Frage zu SF Klasse

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Verständnisfrage:


    Ich war bis vor einem Jahr in der Vollkasko mit SF 17 (wäre somit nun in SF 18).

    Bin dann aber in die Teilkasko verwechselt mit eben SF 18.


    Nächstes Jahr hätte ich dann SF 19.

    Jetzt die Frage, habe ich den SF 19 Anspruch für beide Kaskoklassen oder bleibt der letzte Vollkasko-Stand bestehen?

    Also wäre ich nächstes Jahr Vollkasko erst SF18 und Teilkasko SF19 ?


    Oder nimmt man die Jahre mit, auch wenn man zuletzt nicht in der Vollkasko war, sodass ich nach wie vor in beiden Klassen die SF 19 hätte?


    Ich hoffe man kann verstehen, was ich meine. Vielen Dank.

  • Teilkasko hat keine SF, wohl aber die Haftpflicht.


    Ich habe mich das auch schon gefragt.

    Wenn man sich die Versicherung berechnet, gibt es immer einen Haken "zuvor nicht VK versichert", wenn man den anhakt kommt man mit der VK in die Haftpflicht-SF.

    Das würde ja bedeuten:

    1. SF 20 in HF&VK

    2. VK-Schaden -> HF&SF 20, VK-SF 10

    3. Versicherung ohne VK abschließen

    4. 1. Jahr später wieder Versicherung mit VK-SF 20?

  • Okay, dann die selbe Fragestellung mit Haftpflicht/Vollkasko?


    Wenn ich die Vollkasko für 1 Jahr aussetze. Bleibt diese dann beim letzten Vollkasko-Jahr eingefroren oder wird die analog der Haftpflicht jährlich verbessert, solange kein Schaden eingereicht wurde auch wenn zwischendurch die Vollkasko mal ausgesetzt wurde ?

  • Jetzt die Frage, habe ich den SF 19 Anspruch für beide Kaskoklassen oder bleibt der letzte Vollkasko-Stand bestehen?

    Die Teilkasko hat, wie bereits erwähnt, keine SF-Klassen.


    Aus deinem Beitrag geht nicht hervor, dass ein Schaden eingetreten ist. Wechselst du also mit deinem bestehenden oder nach einem Fahrzeugwechsel wieder in die VK, erhältst du dort ebenfalls SF 19 (2025).


    Die Bedingungen der meisten Kfz-Versicherer sehen eine Angleichung der Vollkasko-SF an die Haftpflicht-SF vor, wenn zuvor keine VK bestand (daher rührt auch die Frage nach einer zuvor bestehenden VK bei Online-Vergleichen/-Rechnern).

    Der Zeitraum, in dem keine VK bestanden haben darf, unterscheidet sich allerdings von Versicherer zu Versicherer. Einige gleichen die SF der VK an, wenn in den letzten 12 Monaten keine VK bestand, andere wiederum nach 24 Monaten.


    Das Gleiche gilt auch hier. Grundsätzlich ist es möglich, die VK vorübergehend auszusetzen, um einige Zeit später wieder die an die Haftpflicht angepasste SF auch in der VK zu erhalten. Die Zeiträume hierfür sind aber von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.

  • Genau so hatte ich das nach einem VK-Schaden gemacht. Ging ohne Probleme.

  • > 1. SF 20 in HF&VK

    > 2. VK-Schaden -> HF&SF 20, VK-SF 10

    > 3. Versicherung ohne VK abschließen

    > 4. 1. Jahr später wieder Versicherung mit VK-SF 20?


    Hm, ist das "differenziert" genug? Vielleicht sehe ich gerade mal wieder den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das würde ja (zunächst) bedeuten, dass man mit einem Jahr "aussetzen" (bzw. Wechsel von VK in "nur" TK) und anschließendem Zurück-Wechseln in die VK die Rückstufung in der VK umgehen könnte. (Man müsste dann natürlich darauf setzen, dass man nicht erneut einen Unfall mit Totalschaden verursacht.)


    Nur, gibt es überhaupt (außer vielleicht Diebstahl) VK-Schäden ohne HP-Beteiligung?


    Ich fahre vor eine Mauer, Auto hat einen Totalschaden, VK ersetzt mir diesen. Nun kommt der Besitzer der Mauer und möchte seinen Schaden an der Mauer ebenfalls ersetzt haben. Das müsste dann doch die HP zahlen. Somit würde ich in der HP auch steigen und nicht wie unter 2. angenommen bei SF 20 bleiben, sondern auch dort hoch gestuft werden.

  • Nur, gibt es überhaupt (außer vielleicht Diebstahl) VK-Schäden ohne HP-Beteiligung?

    Oh ja, die gibt es definitiv. Und Diebstahl dürfte da noch den kleinsten Teil ausmachen.

    Über die VK laufen alle Schäden, wenn der Täter nicht ermittelt werden kann. Zum Beispiel Schäden beim Ein- oder Ausparken mit anschließender Fahrerflucht. Oder auch Vandalismus, also abgetreten Spiegel, "nachschärfen" des Türschlüssels an der Beifahrertür von an der Straße geparkten Autos, etc.

  • Das würde ja (zunächst) bedeuten, dass man mit einem Jahr "aussetzen" (bzw. Wechsel von VK in "nur" TK) und anschließendem Zurück-Wechseln in die VK die Rückstufung in der VK umgehen könnte.

    Faktisch umgehst du die Stufung nicht. Die VK wird gestuft, da du aber (vorübergehend) keine VK hast, merkst du diese nicht. Wenn bei deinem Versicherer 12 Monate Pause ausreichend für die Angleichung der VK-SF an die Haftpflicht-SF ist, funktioniert das.



    Nur, gibt es überhaupt (außer vielleicht Diebstahl) VK-Schäden ohne HP-Beteiligung?

    Vorab: der Diebstahl ist kein VK-, sondern ein TK-Schaden! Hier erfolgt keine Stufung, da keine SF existiert (vgl. Finanztip-Artikel; hier ist aufgeführt, welche Schäden TK und VK absichern).

    Häufig ist es so, dass bei Unfällen sowohl Haftpflicht-, als auch VK-Schäden eintreten, ja. Aber nur exemplarisch seien bspw. Vandalismusschäden genannt, die über die VK abgesichert sind. Diese sind typischerweise unabhängig von Haftpflichtschäden. Ausnahme Glasschäden durch Vandalismus --> diese laufen als Glasschaden über die TK.

  • Soweit ich weiß bleibt die alte SF 5 Jahre bestehen und erst danach darfst du anhaken.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist