Ersatz- & Erweiterungsteile für modulare USM Möbel richtig absetzen?

  • Hallo,


    Ich habe bereits ein paar USM Möbel in den vergangenen Jahren direkt abschreiben können.


    Jetzt habe ich im letzten Jahr diverse Ersatz- & Erweiterungsteile gekauft, u.a. zusätzliche Auszugschubladen, Erweiterungsrohre, etc. etc. um mein Homeoffice weiter auszubauen.


    Frage: Wie setze ich diese Teile (in WISO) richtig von der Steuer ab?


    Besten Dank im Voraus!

  • Ich habe bereits ein paar USM Möbel in den vergangenen Jahren direkt abschreiben können.


    Jetzt habe ich im letzten Jahr diverse Ersatz- & Erweiterungsteile gekauft, u.a. zusätzliche Auszugschubladen, Erweiterungsrohre, etc. etc. um mein Homeoffice weiter auszubauen.


    Frage: Wie setze ich diese Teile (in WISO) richtig von der Steuer ab?

    Sinngemäß genauso.


    Ich würde bei Büromöbeln darauf achten, daß sie nicht teurer sind als 800 netto (geringwertiges Wirtschaftsgut).

  • Eigentlich nicht.


    Wenn es dediziert Ersatzteile und Erweiterungen für ein bestehendes System (im Sinne von einem Möbelstück wie etwa einer Regalwand), dann müsstest Du sie als nachträgliche Anschaffungskosten dem aktuellen Restwert der "Anlage" zuschreiben und dann über ihre verbleibende Restnutzungsdauer gemeinsam mit ihr abschreiben.

  • Hm und wie mache ich das wenn das Möbelstück, für das die Erweiterungsteile besorgt wurden, schon in den Vorjahren vollkommen abgeschrieben wurden?


    Ein Beispiel: ich habe ein klassisches Sideboard von USM für 800€ im vorletzten Jahr erworben und gänzlich abgeschrieben. Im letzten Jahr habe ich jetzt eine Ausziehschublade für eben dieses Sideboard für 85€ und, sagen wir, ein paar Rohre und Tablare um das ganze um ein "Stockwerk" zu erweitern gekauft.


    Wie verfahren ich jetzt?

  • Ich habe ein klassisches Sideboard von USM für 800€ im vorletzten Jahr erworben und gänzlich abgeschrieben.

    Geringwertiges Wirtschaftsgut, wird im Anschaffungsjahr komplett angesetzt.

    Im letzten Jahr habe ich jetzt eine Ausziehschublade für eben dieses Sideboard für 85€ und, sagen wir, ein paar Rohre und Tablare, um das ganze um ein "Stockwerk" zu erweitern gekauft.

    Wie verfahre ich jetzt?

    Das schreibst Du einfach zu den Werbungskosten.


    Sollte der äußerst unwahrscheinliche Fall vorkommen, daß das Finanzamt das so nicht akzeptiert, sieht man weiter.


    Es lohnt sich nicht, im Vorfeld Hirnschmalz einzusetzen für Fälle, die vielleicht möglicherweise irgendwann mal eintreten könnten. Dazu ist immer noch Zeit, wenn der Fall tatsächlich eintritt.

  • Eine Ergänzung zu einem geringwertigen Wirtschaftsgut, die selber weniger als 800 € kostet wird wohl als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden dürfen.


    Aber wie Achim schon andeutete, wird sich der Puls des Steuerfahnders hier kaum erhöhen. Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass am Ende sowieso alles abgeschrieben werden darf. Es geht hier um einen Vorteil, der dadurch entsteht, dass ich durch die Abschreibungen heutige Gewinne in spätere Jahre verschiebe, damit die gleiche Steuersumme etwas später zahle und mit dem Geld solange etwas anderes machen kann.

  • Danke für die Antworten!


    Ja genau, die 800€ für das Sideboard wurden als Geringwertiges Wirtschaftsgut 2022 bereits abgeschrieben.


    Bzgl. Zubehör: Weiß nicht, wie gut ihr euch mit WISO auskennt. Aber beim Eintragen von Arbeitsmitteln kommt dann die Frage: "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?", mit dem Hinweis "Nicht alleine nutzbar sind Arbeitsmittel wie: ... Einbau- oder Ersatzteile" Daher meine Frage.

  • Bzgl. Zubehör: Weiß nicht, wie gut ihr euch mit WISO auskennt. Aber beim Eintragen von Arbeitsmitteln kommt dann die Frage: "Ist das Arbeitsmittel für sich alleine nutzbar?", mit dem Hinweis "Nicht alleine nutzbar sind Arbeitsmittel wie: ... Einbau- oder Ersatzteile" Daher meine Frage.

    Ich kenne mich für einen Laien ziemlich gut in Steuerdingen aus und erfreue mich Jahr für Jahr an dem hohen Detaillierungsgrad der deutschen Steuergesetzgebung.


    Leg mal Dein WISO zur Seite, drucke Dir ein Steuerformular aus (Anlage N) und schaue Dir die Rubriken an, in die Du dort etwas eintragen kannst.


    Bitte denke auch daran, daß die Steuererklärung des angestellten Otto Normalsteuerzahlers nicht mehr von Menschen bearbeitet werden, sondern von Computern. Wenn Deine Angaben plausibel sind, werden die so akzeptiert. Als ich von Deiner Möbelserie las, habe ich danach gegoogelt und herausbekommen, daß ein mittelgroßes Schränkchen 2800 € kostet. "Mist!", schoß es mir durch den Kopf, "das ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut mehr, das muß man über 13 Jahre abschreiben!" (wie alle Büromöbel), Zum Glück hat Dein Möbel unter 800 € + MwSt gekostet, also konntest Du Dir das sparen.


    Rechtlich unterscheidet man zwischen selbständig nutzbaren und nicht selbständig nutzbaren (etwa Erweiterungen). Deine Sachen sind nicht selbständig nutzbar, da Anbauteile. Sie teilen die Abschreibungsfrist des Grundapparats. Der ist aber schon abgeschrieben, also schreibst Du die Teile auch in einem Jahr ab. Müßtest Du Dein Sideboard über 13 Jahre abschreiben, hättest es schon 3 Jahre in Gebrauch und würdest es jetzt erweitern, müßtest Du die Anbauteile über 10 Jahre abschreiben, nämlich die steuerliche Restnutzungsdauer des Grundapparats. Wenn man es vermeiden kann, geht man diesem Bürokratiezirkus aus dem Weg und kauft nichts über 800 € + MwSt.


    Weil es steuerlich nichts ausmacht, ist es in dem Fall egal, wie Du die Frage von WISO beantwortest.


    Du solltest Dich sputen mit Deiner Steuererklärung. Letzter Abgabetag für Steuerselbermacher war gestern.