Übernimmt die Agentur für Arbeit Weiterbildungen ohne Bildungsgutschein?

  • Hallo zusammen,


    ich stehe aktuell vor einer wichtigen Entscheidung und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. :(


    Ich möchte meinen Berufsabschluss nachholen und eine Weiterbildung (Umschulung) zur Verwaltungsfachkraft machen.


    Ich habe einen Anbieter gefunden, der diese Weiterbildung anbietet und sehr positive, echte Resonanzen hat.


    Nun stellt sich die Frage:

    Übernimmt die Agentur für Arbei nur die Kosten für Weiterbildungen bei "zertifizierten Bildungsträgern" (siehe Kursnet), die den Bildungsgutschein akzeptieren?

    Denn die Bildungsträger dort wollen meistens nur dass Geld einsacken und der Unterricht ist eher mau. Liest man ja in etlichen Foren bzw. Erfahrungsberichten.


    Bei privateren und natürlich etwas teureren Anbietern, schaut es aber deutlich besser aus, so berichten es mir auch Freunde&Bekannte die bei "privaten" selbst ausgewählten Anbietern Ihre Weiterbildungen absolviert haben. Aber meist als Selbstzahler, da es denen finanziell sehr gut ging/geht ;)


    Gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Weiterbildung, die man selbst findet, gefördert wird, ohne dass dafür ein Bildungsgutschein nötig ist?

    Denn der Träger ist einfach ein eigener der auch mit einem Bildungsgutschein leider nix anfangen kann.


    Meine Sachbearbeiterin bei der Agentur für Arbeit ist sich unsicher und tendiert eher dazu, dass es nicht möglich ist.

    Aber Sie hat auch ein persönliches Problem mit mir und wirft mir stets Steine in den Weg. Drum der Beitrag hier.


    Hat jemand Erfahrung damit oder kennt die genaue gesetzliche Grundlage dazu?


    Ich möchte sicherstellen, dass ich alle Möglichkeiten ausschöpfe, bevor ich eine endgültige Entscheidung treffe.



    Vielen Dank für eure Hilfe!!! :S

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Bevor Du irgendwas unterschreibst, musst Du eine schriftliche Zusage der Agentur für genau dieses Bildungsangebot haben. (Es sei denn, Du bist bereit und in der Lage, auch selbst zu zahlen und begnügst dich mit dem, was Du später von der Steuer wiederbekommen wirst.)


    Wenn Du eine schriftliche Antwort bekommst, dann steht da auch die Rechtsgrundlage drin. Gegen eine Absage kannst Du Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats schriftlich). Durch das Widerspruchsverfahren bekommt eine andere Person den Vorgang vor die Nase. Wenn der Widerspruch auch scheitert, dann hat die Agentur entweder korrekt gehandelt oder Du kannst noch klagen. Vor dem Sozialgericht geht das ohne Verfahrenskosten und erstinstanzlich ohne Anwalt.

  • Hallo MathildaAWP,


    jeder Anbieter will erst einmal Ihr bestes – Ihr Geld. Sie sollten prüfen, ob Sie dafür auch eine adäquate Leistung bekommen. Da nutzen Ihnen Erfahrungen von Bekannten bei anderen Bildungsträgern wenig. Sie sollten schon ganz konkret Ihren ausgesuchten Bildungsträger beleuchten. Fragen könnten sein:


    Abschlussquote der letzten Jahre. Ein seriöser Anbieter sollte Ihnen die Zahl nennen können.


    Haben Sie die Möglichkeit, eine Probestunde zu besuchen?


    Ganz wichtig: Ist der Abschluss als Verwaltungsfachkraft bei diesem Anbieter staatlich anerkannt? Gerade der öffentliche Dienst ist da sehr an Formalien gebunden. Sonst ist Ihr Abschlusszeugnis ein wertloser Zettel.


    Gruß Pumphut

  • Moin und herzlich Willkommen im Finanztip-Forum,

    meine Emfehlung wäre, das in einem persönlichen Gespräch mit der Arbeitsagentur vorab zu klären. 😉


    Viel Erfolg!

    Nachtrag:

    Nutzen Sie ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter: Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie mit einer beruflichen Weiterbildung oder Umschulung Ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern können und welche Förderungen für Sie infrage kommen.


    Quelle:

    Förderung der beruflichen Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit
    Berufliche Weiterbildung oder Umschulung fördert die BA unter bestimmten Voraussetzungen – mit Beratung oder Kostenübernahme. Jetzt informieren!
    www.arbeitsagentur.de