternehmen, der persönlichen Gesundheit und der eigenen finanziellen Schmerzgrenze abhängen...


    Grüße,

    Der Denker

  • Mein Vater war hauptberuflich angestellt und war nebenberuflich selbstständig.

    Zeitlebens war er in der GKV, hatte aber eine umfangreiche private Zusatzversicherung.

    Als er in Rente ging war er durch die bestehende Selbstständigkeit kein Fall für die Versicherung der Rentner.

    Die Selbständigkeit schließt die KVdR nicht aus. Er braucht für die KVdR aber eine gesetzliche Rente (und sei es eine kleine nebenher). Hat er denn über seine hauptberufliche Anstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erworben?

  • Die Selbständigkeit schließt die KVdR nicht aus. Er braucht für die KVdR aber eine gesetzliche Rente (und sei es eine kleine nebenher). Hat er denn über seine hauptberufliche Anstellung keinen Anspruch auf eine gesetzliche Rente erworben?

    Ja, er hatte Anspruch auf die Gesetzliche Rente. Die letzten 25 Jahre seines Berufslebens war er abhängig beschäftigt mit Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung (wie 90% der Arbeitnehmer) und hatte die Selbstständigkeit nebenbei.

    Trotzdem wurde von der Gesetzlichen Krankenversicherung nachher vorgerechnet, dass er durch seine Selbstständigkeit keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner habe... Daher auch der Gedanke, komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln. Durch die lange Zusatzversicherungszeit hätte das Versicherungsunternehmen sogar mitgemacht...


    Grüße,

    DerDenker

  • [Der Vater war jahrzehntelang abhängig beschäftigt. Im Ruhestand habe die GKV ihm den Status KVdR verwehrt aufgrund einer jahrelangen nebenberuflichen Selbständigkeit.]

    Ja, er hatte Anspruch auf die gesetzliche Rente. Die letzten 25 Jahre seines Berufslebens war er abhängig beschäftigt mit Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung (wie 90% der Arbeitnehmer) und hatte die Selbstständigkeit nebenbei.


    Trotzdem wurde von der gesetzlichen Krankenversicherung nachher vorgerechnet, dass er durch seine Selbstständigkeit keinen Anspruch auf die Krankenversicherung der Rentner habe. Daher auch der Gedanke, komplett in die private Krankenversicherung zu wechseln. Durch die lange Zusatzversicherungszeit hätte das Versicherungsunternehmen sogar mitgemacht.

    Ohne die Details zu kennen, kann das niemand nachvollziehen. Dennoch melde ich Zweifel an. Wer abhängig beschäftigt ist, zahlt allein aus seinem Gehalt aus abhängiger Beschäftigung Krankenversicherungsbeiträge. Eine nebenberufliche Selbständigkeit bleibt außer Betracht, wenn sie wirklich nebenberuflich ist (also weniger Arbeitszeit bindet als die Festanstellung).


    Die DAK schreibt:


    Hauptberuflich angestellt und nebenberuflich selbstständig


    Wenn Sie als Arbeitnehmer einer Hauptbeschäftigung nachgehen und nur nebenberuflich selbstständig tätig sind, sind sie über die Hauptbeschäftigung krankenversichert. Beiträge für Ihre selbstständige Tätigkeit fallen in der Regel nicht an.


    Die Nebentätigkeit darf allerdings in Arbeitszeit und Gewinn den Hauptberuf nicht übersteigen. Ist dies doch der Fall, ist die Nebentätigkeit nicht länger als solche zu werten und Sie müssen sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

  • Mag sein, dass da was bei der Prüfung/Ablehnung des Status etwas schief gegangen ist. Tatsache ist, dass er als Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von seinen Beiträgen und Beitragszeiten eine durchaus brauchbare Rente ausbezahlt bekommen hat und die Gesetzliche Krankenkasse dennoch auf den Beitrag nach Einkommen und nicht nur auf Rentenbasis bestanden hat. Und ja, das war ganz schön viel Geld, was da verlangt wurde!

    Ob das berechtigt war oder nicht wird drei Jahre nach seinem Tod niemand mehr ernsthaft aufrollen.


    Um das ging es in diesem Faden und der ursprünglichen Fragestellungen aber auch nicht!

    Es ging darum (und sollte es auch weiterhin gehen) welche Möglichkeit im Alter bestehen, eine private Krankenvollversicherung zu erreichen wenn keine Anwartschaft besteht.

