Rente als "besonders langjährig Versicherter" Wartezeit privat finanzieren?

  • Hallo,


    wie kann ich berechnen, ab wann es sich lohnt auf den Renteneintritt als "besonders langjährig Versicherter" zu warten und die Wartezeit mit "Eigenkapital" zu überbrücken?

    Die 45 Beitragsjahre werden vor dem 63. Geburtstag erreicht.
    Der 541. Beitragsmonat soll zugleich der letzte Arbeitsmonat sein.
    Daher ist in jedem Fall die Zeit bis zum 63. Geburtstag finanziell mit Eigenmitteln zu überbrücken.


    Danach stellt sich die Frage um die es hier geht:


    Ist es sinnvoll die Zeit* zwischen dem 63. Geburtstag und der Altersgrenze für "besonders langjährig Versicherte" finanziell mit Eigenmitteln zu überbrücken?
    *ab wie vielen Monaten Überbrückung wird es unrentabel

    Zur Wahrung der persönlichen Unabhängigkeit ist kein Wechsel in die Arbeitslosigkeit oder ein dauerhafter Krankenstatus beabsichtigt.

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  • Moin RRuser,


    mit 63 kannst du nur für langjährig Versicherte(35 Beitragsjahre) in Rente gehen und das bedeute abzüge, ganz egal ob du die 45 Jahre voll hast oder nicht. Die besonders Langjährige Versicherung( 45Beitragsjahre) geht erst zwei Jahre vor dem Renteneintrittsalter.


    Viel Erfolg bei deinen Finanzentscheidungen.

  • Ob Du letztlich 45, 47 oder gar 50 Beitragsjahre voll hast, spielt erstmal keine Rolle für den Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte.

    Erst aus der Kombination von min. 45 Jahren und dem entsprechendem Alter bzw. Geburtsjahrgang ergibt sich der Rentenanspruch.

    Aktuell gibt es die Rente für besonders langjährig Versicherte ab einem Alter von 64 Jahren und 4 Monaten (Jahrgang 1960).

    Die Altersgrenze steigt jedes Jahr um 2 Monate an, so dass ab Jahrgang 1964 dann die Rente für besonders langjährig Versicherte erst ab einem Alter von 65 Jahren bezogen werden kann.


    Vereinfacht gesagt: Man muss aktuell 45 Jahre gearbeitet haben und min. 64 Jahre und 4 Monate alt sein um die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragen zu können.


    Die Rente mit 63 kann von jedem AN beantragt werden, der mind. 35 anrechenbare Jahre Rentenbeiträge gezahlt hat. Nennt sich dann Rente für langjährig Versicherte. Allerdings gibt es hier einen Abschlag von 0,3% für jeden Monat der vor der regulären Altersrente in Rente gegangen wird.


    Vereinfacht: Wer den regulären Eintritt in die Altersrente mit 67 erreicht und die Rente für langjährig Versicherte mit 63 in Anspruch nimmt, nimmt einen Rentenabschlag von 14,4% (48 Monate + 0,3%) in kauf.

    Und da einem dann noch 4 Jahre Rentenbeiträge fehlen (63-67) ist der Abschlag in der Realität höher als 14,4%!


    PS: Eine Kombination von Rente für 'besonders langjährig' Versicherte und 'langjährig' Versicherte ist nicht möglich.

    Du kannst also nicht sagen: Ich habe mit 63 meine 45 Jahre voll und nehme jetzt für 2 Jahre früher in Rente 2 Jahre Rentenabschlag in Kauf.

  • Wie kann ich berechnen, ab wann es sich lohnt, auf den Renteneintritt als "besonders langjährig Versicherter" zu warten und die Wartezeit mit "Eigenkapital" zu überbrücken?

    Wirf Dein Excel an und stell eine Zahlungsflußrechnung auf.

    Deine Frage läßt sich nicht mathematisch exakt beantworten, außerdem hängt sie von einer Reihe Faktoren ab, die Du uns hier vermutlich nicht bekanntgeben wirst.


