Hallo,
ich bin seit diesem Jahr April Altersvollrentenbezieher und arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber trotzdem weiter. Zusätzlich habe ich noch einen weiteren Minijob.
Ich habe befürchtet, dass ich in einem der beiden Nebenjobs in der Klasse 6 lande aber beide Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber und Minijob) haben mir gesagt, dass sie vom Finanzamt keine sogenannte ELSTAM-Meldung bekommen hätten und ich weiterhin im Hauptjob mit Klasse 1 und beim Minijob pauschal versteuere.
Kann das sein. Im Internet gibt es so viele widersprüchliche Aussagen. Da heisst es meistens, dass die gesetzliche Rente als Haupteinkommen zählt und das Nebeneinkommen mit Klasse 6 versteuert wird wenn es sich auf über 538 € im Monat beläuft.
Was gilt denn als Nebeneinkommen in meinem fall. Klasse 6 für Vollzeit, Minjob oder sogar beides zusammen?
Zum Fall, gesetzl. Rente plus Vollzeit plus Minijob finde ich nichts. Sollte ich besser Rücklagen bilden weil mir sonst im nächsten Jahr bei der Steuererklärung eine hohe Nachzahlung droht?
Vielen Dank im Vorfeld