    Und hier der Vorschlag aufgrund der Info aus meinem nächsten Familienkreis, dass es den Weg über eine private Zusatzversicherung geben könnte.


    Vielleicht hilft es, vielleicht machen nur manche Versicherungsunternehmen mit, vielleicht gibt es noch ganz andere Wege...


    Den Fragestellerin auf alle Fälle ein glückliches Händchen beim Finden der für sie passenden Option und uns allen beste Gesundheit.


    Grüße,

    DerDenker

  • Mag sein, dass da was bei der Prüfung/Ablehnung des Status etwas schief gegangen ist. Tatsache ist, dass er als Rentner von der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund von seinen Beiträgen und Beitragszeiten eine durchaus brauchbare Rente ausbezahlt bekommen hat und die Gesetzliche Krankenkasse dennoch auf den Beitrag nach Einkommen und nicht nur auf Rentenbasis bestanden hat. Und ja, das war ganz schön viel Geld, was da verlangt wurde!


    Ob das berechtigt war oder nicht wird drei Jahre nach seinem Tod niemand mehr ernsthaft aufrollen.

    Man wird den konkreten Fall sicherlich nicht wieder aufrollen.


    Das ändert nichts daran, daß die Papierform vermutlich anders liegt als Du sie darstellst, und das spielt für die Mitleser, die in ähnlicher Lage sein mögen, schon eine Rolle.

    Um das ging es in diesem Faden und der ursprünglichen Fragestellungen aber auch nicht!

    Das ändert an obigem nichts. Du hast ja den Seitenweg eröffnet.

    Es ging darum (und sollte es auch weiterhin gehen) welche Möglichkeit im Alter bestehen, eine private Krankenvollversicherung zu erreichen, wenn keine Anwartschaft besteht.

    In meinen Augen ist die Frage bereits unsinnig und auch die Nachfrage von Kuar.


    Ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es ergeben sollte, als Rentner von der GKV in die PKV zu wechseln. Was soll das bringen? In meinen Augen ist ein solches Ansinnen nicht durchdacht.

  • Ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es ergeben sollte, als Rentner von der GKV in die PKV zu wechseln. Was soll das bringen? In meinen Augen ist ein solches Ansinnen nicht durchdacht.

    Es macht freilich nur dann Sinn, wenn
    1)
    die PKV neben einer auflebenden Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit als Ehegatte eines Beamten oder Richters und demnach 30 % Kostenerstattung genügen und
    2)
    zuvor rechtzeitig, also bei noch guter Gesundheit, eine Anwartschaftsversicherung vereinbart worden ist.


    Zu 1) kann es natürlich immer noch passieren, dass der Beihilfeanspruch später flöten geht. Im positiven Fall durch Überschreiten der Ehegatten- Einkommensgrenze, im negativen Fall durch eine nicht einkalkulierte Ehescheidung.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • Ich kann nicht erkennen, welchen Sinn es ergeben sollte, als Rentner von der GKV in die PKV zu wechseln.

    Es macht freilich nur dann Sinn, wenn
    1) die PKV neben einer auflebenden Beihilfeberücksichtigungsfähigkeit als Ehegatte eines Beamten oder Richters und demnach [70] % Kostenerstattung genügen und
    2) zuvor rechtzeitig, also bei noch guter Gesundheit, eine Anwartschaftsversicherung vereinbart worden ist.

    Das Netz ist voll mit Fragen und Ratschlägen zur gegenteiligen Richtung: Wie komme ich Privatversicherter in der Rente finanziell deutlich günstiger in der GKV unter? Mein PKV-Beitrag frißt mich auf!


    Die GKV ist eine Umverteilung von Reich nach Arm und von Jung nach Alt. Weil vielen Leuten der eigene Geldbeuten näher liegt als der Geldbeutel der Solidargemeinschaft, streben sie für sich selbst zu einem möglichst niedrigen Krankenkassenbeitrag, selbst wenn das die Solidargemeinschaft Geld kostet. So sind die Leute nun einmal.


    Schon der Fall, den Du schilderst, ist ungewöhnlich: Eine Beamtin war früher mal PKV-versichert (und beihilfeberechtigt), ist dann aber aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und muß sehr lange Jahre versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein, denn sie hat die 90% KGV-Versicherungszeit in der zweiten Hälfte ihrer Berufstätigkeit zusammengebracht. Ihre PKV hat sie als große Anwartschaft weitergeführt. Ob die Beihilfeberechtigung in ihrem Ruhestand aus eigenem Recht erfolgt oder über den Ehepartner, überblicke ich nicht. Theoretisch mag man im Ruhestand einen Beihilfetarif bei der PKV abschließen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das billiger als ein GKV-Tarif ist. Fairerweise müßte man ja die Beiträge dazurechnen, die in die Anwartschaftsversicherung gegangen sind.


