Elektrizität Berlin

  • Elektrizität Berlin (EB) war vom 01.02.2023 bis 31.01.2024 unser Stromlieferant. Ich habe Ende letzten Jahres den Vertrag fristgerecht gekündigt und bin jetzt bei einem anderen Stromanbieter.

    - Erst nach Aufforderung hat EB mir eine Schlussrechnung geschickt. Diese Rechnung enthielt eine völlig falsche (weil viel zu hohe) Schätzung unseres Verbrauchs (den ich übrigens unserem Netzbetreiber fristgerecht gemeldet hatte).

    - Habe mich sofort heftig beschwert (Einschreiben mit Rückschein) und bekam einige Tage später eine Email mit seitenlangem Blabla und die Zusage, dass EB den Netzbetreiber kontaktieren würde.

    - Haben die natürlich nicht gemacht. Daher habe ich wenige Wochen später die Schlichtungsstelle kontaktiert.

    - Nach einigen Monaten erhielt ich über die Schlichtungsstelle ein Schreiben vom Anwalt von EB mit einer absurden Begründung, warum die Rechnung rechtens sein sollte.

    - Habe der Schlichtungsstelle ein Bild unseres Stromzählers mit aktueller Zeitung daneben geschickt. Eine einfache lineare Interpolation zeigte, dass der vom mir beim Netzbetreiber eingereichte Zählerstand korrekt war.

    - Jetzt erhalte ich von der Schlichtungsstelle eine Email, dass die Bundesnetzagentur gegen EB vorgeht und zwar genau wegen der von mir obenerwähnten Themen: Verbrauchsschätzung und Rechnungslegung.

    - Also: schließe keinen Vertrag mit EB ab, die sind unseriös!

  • Ich habe zum 1.4.2023 bei Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH einen Stromliefervertrag abgeschlossen und diesen (Gott sei Dank) Ende 2023 zum 31.3.2024 gekündigt. Am 31.3. habe ich den Zählerstand im Kundenportal noch eingeben können. Bereits am 3.4. erhielt ich eine Endabrechnung mit einer Beitragserhöhung rückwirkend zum 1.1.2024, von der ich da das erste Mal erfahren habe. So ergab sich eine Nachforderung statt einer Erstattung. Auf das Kundenportal hatte ich schon keinen Zugriff mehr. Eine schriftliche Nachfrage ergab, dass man die Erhöhung vorher mir nicht hätte mitteilen müssen. Ich sollte auf der Webseite einen Blick in die AGB werfen.


    Eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur ergab, dass Elektrizität Berlin mir diese Erhöhung sehr wohl hätte mitteilen müssen. Man empfahl die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie. Genau das habe ich dann gemacht. Das Schlichtungsverfahren wurde eröffnet.


    Gleichzeitig hatte ich Verivox, über die ich den Vertrag abgeschlossen habe, über mein Problem und die katastrophalen Bewertungen bei Trust Pilot und Google hingewiesen. Man teilte mir lediglich mit, dass man das Unternehmen beobachte. Man muss dazu wissen, dass der Geschäftsführer von Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH, Leo Lützenkirchen, vorher bei Verivox beschäftigt war. Gleichzeitig erhielt ich ein Anwaltsschreiben, in dem die Anwältin mir noch einmal die Richtigkeit der Rechtsauffassung dieses Versorgers mitteilte.


    Ende August hat die Bundesnetzagentur gegen diesen Versorger wegen des Verdachts auf unzulässige Verbrauchsschätzung und verspäteter Rechnungslegung ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.


    Ich habe daraufhin die Bundesnetzagentur angeschrieben, ob das Verfahren nicht um die gesetzwidrige Beitragserhöhung ohne vorherige Information gem. § 41 Abs. 5 EnWG erweitert werden kann. Das wurde mir zwar als "Nicht möglich" mitgeteilt, aber kurz danach erhielt ich von der Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH eine unkommentierte und korrigierte Abrechnung, mit der die Beitragserhöhung zum 1.1.2024 zurückgenommen wurde. Ich habe dann eine Frist zur Erstattung gesetzt und mit einem Mahnbescheid gedroht. Am letzten Tag kam dann das Geld auf dem Konto an.

