Altersvollrente plus Haupttätigkeit plus Minijob

  • Hallo,


    ich bin seit diesem Jahr April Altersvollrentenbezieher und arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber trotzdem weiter. Zusätzlich habe ich noch einen weiteren Minijob.


    Ich habe befürchtet, dass ich in einem der beiden Nebenjobs in der Klasse 6 lande aber beide Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber und Minijob) haben mir gesagt, dass sie vom Finanzamt keine sogenannte ELSTAM-Meldung bekommen hätten und ich weiterhin im Hauptjob mit Klasse 1 und beim Minijob pauschal versteuere.


    Kann das sein. Im Internet gibt es so viele widersprüchliche Aussagen. Da heisst es meistens, dass die gesetzliche Rente als Haupteinkommen zählt und das Nebeneinkommen mit Klasse 6 versteuert wird wenn es sich auf über 538 € im Monat beläuft.


    Was gilt denn als Nebeneinkommen in meinem fall. Klasse 6 für Vollzeit, Minjob oder sogar beides zusammen?


    Zum Fall, gesetzl. Rente plus Vollzeit plus Minijob finde ich nichts. Sollte ich besser Rücklagen bilden weil mir sonst im nächsten Jahr bei der Steuererklärung eine hohe Nachzahlung droht?


    Vielen Dank im Vorfeld

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin seit diesem Jahr April Altersvollrentenbezieher und arbeite bei meinem Hauptarbeitgeber trotzdem weiter. Zusätzlich habe ich noch einen weiteren Minijob.

    Also: Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ein Minijob und Altersrente (die nicht lohnsteuerpflichtig ist).

    Ich habe befürchtet, dass ich in einem der beiden Nebenjobs in der Klasse 6 lande aber beide Arbeitgeber (Hauptarbeitgeber und Minijob) haben mir gesagt, dass sie vom Finanzamt keine sogenannte ELSTAM-Meldung bekommen hätten und ich weiterhin im Hauptjob mit Klasse 1 und beim Minijob pauschal versteuere.

    Ich sehe einen Hauptjob und einen Nebenjob.

    Was meinst Du?

    Im Internet gibt es so viele widersprüchliche Aussagen. Da heisst es meistens, dass die gesetzliche Rente als Haupteinkommen zählt und das Nebeneinkommen mit Klasse 6 versteuert wird wenn es sich auf über 538 € im Monat beläuft.

    Stimmt. Das liest man vielfach. Man liest auch vielfach, daß Rente lohnsteuerpflichtig wäre. Ist sie aber nicht. Und wenn eine Tätigkeit nicht lohnsteuerpflichtig ist, gibt es dafür auch keine Steuerklasse.


    Als Rentner bist Du ohnehin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, sofern Deine Einkünfte über dem Grundfreibetrag sind. Du wirst somit jetzt auf die Rente verhältnismäßig viel Steuer zahlen. Dafür verdienst Du aktuell ja auch besonders viel (Rente + Arbeitseinkommen). Das Finanzamt wird von Dir für die Rente auch Vorauszahlungen haben wollen, ggf. auch dann noch, wenn Du mal aufgehört haben wirst zu arbeiten.

    Sollte ich besser Rücklagen bilden, weil mir sonst im nächsten Jahr bei der Steuererklärung eine hohe Nachzahlung droht?

    Die Nachzahlung droht nicht, die kommt. Sie wird Dich vermutlich Dein Lebtag nicht mehr verlassen. Hoch ist sie in jedem Fall, denn die Steuer ist bekanntlich immer hoch und der Lohn ist immer niedrig. Und trotzdem bleibt vom niedrigen Lohn immer etwas übrig, wenn man die hohe Steuer davon abzieht. Wunder der Mathematik!


    Du solltest das positiv sehen: Bisher bist Du als Angestellter es gewöhnt, daß Du die Steuer überhaupt nicht siehst. Die wird Dir im Moment der Auszahlung Deines Gehalts abgezogen, so daß bei Dir nur das Nettoeinkommen ankommt.


    Bei der Rente ist das anders, bei der wird nur der Beitrag für Kranken- und Pflegekasse abgezogen, Steuer nicht. Aber fällig ist die Steuer trotzdem. Du zahlst sie mit der Steuererklärung nach. Und weil das Finanzamt Dir nicht prinzipiell Kredit geben will, wird es mit der Steuererkärung im nächsten Jahr eine Vorauszahlung festsetzen, die Du ab jetzt bis zu Deinem Lebensende alle drei Monate bezahlen wirst.

    Wohlgemerkt und wiederholt: Das ist besser für Dich, als wenn man die Steuer gleich von der Rente abziehen würde. Aber Du mußt Dich halt darauf einstellen. Wenn Du nebenher noch voll verdienst, könnte die Steuer etwa ein Drittel Deiner Rente wegknabbern. Später, wenn Du nicht mehr verdienst, wird es weniger.


    Mach folgendes:


    Du rufst Dir folgende Brutto-Netto-Berechnungsseite auf und trägst Dein Erwerbseinkommen ein. Stimmt das Netto? Gut, wenn nicht, bieg Dir die Eingabe zurecht. Notiere Dir den Betrag der Steuer.


    Jetzt addierst Du zum Bruttoeinkommen 83% Deiner Brutto-Rentenzahlung (also vor Abzug des Krankenkassenbeitrags). Dadurch verändern sich die Zahlen. Beachte nur die Steuer und nicht die Sozialbeiträge!


    Berechne die Differenz der Steuerbeträge. Multipliziere den Betrag mit 9 (April bis Dezember). Etwa das mußt Du für Deine Rente an Steuernachzahlung rechnen.


    Ganz genau kann diese Überschlagsrechnung nicht sein, aber einen Anhalt wenigstens gibt sie Dir.

  • Hallo.


    Der Minijob wird pauschal versteuert, egal ob Rente und/oder versicherungspflichtige Beschäftigung nebenhee, ausser man will ihn individuell versteuern, was regelmässig sinnbefreit wäre.


    Aus dem Parallelbezug von Gehalt und Rente sollten generell Rücklagen gebildet werden, bis die Steuerlast per Bescheid festgestellt ist.