    Ob gerade im Ruhestand eine PKV wirklich besser ist als die GKV, wird kontrovers diskutiert. Ich könnte mir vorstellen, daß sie auf jeden Fall teurer ist als die GKV. Eben drum frage ich mich ja, warum man diesen Weg gehen will. Vielleicht äußert sich einer der beiden Frager ja nochmal zu dieser Frage.

  • Achim Weiss ich möchte diesen Weg gehen, da die Leistungen in der PKV einfach besser sind. Wie zuvor erwähnt bin ich verbeamtet und meine Partnerin würde in der Rente unter die Einkommensgrenze fallen und wäre dadurch ebenfalls beihilfeberechtigt. Die Restkostenversicherung der 30 % sind möglicherweise teurer als die GKV. Allerdings reden wir aufgrund der Beihilfeberechtigung eher nicht von Beiträgen, die vierstellig werden, wie bei Vollversicherten.


    Mein ursprünglicher Plan war - wie von Alexis erwähnt eine Anwartschaft für meine Frau abzuschließen. Diese muss aber vor 55 gezogen werden und da wird sie die JAEG nicht überschreiten und zugleich aber nicht unter die Einkommensgrenze der Beihilfe fallen.


    Daher war meine Frage welche Alternativen es dazu gibt.

  • Kuar Warum muss die Anwartschaft vor 55 gezogen werden? Ich habe mich erkundigt und

    habe die Auskunft erhalten, die Anwartschaft könne beliebig lange laufen.


    Wenn man zum Thema PKV im Alter recherchiert, liest man sehr unterschiedliche Sachen.

    Einerseits heißt es, die PKV wäre viel zu teuer. Andererseits heißt es, die PKV wäre auch nicht viel teurer, nur ganz wenige würden über 1000 Euro zahlen und das seien dann meist Personen, die erst nach 40 in die PKV gewechselt sind.


    Ein Bekannter ist 53, selbständiger Immobilienmakler, war sein ganzes Leben privat versichert,

    unverheiratet und kinderlos. Er strebt eine Tätigkeit als Angestellter an. Wenn er erst mit 55

    in das Angestelltenverhältnis wechselt, kann er privat versichert bleiben, sonst wird er versicherungspflichtig. Was wäre in diesem Fall ratsam?

  • Achim Weiss ich möchte diesen Weg gehen, da die Leistungen in der PKV einfach besser sind.

    Darüber kann man geteilter Meinung sein (sage ich als PKV-Versicherter).

    Beim GKV-Versicherten droht Unterversorgung, beim PKV-Versicherten droht Überversorgung. Zweiteres ist nicht notwendigerweise besser.

    [Ich bin] verbeamtet und meine Partnerin würde in der Rente unter die Einkommensgrenze fallen und wäre dadurch ebenfalls beihilfeberechtigt.

    Vorausgesetzt, die Rechtslage ist in 10 oder mehr Jahren noch so, wie sie heute ist. Hast Du eigentlich schon einmal eine offizielle Anfrage an Deine Beihilfestelle gestellt, wie das so wäre, wenn Du das machen würdest, wie Du hier skizzierst?

    Die Restkostenversicherung der 30 % sind möglicherweise teurer als die GKV. Allerdings reden wir aufgrund der Beihilfeberechtigung eher nicht von Beiträgen, die vierstellig werden, wie bei Vollversicherten.

    Fast sicher wäre die Restkostenversicherung teurer als der GKV-Beitrag. Dazu kommen noch die Kosten für die Anwartschaftsversicherung für mehr als 12 Jahre, wenn ich Dich recht verstanden habe.

    Mein ursprünglicher Plan war - wie von Alexis erwähnt eine Anwartschaft für meine Frau abzuschließen. Diese muss aber vor 55 gezogen werden und da wird sie die JAEG nicht überschreiten und zugleich aber nicht unter die Einkommensgrenze der Beihilfe fallen.

    Was steht dagegen, trotzdem eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen (die sie ja aus eigener Tasche bezahlt)?

  • Wenn man zum Thema PKV im Alter recherchiert, liest man sehr unterschiedliche Sachen.

    Einerseits heißt es, die PKV [sei] viel zu teuer. Andererseits heißt es, die PKV [sei] auch nicht viel teurer [als die GKV], nur ganz wenige würden über 1000 Euro zahlen und das seien dann meist Personen, die erst nach 40 in die PKV gewechselt sind.

