bAV kündigen

  • Hallo zusammen,


    ich habe über meinen alten AG eine bAV (bei der Standard Life) abgeschlossenen, bei der ich Geld aus meinem Bruttogehalt dort eingezahlt habe.

    Da mein neuer AG diese bAV nicht weiterführen wollte, habe ich diese auf mich umschreiben lassen und beitragsfrei gestellt. Jedoch gab es in den letzten Jahren kaum eine Wertentwicklung, so dass ich mir lieber das Geld jetzt auszahlen lassen möchte um es in anders wo zu investieren.

    Gibt es bei der Kündigung etwas zu beachten? Ich nehme an, dass ich den ausgezahlten Betrag bei der Einkommensteuererklärung angeben und dann versteuern muss, wie im Rentenfall später auch.


    Danke und Gruß

    tukane

  • Gibt es bei der Kündigung etwas zu beachten?

    Eine bAV lässt sich i.d.R. nicht kündigen!

    Die einzige Option ist dann stilllegen und bis zum Renteneintritt Deinem Geld beim dahinschmelzen zusehen! <X


    Ausnahme: Kleinstbeträge bzw. -renten können vorzeitig abgegolten werden. Die Grenze liegt aktuell bei einer zu erwartenden Rente ca. 30€/Monat.

    Erwartest Du also eine höhere Rente, ist es mit kündigen eher nix!


    PS: Bin auch betroffen, mein Geld gammelt schon seit > 10 Jahren in einer stillgelegten bAV.

  • Hallo,


    ich habe bei der Standard Life nachgefragt. Eine Kündigung der bAV ist scheinbar möglich. Der Rückkaufwert ist ca. 6% geringer als die garantierte Kapitalabfindung. Das halte ich für okay. Ich habe nun auch mal meinen Steuerberater angeschrieben, um abzuklären, wie "sinnvoll" eine Kündigung und Auszahlung aus steuerlicher Sicht ist.

  • Hallo tukane,

    die Situation hatten wir in 2023 auch: durch einen Arbeitgeberwechsel hat mein Mann sein bAV (SwissLife) auszahlen lassen. Betrag 1398€. Diesen haben wir in der Steuererklärung angegeben und wird scheinbar als Einkommen zu unserem individuellen Steuersatz versteuert. Dazu haben wir ein Schreiben der Krankenkasse (freiwillig gesetzlich versichert) bekommen: solange mein Mann über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, werden keine Kranken- und Pflegekassenbeiträge fällig. Sobald er darunterfällt, muss er die auf den Betrag von 1398€ nachzahlen.

    Dennoch haben wir die bAV gekündigt, weil es unter dem Strich für uns günstiger war, das Geld anzulegen. Dazu kommt, dass es ein sauberer Schnitt war und wir keine "Karteileichen" mit uns rumschleppen. Keep it simple, stupid ;)

    Viele Grüße

    Alabama

  • Hallo Alabama,


    genau das ist auch der Grund, wieso ich die Versicherung loswerden möchte. Zum einen sind die Verwaltungskosten zu hoch für die geringe Rendite. Zum anderen bin ich damit zu unflexibel. Von der Intransparenz des Produktes mal ganz zu schweigen.


    Nach Rücksprache mit meinem Steuerberater spricht nichts gegen die Kündigung. Natürlich muss ich den Betrag dann in meiner Steuerklärung angeben.


    Grüße

    tukane