Dienstwagen bei 475km Arbeitsweg: Monatlich geldwerter Vorteil reduzierbar?

  • Hallo zusammen,


    ich finde die Tipps hier super und lese schon länger mit. Nun habe ich ein eigenes Thema, bei dem ich mich über Tipps freuen würde.


    Folgende Situation:

    • Ich habe die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu erhalten, den ich auch privat nutzen kann.
    • Die hybride Arbeitsvereinbarung erlaubt es mir, die meiste Zeit von daheim aus zu arbeiten. Der Arbeitsweg zwischen meinem Hauptwohnsitz (im Eigentum) und der Arbeitsstätte laut Vertrag beträgt etwa 475km.
    • Effektiv bin ich jede zweite Woche für 2-3 Tage vor Ort, die restliche Zeit arbeite ich von daheim. Bisher erhalte ich die Zugfahrten erstattet und zahle lediglich das Hotel.

    Herausforderung:

    • Die Lohnbuchhaltung bietet für die Berechnung des geldwerten Vorteils ausschließlich die 1%-Methode + 0,03% pro km Arbeitsweg an. Die 0,002% Methode wird nicht angeboten. Bei 475km Arbeitsweg übersteigt der zu versteuernde geldwerte Vorteil mein Bruttogehalt.
    • Eine Zweitwohnung rentiert sich kostenmäßig nicht wirklich, da ich nur jede zweite Woche vor Ort bin.

    Gibt es ohne einen Zweitwohnsitz einen Weg, wie ich den geldwerten Vorteil legal reduzieren kann mit der 0,03% Methode? Oder bleibt mir dann nur die Option, mir eine Zweitwohnung zu holen und mir über die Steuer einen Teil zurück zu holen?


    Danke für jegliche Tipps&Tricks.


    Viele Grüße Feli

  • Felica001

    Hat den Titel des Themas von „Dienstwagen bei 400km Arbeitsweg: Monatlich geldwerter Vorteil reduzierbar?“ zu „Dienstwagen bei 475km Arbeitsweg: Monatlich geldwerter Vorteil reduzierbar?“ geändert.
    • Ich habe die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu erhalten, den ich auch privat nutzen kann.

    Die deutsche Automobilindustrie freut sich über die staatliche Förderung.

    • Die hybride Arbeitsvereinbarung erlaubt es mir, die meiste Zeit von daheim aus zu arbeiten. Der Arbeitsweg zwischen meinem Hauptwohnsitz (im Eigentum) und der Arbeitsstätte laut Vertrag beträgt etwa 475km.
    • Effektiv bin ich jede zweite Woche für 2-3 Tage vor Ort, die restliche Zeit arbeite ich von daheim. Bisher erhalte ich die Zugfahrten erstattet und zahle lediglich das Hotel.

    Ein netter Arbeitgeber, der Dir die Bahnfahrkarte zahlt. Du würdest den Arbeitsplatz vermutlich auch dann halten, wenn Du die Bahnfahrt selber zahlen müßtest.


    Ein guter Bekannter ist Wochenpendler mit ähnlicher Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. An sich ist der Mann begeisterter Autofahrer, aber diese Distanz überbrückt er lieber mit dem Zug. Man hat ihm einen Dienstwagen angeboten, den hat er abgelehnt und läßt sich stattdessen eine Bahncard 100 vom Arbeitgeber bezahlen, was in seinem Fall noch nicht einmal steuerpflichtig ist. In seinem Fall sogar 1. Klasse, was a) in der Regel für eine ruhigere und komfortable Fahrt sorgt) und b) ihm erlaubt, die Fahrzeit produktiv zu nutzen. Er sagt, zu seinen Fahrzeiten machten das in der 1. Klasse eigentlich alle.


    Viele Deutsche freuen sich darüber, Geld für den Beruf auszugeben. Die Hotelkosten sind schließlich Werbungskosten, die man von der Steuer absetzen kann. Mehr als die Hälfte der Hotelkosten bleibt trotzdem an Dir hängen.

    • Die Lohnbuchhaltung bietet für die Berechnung des geldwerten Vorteils ausschließlich die 1%-Methode + 0,03% pro km Arbeitsweg an. Die 0,002% Methode wird nicht angeboten. Bei 475km Arbeitsweg übersteigt der zu versteuernde geldwerte Vorteil mein Bruttogehalt.
    • Eine Zweitwohnung rentiert sich kostenmäßig nicht wirklich, da ich nur jede zweite Woche vor Ort bin.

    Gibt es ohne einen Zweitwohnsitz einen Weg, wie ich den geldwerten Vorteil legal reduzieren kann mit der 0,03% Methode? Oder bleibt mir dann nur die Option, mir eine Zweitwohnung zu holen und mir über die Steuer einen Teil zurück zu holen?