    Fazit :

    Dieses Unternehmen hat sich AGB gebastelt, mit denen sie versucht haben und vermutlich immer noch versuchen, die bestehenden Gesetze auszuhebeln, in meinem Fall eben den § 41 Abs. 5 EnWG. Derartiges ist nur möglich, da jeder Hinz uns Kunz, solange keine Vorstrafen und ein paar Kleinigkeiten vorhanden sind, als Stromlieferant tätig werden kann. Persönlich glaube ich, dass die aufgrund des Aufsichtsverfahrens eingeleiteten Schritte der Bundesnetzagentur über kurz oder lang zu einer Insolvenz führen werden. Von Abschlüssen hier sollte auf jeden Fall abgesehen werden, auch wenn der Preis erst einmal stimmt. Der Ärger zum Ende der Laufzeit ist vorprogammiert.

  • Ich habe zum 1.4.2023 bei Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH einen Stromliefervertrag abgeschlossen und diesen [...] zum 31.3.2024 gekündigt. Am 31.3. habe ich den Zählerstand im Kundenportal noch eingeben können. Bereits am 3.4. erhielt ich eine Endabrechnung mit einer Beitragserhöhung rückwirkend zum 1.1.2024, von der ich da das erste Mal erfahren habe. So ergab sich eine Nachforderung statt einer Erstattung. Auf das Kundenportal hatte ich schon keinen Zugriff mehr. Eine schriftliche Nachfrage ergab, dass man die Erhöhung vorher mir nicht hätte mitteilen müssen. Ich sollte auf der Webseite einen Blick in die AGB werfen.

    Der Versorgermarkt ist ein Haifischbecken, in dem sich unter anderem auch unseriöse Anbieter tummeln. Man hört von Deinem Anbieter eine Menge seltsamer Dinge, die ich als Außenstehender nicht bewerten kann und will. Ich kümmere mich um meinen eigenen Vertrag.


    Selbstverständlich hätte der Anbieter Dir eine Preiserhöhung mitteilen müssen, natürlich vorher, denn eine Preiserhöhung bedingt ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Verfahren läßt sich mit AGB nicht aushebeln. Typischerweise werden Jahresverträge mit Preisgarantie abgeschlossen, das hast Du vermutlich auch.


    Beim Versorgerwechsel ist man verpflichtet, den Zählerstand dem Netzbetreiber zu melden. Zusätzlich darf ein höflicher Kunde (Sind wir nicht alle höfliche Kunden?) den Zählerstand auch dem Anbieter melden. Das ist aber optional.


    Wer häufiger den Anbieter wechselt, weiß, daß es klug ist, die Einträge im Kundenportal rechtzeitig (also vor Vertragsende) zu sichern.


    Ich habe schon häufiger berichtet, daß ich meine Verbräuche mitprotokolliere und Excel auch eine Rechnung extrapolieren lasse. Ich weiß also immer (auch unterjährig), wo ich stehe. Käme mir eine Rechnung ins Haus wie Deine, würde ich die umgehend mit meiner Extrapolation vergleichen. Wäre dann so etwas passiert wie bei Dir (nämlich unberechtigt eine Preiserhöhung verrechnet), hätte ich ziemlich schnell den letzten oder gar die beiden letzten Abschläge zurückgeholt. Was man hat, hat man.


    Das ist sicher nicht die feine englische Art, aber eine nicht kommunizierte Preiserhöhung ist das ja auch nicht. Mir sind schon Versorger pleite gegangen. Ich hatte auf diese Weise mein Geld zurück, andere Kunden hingegen warten bis zum St. Nimmerleinstag auf eine Erstattung, die niemals kommen wird.

    Eine Nachfrage bei der Bundesnetzagentur ergab, dass Elektrizität Berlin mir diese Erhöhung sehr wohl hätte mitteilen müssen. Man empfahl die Einschaltung der Schlichtungsstelle Energie. Genau das habe ich dann gemacht. Das Schlichtungsverfahren wurde eröffnet.

