Hallo, wir wohnen seit 15 Jahren in dieser Wohnung. Beim Einzug war der Teppichboden vorhanden. Jetzt ist er verschlissen. Unser Vermieter hat den Vorschlag gemacht, dass er die Materialkosten und wir die Arbeitskosten übernehmen. Laut unseren Kostenvoranschlägen wären das ca. 1500,-€ für uns. Wir können uns nicht vorstellen, dass wir tatsächlich Kosten für Arbeiten am Untergrund (schleifen, saugen, plastivizieren usw.) und Türen abhobeln übernehmen müssen, da das Eigentum vom Vermieter ist. Wie könnte man sich einigen?
Muss der Vermieter die Kosten für den Austausch von Bodenbelag übernehmen?
- Aser61
- Erledigt
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Ich vermute ihr müsst das nicht zahlen, aber genauso muss der Vermieter den Boden nicht erneuern (Laienmeinung). Ihr könntet natürlich sagen, wenn er den Boden nicht renoviert zieht ihr aus, aber wenn ihr dort schon 15 Jahre wohnt kann er bei einer Neuvermietung die Miete evtl. kräftig erhöhen...
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Es kommt darauf an, ob der Teppichboden mit zur Mietsache gehört und die Wohnung ohne Bodenbelag vermietet wurde und ggf. vom Vormieter übernommen wurde. Also in Mietvertrag und Übergabeprotokoll nachsehen. Wenn der schon drin war und nichts anderes geregelt wurde, ist der Austausch komplett Vermietersache. https://www.juraforum.de/news/…odenbelag-erneuern_247406
Wenn man es nicht so genau weiß und sich nicht streiten möchte, ist der Vorschlag des Vermieters eventuell ein guter Kompromiss. Das sollte man denn aber zur Klarstellung nutzen und gemeinsam die Regeln zum Teppich festlegen. Sonst habt ihr nach weiteren 15 Jahren oder beim Auszug wieder die Diskussion. Bei der Gelegenheit auch mal einen Blick auf die Klauseln zu Schönheitsreparaturen werfen.
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen neuen Teppich zu verlegen, nur weil der alte Dir nicht gefällt.
Nach 15 Jahren spricht aber einiges dafür, das der Teppich durch "gewöhnliche Abnutzung" verschlissen ist. Das ist klar Sache des Vermieters.
Jedoch muss er nur für gleichwertigen Ersatz sorgen. Im Zweifelsfall also ein billiger Teppich. Türen abhobeln sollte dann auch nicht notwendig sein. Wenn Du also mitbestimmen willst (bestimmter Teppich bzgl. Muster und Qualität) wirst Du über das Angebot einer Kostenbeteiligung nicht hinweg kommen.
Ich würde eher versuchen zu argumentieren, dass die Verlegung sowieso notwendig ist und Du einen Zuschuss von z.B. 10€ je m² zahlst, wenn er den gewünschten Teppich nimmt.
Einen Nebenaspekt solltest Du aber auch beachten: Von den Handwerkerkosten (Rechnung auf Deinen Namen, unbare Zahlung) kannst Du 20% über die Steuer zurück bekommen. Von Materialkosten aber nicht. Der Vermieter kann alle Kosten gleich absetzen.
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Der Vermieter ist nicht verpflichtet,
Jedoch muss er nur für gleichwertigen Ersatz sorgen. Im Zweifelsfall also ein billiger Teppich. Türen abhobeln sollte dann auch nicht notwendig sein. Wenn Du also mitbestimmen willst (bestimmter Teppich bzgl. Muster und Qualität) wirst Du über das Angebot einer Kostenbeteiligung nicht hinweg kommen.
Ich würde eher versuchen zu argumentieren, dass die Verlegung sowieso notwendig ist und Du einen Zuschuss von z.B. 10€ je m² zahlst, wenn er den gewünschten Teppich nimmt.
Einen Nebenaspekt solltest Du aber auch beachten: Von den Handwerkerkosten (Rechnung auf Deinen Namen, unbare Zahlung) kannst Du 20% über die Steuer zurück bekommen. Von Materialkosten aber nicht. Der Vermieter kann alle Kosten gleich absetzen.
Ich denke auch, dass die Kernfrage erstmal ist, ob über den Teppich mitentschieden werden kann. Dann ist eine Kostenbeteiligung durchaus plausibel. Und dann wäre mal das Verhältnis Material (Kosten Teppich) zu Dienstleistung (Kosten Handwerker) interessant, zumal dabei auch der steuerliche Aspekt bei den Handwerkerkosten berücksichtigt werden sollte.
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Ja, wir dürfen mit entscheiden. Wir haben eine sehr vernünftige Grenze von 70€/m2 Materialkosten erhalten. Der steuerliche Aspekt trifft auf uns leider nicht zu, da unsere Rente so niedrig ist, dass wir keine Steuern bezahlen, deshalb müssen wir auch versuchen, alles, so gering, wie möglich zu halten. Wir denken auch, dass wir uns mit der Vermieterin einigen sollten, nur die Höhe ist eben entscheidend.
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Der steuerliche Aspekt trifft auf uns leider nicht zu, da unsere Rente so niedrig ist, dass wir keine Steuern bezahlen
Ich meine, die 20% für Handwerkerleistungen bekommst Du auch, wenn Dein Steuersatz 0% ist. Müsstest halt eine Steuererklärung machen ...
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Ich meine, die 20% für Handwerkerleistungen bekommst Du auch, wenn Dein Steuersatz 0% ist. Müsstest halt eine Steuererklärung machen ...
Leider nein.
Keine Vor- und Rückträge - Nicht möglich ist der Übertrag entstandener Kosten in das folgende oder das Vorjahr. Das heißt, wenn Du in einem Jahr keine Steuern zahlst, weil Deine Einkünfte zu gering sind, kannst Du auch den Steuervorteil nicht nutzen. Die Vergünstigung entfällt komplett.
s.a. hier, ganz am Ende:
Handwerkerkosten/ Handwerkerrechnung absetzen - So geht's! (Handwerkerleistungen absetzen)Handwerkerleistungen steuerlich absetzen: Wenn Handwerker in Deinem Haushalt arbeiten, kannst Du bis zu 1.200 Euro Steuern sparen.www.finanztip.de -
Hallo Aser61,
so wie Sie es schildern, dürfte für den neuen Teppichboden allein der Vermieter die Kosten tragen müssen. Allerdings lässt er dann einen Teppichboden seiner Wahl verlegen. Zu Farbe und Qualität haben Sie kein Mitspracherecht.
Wir haben eine sehr vernünftige Grenze von 70€/m2 Materialkosten erhalten.
Da ist Ihr Vermieter aber sehr großzügig. Ich habe mir im Frühjahr neuen Teppichboden für 40 Euro/m² Brutto verlegen lassen und der war nicht der billigste und über den Fußbodenleger gekauft, der auch seine Marge hat.
Vielleicht können Sie dem Vermieter vorschlagen, einen etwas preiswerteren Fußbodenbelag auszuwählen und von den Gesamtkosten (Lohn und Material), dafür dass Sie auswählen können, 10-20% zu übernehmen.
Gruß Pumphut
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Danke an alle! So werde ich es machen!