    Prinzipiell ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, die 0,002%-Methode anzubieten, denn die Standardmethode ist in Deinem Fall ganz offensichtlich ungünstig. Bei jeder normal verständigen Firma ist dieses Ansinnen auch ein Selbstgänger. Vermutlich bist Du in Deiner Firma aber der erste, der das so haben will, und Verwaltungen sind traditionell nicht gern bereit, sich zu bewegen. Es könnte sich lohnen zu klären, welche Person hier blockiert und dann über deren Vorgesetzten zu versuchen, die Blockade zu beseitigen.

    Aber: Was hilft Dir meine Auskunft (als die eines Mitforisten), daß die Firma das eigentlich so machen muß, wenn sie es partout nicht will? Willst Du in letzter Konsequenz deswegen gegen Deinen Arbeitgeber klagen?


    Rechne Dir Deine Optionen aus, dann hast Du eine Entscheidungsgrundlage. Denke als Bahnvielfahrer auch an eine Netzkarte. Selbst wenn Du Dich letztlich für den Dienstwagen entscheidest, wäre zu überlegen, ob Du den Weg zur Arbeit nicht dennoch mit dem Zug zurücklegst. Ich finde Stunden auf der Autobahn ätzend. Your mileage (!) may vary.


    PS: Mein Referenzfinanzer sagt, finanziell gesehen lohnten sich Dienstwagen nicht, gerade dann nicht, wenn man privat keinen Wert auf die relativ teure Nutzung eines Neuwagens legt. Und als hauptsächlicher Homewerker brauchst Du ja die Schulterstreifenwirkung des Dienstwagens nicht (durch die man schon auf dem Firmenparkplatz sieht, wer der wichtigste Mitarbeiter im Unternehmen ist).

  • Ein netter Arbeitgeber, der Dir die Bahnfahrkarte zahlt. Du würdest den Arbeitsplatz vermutlich auch dann halten, wenn Du die Bahnfahrt selber zahlen müßtest.


    Ein guter Bekannter ist Wochenpendler mit ähnlicher Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsstelle. An sich ist der Mann begeisterter Autofahrer, aber diese Distanz überbrückt er lieber mit dem Zug. Man hat ihm einen Dienstwagen angeboten, den hat er abgelehnt und läßt sich stattdessen eine Bahncard 100 vom Arbeitgeber bezahlen, was in seinem Fall noch nicht einmal steuerpflichtig ist. In seinem Fall sogar 1. Klasse, was a) in der Regel für eine ruhigere und komfortable Fahrt sorgt) und b) ihm erlaubt, die Fahrzeit produktiv zu nutzen. Er sagt, zu seinen Fahrzeiten machten das in der 1. Klasse eigentlich alle.


    Viele Deutsche freuen sich darüber, Geld für den Beruf auszugeben. Die Hotelkosten sind schließlich Werbungskosten, die man von der Steuer absetzen kann. Mehr als die Hälfte der Hotelkosten bleibt trotzdem an Dir hängen.

    Ich weiß die Unterstützung meines Arbeitgebers total zu schätzen. Empfinde ich nicht als selbstverständlich. Als momentaner Bahnfahrer unterschreibe ich die genannten Punkte bzgl. Comfort und Produktivität total.

    Prinzipiell ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, die 0,002%-Methode anzubieten, denn die Standardmethode ist in Deinem Fall ganz offensichtlich ungünstig. Bei jeder normal verständigen Firma ist dieses Ansinnen auch ein Selbstgänger. Vermutlich bist Du in Deiner Firma aber der erste, der das so haben will, und Verwaltungen sind traditionell nicht gern bereit, sich zu bewegen. Es könnte sich lohnen zu klären, welche Person hier blockiert und dann über deren Vorgesetzten zu versuchen, die Blockade zu beseitigen.


    Aber: Was hilft Dir meine Auskunft (als die eines Mitforisten), daß die Firma das eigentlich so machen muß, wenn sie es partout nicht will? Willst Du in letzter Konsequenz deswegen gegen Deinen Arbeitgeber klagen?

    Danke, die Info hilft mir dennoch. Ich habe nicht vor zu klagen oder dagegen vorzugehen, ansprechen möchte ich es dennoch. Prinzipiell betrifft die Thematik ja nicht nur mich persönlich, sondern sämtliche Kolleginnen und Kollegen mit Firmenwagenoption mit einem weiten Anfahrtsweg. Vielleicht hilft hier die wiederholte Ansprache, damit die HR-Abteilung die Option anbietet.

    Rechne Dir Deine Optionen aus, dann hast Du eine Entscheidungsgrundlage. Denke als Bahnvielfahrer auch an eine Netzkarte. Selbst wenn Du Dich letztlich für den Dienstwagen entscheidest, wäre zu überlegen, ob Du den Weg zur Arbeit nicht dennoch mit dem Zug zurücklegst. Ich finde Stunden auf der Autobahn ätzend. Your mileage (!) may vary.