    Das kann man machen, Du hast damit auch Glück gehabt. Wenn der Versorger in dieser Zeit die Hand zum Schwure hebt, bekommst Du hinterher Recht - aber das Geld ist trotzdem weg.

    Gleichzeitig hatte ich Verivox, über die ich den Vertrag abgeschlossen habe, über mein Problem und die katastrophalen Bewertungen bei Trust Pilot und Google hingewiesen. Man teilte mir lediglich mit, dass man das Unternehmen beobachte. Man muss dazu wissen, dass der Geschäftsführer von Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH, Leo Lützenkirchen, vorher bei Verivox beschäftigt war. Gleichzeitig erhielt ich ein Anwaltsschreiben, in dem die Anwältin mir noch einmal die Richtigkeit der Rechtsauffassung dieses Versorgers mitteilte.

    Verivox et al von Deiner Geschichte zu informieren, halte ich für vergebliche Liebesmüh. Das würde ich mir schenken. Daß der Geschäftsführer des Versorgers früher mal bei Verivox beschäftigt war, dürfte Zufall sein. Selbst wenn die beiden Unternehmen verbandelt sein sollten (was ich für unwahrscheinlich halte), spielt das keine Rolle.


    Daß unseriöse Unternehmen unseriöse Rechtsanwälte beschäftigen, erstaunt mich nicht. Solche Brieflein sollen Kunden verunsichern. Sie erfüllen auch diesen Zweck, es gibt Kunden, die sich davon beeindrucken lassen. Gewinn für den unseriösen Anbieter.

    Ende August hat die Bundesnetzagentur gegen diesen Versorger wegen des Verdachts auf unzulässige Verbrauchsschätzung und verspäteter Rechnungslegung ein Aufsichtsverfahren eingeleitet.

    Soll vorkommen.

    Ich habe daraufhin die Bundesnetzagentur angeschrieben, ob das Verfahren nicht um die gesetzwidrige Beitragserhöhung ohne vorherige Information gem. § 41 Abs. 5 EnWG erweitert werden kann. Das wurde mir zwar als "Nicht möglich" mitgeteilt, aber kurz danach erhielt ich von der Elektrizitätsversorgung Berlin ElVeBe GmbH eine unkommentierte und korrigierte Abrechnung, mit der die Beitragserhöhung zum 1.1.2024 zurückgenommen wurde. Ich habe dann eine Frist zur Erstattung gesetzt und mit einem Mahnbescheid gedroht. Am letzten Tag kam dann das Geld auf dem Konto an.

    Das freut mich für Dich! Rein finanziell bist Du also ohne Schaden aus der Sache herausgekommen.


    Dennoch: Hättest Du gleich die Buchungen zurückgeholt, wäre es schneller gegangen und weniger Arbeit gewesen. Ein nettes Fax dazu mit der Aufrechnung (Huch! Das ist ja altmodisch!), den Restbetrag überwiesen mit dem Betreff "Schlußzahlung". Daraufhin sollte der Anbieter erstmal kommen.


    Klar, der wirft dann seine Inkassomaschine an. Das gehört zum Geschäftsmodell. Nicht von ungefähr haben Versorger und Inkassobüro die gleiche Straßenadresse. Davon darf man sich halt nicht ins Bockshorn jagen lassen. Solange kein Mahnbescheid eintrudelt, kann nicht viel passieren, und selbst auf einen Mahnbescheid (der den Anbieter dann echtes Geld kostet!) kann man draufschreiben, was man will. Als Empfänger darf man aber halt nicht versäumen, dem Mahnbescheid zu widersprechen.


    Ich halte von Bewertungsportalen generell wenig, weil sich dort primär die Unzufriedenen ihren Frust vom Leib schreiben. Sachbeschreibungen wie die Deine stechen aber dennoch heraus und lassen die Vermutung aufkommen, daß dieser Anbieter unseriös ist. Es kann dennoch sein, daß man von einem unseriösen Anbieter billig Strom bekommt. Man muß aber halt aufpassen, daß er einen nicht über den Tisch zieht.