    Die PKV kalkuliert ihre Prämien nach ihren Finanzbedarf. Vom Einkommen des Versicherten ist die Prämie unabhängig. Die Prämie der GKV richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten (aktuell 16 bis 17%, steigend, meist hälftige Bezahlung Arbeitnehmer/Arbeitgeber oder Rentner/Rentenversicherungsträger). Da Renten in aller Regel deutlich niedriger sind als Arbeitseinkommen, zahlen Rentner im Ruhestand in der GKV deutlich niedrigere Beiträge als in der aktiven Zeit.


    3000 € wären eine Top-Rente, darauf wären um die 360 € Beiträge in der GKV und GPV fällig (etwa 8% plus etwa 4%). Etwa 240 € legt die Rentenversicherung obendrauf. Gesamtbeitrag also um die 600 €/m. Das reicht für einen PKV-(+PPV-)Beitrag normalerweise nicht. Die Spanne dürfte breit sein, 800€/m dürfte ein mittlerer Preis sein. Davon 240 € Zuschuß weg, bleiben dem Versicherten 540 € (statt 240 € in der GKV). Das ist schon ein erheblicher Unterschied, den die steuerliche Absetzbarkeit wegen der in der Rente geringen Steuersätze nur wenig mindert.


    Was hier ausgerechnet wird, halte ich aus verschiedenen Gründen für geschönt.


    Die PKV dürfte im Ruhestand unter normalen Umständen teurer sein als die GKV, mag dennoch sein, daß jemand trotz des höheren Preises in der PKV bleiben will. Derjenige sollte dann dafür aber halt Vorsorge getroffen haben.

    Ein Bekannter ist 53, selbständiger Immobilienmakler, war sein ganzes Leben privat versichert, unverheiratet und kinderlos. Er strebt eine Tätigkeit als Angestellter an. Wenn er erst mit 55 in das Angestelltenverhältnis wechselt, kann er privat versichert bleiben, sonst wird er versicherungspflichtig. Was wäre in diesem Fall ratsam?

    Das muß er selber wissen. Es sollten sich beide Wege gestalten lassen. Welcher von beiden für diesen Mann sinnvoll ist, läßt sich anhand der fragmentarischen Situationsschilderung nicht verantwortlich von außen entscheiden.

  • als Rentner eine PKV am Hals ist ja noch schlimmer als eine bAV mit 15% Arbeitgeberzuschuss.

    kann ich nicht generell bestätigen, wobei es solche Fälle durchaus gibt. Diese Herrschaften haben aber in ihrem Leben, was das Thema GKV/PKV anbelangt, mindestens einen, wenn nicht gar mehrere Fehler gemacht, entweder infolge schlechter Beratung oder selbst verursacht. Das wird im allgemeinen aber verschwiegen, bewusst ignoriert oder oder auch schlicht vergessen.


    Ok, auf deiner weniger schlimmen Seite des Vergleichs machst du einen Punkt. Eine bAV mit nur 15 % Arbeitgeberzuschuss ist absolut unterirdisch. Darauf sollte kein sich kein Arbeitnehmer einlassen.

    Arbeit macht Spaß. Aber wer kann schon Spaß vertragen?





  • als Rentner eine PKV am Hals ist ja noch schlimmer als eine bAV mit 15% Arbeitgeberzuschuss.

    kann ich nicht generell bestätigen, wobei es solche Fälle durchaus gibt. Diese Herrschaften haben aber in ihrem Leben, was das Thema GKV/PKV anbelangt, mindestens einen, wenn nicht gar mehrere Fehler gemacht.

    Wer in seiner aktiven Zeit in der PKV war, wird in aller Regel auch im Ruhestand in der PKV sein. Das muß kein Fehler sein. Darum geht es in diesem Thread auch überhaupt nicht.


    Ich gehe mal davon aus, daß ich (aktuell PKV versichert) auch im Ruhestand in der PKV sein werde, vermutlich sogar zu günstigerem Tarif als in der GKV. Ich zähle somit zu den von Dir genannten Herrschaften, glaube aber nicht, daß ich in meinem Fehler (was GKV/PKV anlangt) einen oder mehrere Fehler gemacht zu haben.


    Sollten dereinst Kapitalerträge generell beitragspflichtig werden (aktuell sind sie es nur bei freiwillig Versicherten, sieht die Sache nochmal anders aus.