Immobilienauszahlung Geschwister

  • Hallo liebes Finanztip-Forum,


    Ich habe leider keine passende Antwort auf meine Situation gefunden, weswegen ich mich an euch wende:


    Meiner Schwester und mir wurden durch unsere Eltern im Jahr 2018 zwei Einfamilienhäuser (beide Eltern leben noch) zu Lebzeiten geschenkt, so dass beiden Kinder beide Häuser zu je 50% gehören.


    Ich würde nun gerne in ein Haus (Wert circa 400.000 €) einziehen und müsste meine Schwester entsprechend auszahlen.


    Meine Frage wäre jetzt ob hierfür nochmals Steuern anfallen würden?


    Ich lese immer nur von den 20.000€ Freibetrag zwischen Geschwistern aber es stellt ja keine Schenkung dar, sondern ich würde ihr ja den Hausanteil abkaufen oder habe ich einen Denkfehler?


    Vielen Dank für eure fachkundige Meinung

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn deine Schwester dir die Haushälfte schenkt, gilt der Freibetrag von 20000 Euro unter Geschwistern.

    Wenn du ihr die Haushälfte zu einem marktüblichen Preis abkaufst, fällt natürlich keine Schenkungsteuer an. Es ist dann ja ein ganz normaler Verkauf.

  • Das Haus (welches ich dann beziehen möchte) wird noch durch meinen Vater bewohnt, welcher dann aber ausziehen wird.


    Das zweite Objekt hat 3 Parteien und wird aktuell vermietet

  • Meiner Schwester und mir wurden durch unsere Eltern im Jahr 2018 zwei Einfamilienhäuser (beide Eltern leben noch) zu Lebzeiten geschenkt, so dass beiden Kinder beide Häuser zu je 50% gehören.

    Das war vermutlich eine suboptimale Konstruktion, und zwar genau aus dem von Dir genannten Grund:

    Ich würde nun gerne in ein Haus (Wert circa 400.000 €) einziehen und müsste meine Schwester entsprechend auszahlen.

    ... oder halt ihr die Hälfte des anderen Einfamilienhauses überschreiben.

    Meine Frage wäre jetzt ob hierfür nochmals Steuern anfallen würden?

    Das weiß der Notar, den Du für die Transaktion ohnehin brauchst, und er ist Fachmann, wohingegen die Foristen hier Rechtslaien sind.

  • Ob es schlecht geplant ist hängt imho ja auch davon ab wie gleichwertig die beiden Häuser sind. Wenn das ein 400k (Aussage des TE) und das andere 300k (fiktiver Wert) wert, wäre es aus Elternsicht vermutlich unfair gewesen, die als ganzes zu verteilen und bei 50/50 hat halt jeder genaus das gleiche bekommen.

  • Ob es schlecht geplant ist hängt imho ja auch davon ab wie gleichwertig die beiden Häuser sind. Wenn das ein 400k (Aussage des TE) und das andere 300k (fiktiver Wert) wert, wäre es aus Elternsicht vermutlich unfair gewesen, die als ganzes zu verteilen und bei 50/50 hat halt jeder genaus das gleiche bekommen.

    Genau das zweite Objekt ist auf 300.000€ geschätzt worden und von Elternseite war eben gewünscht, dass es fair aufgeteilt wurde.


    Aber wenn ich es meiner Schwester zu einem marktüblichen Preis abkaufe gäbe es dann hierbei weitere Kosten bzw. unnötige Steuern?

  • Das mag sein. Und doch: Wenn die Option besteht, daß einer einzieht (die sich jetzt ja materialisiert) steht jeder mit 1 Haus besser da als zwei mit je zwei halben Häusern. Wie Thebat schon schreibt: Schlecht geplant von den Eltern.

  • Hallo Lasse19,


    wenn Sie Ihrer Schwester das halbe Grundstück abkaufen, fällt natürlich keine Schenkungssteuer an. Aber Achtung, der Preis muss marktüblich sein, sonst könnte das Finanzamt auf eine gemischte Schenkung kommen.


    Auf den Kaufpreis müssen Sie allerdings Grunderwerbssteuer bezahlen. Nur Käufe/Verkäufe bei Verwandten in direkter Linie (Kinder/Eltern) sind befreit.


    Die Zeit des Eigentums durch Ihre Eltern wird Ihrer Schwester angerechnet, so dass die 10 Jahre verstrichen sein dürften und Ihre Schwester dürfte keine Spekulationssteuer bezahlen müssen.


    Sicherlich von Ihren Eltern schlecht geplant, aber die Feststellung hilft heute auch nicht mehr.


    Achtung: Laienmeinung, keine Rechtsberatung.


    Gruß Pumphut