    Dieses Unternehmen hat sich AGB gebastelt, mit denen sie versucht haben und vermutlich immer noch versuchen, die bestehenden Gesetze auszuhebeln, in meinem Fall eben den § 41 Abs. 5 EnWG. Derartiges ist nur möglich, da jeder Hinz uns Kunz, solange keine Vorstrafen und ein paar Kleinigkeiten vorhanden sind, als Stromlieferant tätig werden kann. Persönlich glaube ich, dass die aufgrund des Aufsichtsverfahrens eingeleiteten Schritte der Bundesnetzagentur über kurz oder lang zu einer Insolvenz führen werden. Von Abschlüssen hier sollte auf jeden Fall abgesehen werden, auch wenn der Preis erst einmal stimmt. Der Ärger zum Ende der Laufzeit ist vorprogrammiert.

    :)

    Man muß halt wissen, was man tut.


    Aktuell sind "Sofortboni" üblich geworden, die ich wirtschaftlich für Unsinn halte, aber trotzdem einstecke. Ich habe in der Vergangenheit schon mehrfach Versorgerverträge mit Anbietern abgeschlossen, von denen ich von vornherein geradezu sicher sein konnte, daß sie unseriös sind. Manche Verträge sind dennoch reibungslos abgelaufen.


    Bekomme ich gleich zu Anfang mal drei Abschläge als Sofortbonus ausgezahlt, kann ich aus finanzieller Sicht erstmal gelassen bleiben. Sollte der Anbieter dann im Verlauf des Jahres insolvent werden, habe ich zumindest mal kein Geld mehr von ihm zu bekommen. Die umgehende Rückbuchung von Abschlägen in einem solchen Fall verbessert meine finanzielle Position weiter.


    Ein insolventer Stromversorger kann zwar beliebig viele Drohbriefe verschicken, die ängstliche Kunden beeindrucken, klagen aber wird er wegen kleiner Forderungen nicht, vor allem, wenn diese auf derart wackligen Füßen stehen wie bei Dir.


    Ein bißchen Casino darf schon sein. Strom und Gas über alternative Anbieter mit jährlichem Wechsel sind etwa 30% billiger als bei den lokalen Stadtwerken.

  • Wäre dann so etwas passiert wie bei Dir (nämlich unberechtigt eine Preiserhöhung verrechnet), hätte ich ziemlich schnell den letzten oder gar die beiden letzten Abschläge zurückgeholt. Was man hat, hat man.

    Gibt es nicht auch Firmen, die dann nach Ihren AGB den Neukundenbonus (nach einem Lieferjahr) streichen dürfen, weil die Zahlungen des Kunden dann nicht mehr regelmäßig waren?

    berghaus 12.09.24

  • Gibt es nicht auch Firmen, die dann nach Ihren AGB den Neukundenbonus (nach einem Lieferjahr) streichen dürfen, weil die Zahlungen des Kunden dann nicht mehr regelmäßig waren?

    berghaus 12.09.24

    Habe vor etwa einem Jahr mal angefangen die Preise versch. Stromanbieter zu vergleichen und zum Jahreswechsel auch gewechselt.


    Es ist so wie du schreibst. Eine Menge Anbieter werben mit Sofort- und Neukundenbonus. Sofortbonus wäre ja noch ok. Bzgl. Neukundenbonus muss man wirklich genau in die AGBs schauen. Mitunter wird dieser nämlich nur ausgezahlt, wenn man nicht innerhalb von 12 Monaten wieder kündigt. Dann hat man von der Schönrechnerei ggfs. nicht so viel, wie es zunächst erscheint.

  • Habe vor etwa einem Jahr mal angefangen, die Preise verschiedener Stromanbieter zu vergleichen, und zum Jahreswechsel auch gewechselt.


    Eine Menge Anbieter werben mit Sofort- und Neukundenbonus. Sofortbonus wäre ja noch ok. Bzgl. Neukundenbonus muss man wirklich genau in die AGBs schauen. Mitunter wird dieser nämlich nur ausgezahlt, wenn man nicht innerhalb von 12 Monaten wieder kündigt. Dann hat man von der Schönrechnerei ggfs. nicht so viel, wie es zunächst erscheint.