    Auch die Frage nach dem Sinn der Maßnahme läßt sich unter unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten.


    Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob die Mathematik überhaupt das richtige Entscheidungskriterium ist. Das wesentlich Wichtigere ist meines Erachtens der generelle Entschluß, ob Du den Weg gehen willst oder nicht. Wenn ich Dich recht verstehe, hast Du Dich bereits auf den Termin Deines Ausstiegs festgelegt. Infolgedessen ist eine Optimierung ("... ab wann genau") eigentlich nicht das Thema.


    Du willst bewußt auf eine Meldung beim Arbeitsamt verzichten. Das steht Dir frei, wird Dich aber eine Menge Geld kosten (Verlust des Arbeitslosengeldes, Krankenkassenbeitrag). Auch diesbezüglich könnte man sich die Sinnfrage stellen.


    Generell ist es günstig, eine Rente möglichst früh zu beziehen. Das mag zwar ggf. Abschläge kosten, dafür aber kommt die Rente an sich (plus zusätzlich der halbe Krankenkassenbeitrag) entsprechend früher. Der frühere Rentenbezug überkompensiert in der Regel den Abschlag. In Deinem Fall gibt es in der Rechnung aber eine Unstetigkeit, weil Du zwei Jahre vor Deinem regulären Ruhestandsalter die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen kannst, ab diesem Datum der Erstinanspruchnahme der Abschlag wegfällt. Ich könnte mir vorstellen, daß es trotzdem günstiger ist, den Rentenbezug bis zum 63. Lebensjahr vorzuziehen.

  • Hallo.


    Du kannst Dir entsprechende Rentenauskünfte erstellen lassen. (Arbeit bis Zeitpunkt X und dann Rente mit bzw. ohne Abschläge)

    Dann müsstest Du kalkulieren, was ein Monat Überbrückung kostet (Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung). Aus den Daten lässt sich für eine angenommene Rentenbezugszeit ermitteln, was günstiger ist.

  • wie kann ich berechnen, ab wann es sich lohnt auf den Renteneintritt als "besonders langjährig Versicherter" zu warten und die Wartezeit mit "Eigenkapital" zu überbrücken?

    Was soll sich da wie lohnen? Rein finanziell wird es sich nie lohnen, eine Zeit vor der Rente aus Eigenmitteln zu finanzieren anstatt dort abhängig beschäftigt Lohn/Gehalt zu beziehen und zusätzlich in die GRV einzuzahlen. Das betrachtet aber nicht den Gegenwert, den Du für Deine Friezeit ansetzt.


    Welche Rente Du zu Deinem Eintrittszeitpunkt (mit und ohne weiterarbeit bis dahin) erhalten würdest, kannst Du heute höchstens grob abschätzen. Die Rentenpunkte kannst Du noch berechnen (Annahme, Du hast einen sichern Job der bis zum Renteneintritt im Gehalt ansatzweise mit dem Durchschnittseinkommen der Deutschen steigt). Aber schon den Gegenwert eines RP zum Renteneintritt wirst Du heute genauso wenig berechnen können wie die Inflation bis dahin (=ggf. höhere Entnahme aus den Eigenmitteln).


    Wenn Du noch mehr Annahmen über Dein privates Vermögen und dessen Rendite triffst, kannst Du daraus berechnen, wieviel geringer Dein Vermögen zum Renteneintritt durch die Entnahem für die Lebenshaltung/Krankenkasse/PV ist, wieviel Vermögen Du ggf. durch den nicht weiter ausgefühhrten Sparplan haben könntest und wieviel Du ggf. durch die Stilllegung von Versicheurngen einsparst (wer nicht mehr arbeitet, kann auch nicht mehr BU werden).


    Hast Du dann noch eine zum Teil vom AG mitfinanzierte BAV, musst Du die dort geringeren Beiträge mit einkalkulieren.