    PS: Mein Referenzfinanzer sagt, finanziell gesehen lohnten sich Dienstwagen nicht, gerade dann nicht, wenn man privat keinen Wert auf die relativ teure Nutzung eines Neuwagens legt. Und als hauptsächlicher Homewerker brauchst Du ja die Schulterstreifenwirkung des Dienstwagens nicht (durch die man schon auf dem Firmenparkplatz sieht, wer der wichtigste Mitarbeiter im Unternehmen ist)

    Absolut, ich würde voraussichtlich zwischen beiden Verkehrsmitteln je nach Situation wechseln. Soll ja vorkommen, dass die Bahn streikt oder aufgrund technischer Probleme ausfällt. ;) Die Firmenwagenoption prüfe ich, da mein Privatfahrzeug ein gewisses Alter erreicht hat und ich familienbedingt relativ viel fahre. Wirtschaftlich betrachtet ist das Privatfahrzeug günstiger, gleichzeitig ist der Vorteil des Firmenwagens, dass keine weiteren Kosten auf einen zukommen. Bei meinem Privatfahrzeug geht es allmählich los mit altersbedingten Reparaturen.

    Danke nochmal für deine Einschätzungen

  • Hallo,


    meines Wissens nach kann man auch ein Fahrtenbuch führen oder die Fahrten zur Tätigkeitsstätte protokollieren und dann in der eigenen Steuererklärung den Wechsel auf die 0,002%-Methode oder Fahrtenbuch-Methode wählen.


    Es wäre aber natürlich einfacher, wenn der Arbeitgeber es gleich so durchführt. Da dadurch auch gleich noch Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.

  • Mal nachgerechnet:


    Die übliche Versteuerungsmethode errechnet den geldwerten Vorteil eines Verbrenner-Dienstwagens aus 1% des Listenpreises + 0,03% pro Entfernungskilometer.


    Wahlweise könnte man versteuern 1% des Listenpreises + 0,002% pro Entfernungskilometer jeder tatsächlich durchgeführten Fahrt.


    Dein Arbeitsweg beträgt 475 km. 0,03% x 475 = 14,25%; 0,002 x 475 = 0,95%.


    Wenn das Auto einen Listenpreis von 50.000 € hat, versteuerst Du grundsätzlich 500 €/m als geldwerten Vorteil und dazu dann 7.125 €/m pauschal für den Arbeitsweg bzw. 475 € pro Einzelfahrt (Hin- und Rückweg), also 1 € pro Entfernungskilometer. Von der Steuer absetzen kannst Du etwa 179 € pro Fahrt, also entscheidend weniger. Außerden heißt "von der Steuer absetzen" ja nicht (wie so mancher irrig glaubt), daß Du dann diese Beträge erstattet bekommst, sondern Du bekommst den Betrag x Steuersatz zurück, bestenfalls etwas weniger als die Hälfte.


    Wenn ich mich nicht verrechnet habe, ist der Dienstwagen für Dich indiskutabel teuer. Das kannst Du unter den aktuellen Steuerregeln schlichtweg nicht machen.


    Rechne bitte selber nochmal nach und wenns stimmt, zeige die Berechnung Deinem Chef. Du stellst Dich nach meinem Dafürhalten besser, wenn die Firma Dir eine Bahncard spendiert.

  • Rein rechnerisch betrachtet macht meiner Meinung nach die Übernahme eines Firmenwagens mit privater Nutzung bei der geschilderten Situation nur in Verbindung mit einer Zweitwohnung (möbliertes Zimmer) am Firmensitz Sinn. Die daraus entstehenden Kosten können im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden und sind je nach Region des Firmensitzes möglicherweise nicht wesentlich höher als die derzeit anfallenden Hotelkosten.

  • Folgende Situation:

    • Ich habe die Möglichkeit, einen Firmenwagen zu erhalten, den ich auch privat nutzen kann.
    • Die hybride Arbeitsvereinbarung erlaubt es mir, die meiste Zeit von daheim aus zu arbeiten. Der Arbeitsweg zwischen meinem Hauptwohnsitz (im Eigentum) und der Arbeitsstätte laut Vertrag beträgt etwa 475km.
    • Effektiv bin ich jede zweite Woche für 2-3 Tage vor Ort, die restliche Zeit arbeite ich von daheim. Bisher erhalte ich die Zugfahrten erstattet und zahle lediglich das Hotel.

    Aus meiner Sicht begründet die Übernachtung im Hotel schon eine doppelte Haushaltsführung. Im Rahmen dieser darf Dir der Arbeitgeber eine Familienheimfahrt pro Woche steuerfrei zur Verfügung stellen. Für diese entfällt dann der Werbungskostenabzug.

    Die 0,002%-Regelung ist dann aus meiner Sicht auf die Strecke Hotel - erste Tätigkeitsstätte anzuwenden.


    Eine Rücksprache mit einem Steuerberater empfiehlt sich daher.

  • Danke euch, für eure Rückmeldungen. Das hat mir bereits sehr weitergeholfen und ich werde hier nochmal mit der Personalabteilung ins Gespräch gehen.