    Das ist durchgeklagt. Wenn man zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres kündigt, ist der Neukundenbonus fällig. Die Kündigung erfolgt dann in der Regel innerhalb des Belieferungsjahres.


    Es hat sich vor wenigen Jahren noch etwas zu Gunsten der Kunden geändert: Man kann einen Versorgervertrag zwar noch auf eine bestimmte Zeit fest abschließen (etwa für ein Jahr oder zwei), meist verbunden mit einer Preisgarantie. Nach diesem Zeitraum darf sich der Vertrag aber nicht mehr wie früher um 1 Jahr verlängern, sondern er muß monatlich kündbar sein.

  • Gibt es nicht auch Firmen, die dann nach Ihren AGB den Neukundenbonus (nach einem Lieferjahr) streichen dürfen, weil die Zahlungen des Kunden dann nicht mehr regelmäßig waren?

    Hat denn jemand Lust und Zeit, mal solche AGB´s herauszusuchen, in denen explizit gesagt wird, dass der Neukundenbonus entfällt, wenn die Zahlungen nicht regelmäßig eingehen?

    Was passiert, wenn man zum Ende der einjährigen Lieferzeit die Abbuchungsermächtigung zurückzieht und nur noch passend soviel zahlt, dass man auch den Neukundenbonus schon eingeheimst hat?


    Bei einigen Firmen kann man auch den Abschlag (meist nur mäßig und nicht oft) online reduzieren.

    berghaus 13.09.24

  • Hat denn jemand Lust und Zeit, mal solche AGBs herauszusuchen, in denen explizit gesagt wird, dass der Neukundenbonus entfällt, wenn die Zahlungen nicht regelmäßig eingehen?

    In den AGB von Priogas von 2010 stand folgender Passus:

    Ein dem Kunden im Auftragsformular ggf. zugesagter Bonus/Frei-kWh wird nach 12 Monaten Belieferungszeit mit der nächsten Jahresrechnung verrechnet. [...] Falls fällige Rechnungen/Abschlagsbeträge nicht oder nicht vollständig gezahlt werden (fehlgeschlagene Abbuchung oder Rückbuchung), entfällt der Bonus/Frei-kWh.

    Was passiert, wenn man zum Ende der einjährigen Lieferzeit die Abbuchungsermächtigung zurückzieht und nur noch passend soviel zahlt, dass man auch den Neukundenbonus schon eingeheimst hat?

    Ich habe AGB einer Firma ein Aufrechnungsverbot gefunden. Um dazu überhaupt in der Lage zu sein, müßte man den Verbrauch vier Wochen vor Ende des Abrechnungsjahres genau wissen. Das mag beim Strom noch möglich sein, beim Gas kriege ich das nicht hin, weil der Brennwert bekanntlich minimal schwankt.


    Ich habe das vor Jahren mal gemacht. Ich hatte einen Strom-Pakettarif (solche sind mittlerweile vom Markt), wußte also centgenau, was ich schuldig sein würde. Der Anbieter hatte schon lang vorher Zicken gemacht. Er hat eine Preiserhöhung gut in einem Informationsschreiben versteckt, die erst 9 Monate später wirksam werden sollte. Mit dieser verfrühten Ankündigung wollte er wohl das Sonderkündigungsrecht aushebeln. Unseriöse Masche! Ich hatte ihm schon einige Monate vorher die Abbuchungsermächtigung widerrufen (um sicher zu sein, daß der Anbieter das respektiert). Man ist halt juristisch in einer günstigen Situation, wenn die Rechnung zwar bezahlt ist, aber halt nicht überzahlt, man also vom Anbieter kein Geld zurückzubekommen hat.


    Die Abbuchungsermächtigung zurückzuziehen ist aber ein zweischneidiges Schwert. Wenn Du die Abschläge überweist, kannst Du die Buchung nicht mehr zurückholen. Bucht der Anbieter Abschläge ab, kannst Du das binnen 8 Wochen tun. Wohlgemerkt: Man nutze diese Möglichkeit nur im Notfall. Unter seriösen Handelspartnern macht man das nicht. Wenn der Versorger allerdings gerade pleite gegangen ist, mag diese Option hilfreich sein.