    In all dem sind Kosten,, die nur einige von ihrem AG ersetzt bekommen (z.B. Dienstwagen, Smartphone, Fitnesstdudio, Jobrad) noch garnicht betrachtet.


    Für mich bleibt vor allem die persönlich nicht klärbare Frage, wieviel mir meine Freizeit wert ist. Von daher rechne ich (als Single) anders herum und frage mich, wieviel eigenfinanzierte Freizeit ich mir leisten kann (und ggf. will, wenn die Rechnung zum Lebensende knapp werden könnte). Ich spare aber auch nicht für die lachenden Erben, sondern einzig für mich selber. Also sollte mein Geld bis an mein vermutetes Lebensende reichen.

    • Hilfreichste Antwort

    Mal für die Jahrgänge 1964 und jünger gerechnet:


    In den letzten Jahren vor Rentenbeginn soll ja nicht mehr gearbeitet werden, daher können wir einfach bei Rentenbeginn mit 63 (A) 85,6% und mit 65 (B) 100% ansetzen.

    Bei A hätte man 24 × 85,6% an Rente bezogen, bevor es bei B überhaupt Rente geben würde. 24 × 85,6% / 14,4% = knapp unter 12 Jahre. Man müsste die Altersrente für besonders langjährig Versicherte somit mindestens bis 77 beziehen, damit es sich gelohnt haben kann, auf die höhere Rente zu warten.

  • Mal für die Jahrgänge 1964 und jünger gerechnet:


    In den letzten Jahren vor Rentenbeginn soll ja nicht mehr gearbeitet werden, daher können wir einfach bei Rentenbeginn mit 63 (A) 85,6% und mit 65 (B) 100% ansetzen.

    Bei A hätte man 24 × 85,6% an Rente bezogen, bevor es bei B überhaupt Rente geben würde. 24 × 85,6% / 14,4% = knapp unter 12 Jahre. Man müsste die Altersrente für besonders langjährig Versicherte somit mindestens bis 77 beziehen, damit es sich gelohnt haben kann, auf die höhere Rente zu warten.

    Ja so habe ich’s auch gerechnet, dazu die Rentenpunkte, die ich bei weiter arbeiten, erhalten hätte, was bei leben mit den Ersparten natürlich wegfällt. Insgesamt passte es fast genau. Bin mit allen Komponenten bei 79 angekommen. Hatte aber auch noch höhere Beiträge KV/PV und höhere Steuern berücksichtigt.

  • Das ist für mich extrem theoretisch betrachtet und das "lohnen" einzig auf den GRV-Anteil bezogen, der hier auch noch steuerfrei betrachtet wird. Bei Renteneintritt vor 2058 kommt der lebenslang höhere steuerfreie Teil der GRV bei Rentenbeginn mit 63 anstatt 65 dazu. Außer, die Rente (genauer, das zur Rente zu versteuernde Einkommen) liegt unterhalb vom Steuerfreibetrag.


    Da man aber in den Jahren vom Ersparten lebt, muss man dieses m.M.n. mit in die Berechnung einbeziehen. Ebenauso wie den individuellen Beitrag zur KV/PV.

  • Daher ist in jedem Fall die Zeit bis zum 63. Geburtstag finanziell mit Eigenmitteln zu überbrücken.


    Danach stellt sich die Frage um die es hier geht:


    Ist es sinnvoll die Zeit* zwischen dem 63. Geburtstag und der Altersgrenze für "besonders langjährig Versicherte" finanziell mit Eigenmitteln zu überbrücken?
    *ab wie vielen Monaten Überbrückung wird es unrentabel“

    Es wäre unrentabel ab dem ersten Monat (plus die Monate vor dem 63. LJ), da kein Gehalt mehr bezogen wird, keine weiteren Rentenpunkte für die Altersrente für bes. langj. Versicherte aufgebaut werden und noch die Kosten für die Krankenkasse hinzukommen.

  • RRuser

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