Rürup Ausweg Kombi mit BU

  • Hallo liebe Community,


    leider bin ich seit vielen Jahren auf die Maschen der DVAG hereingefallen (auch familiär bedingt).

    Glücklicherweise habe ich die Fehler, auch dank Finanztip, erkannt und diese nach und nach korrigiert. Jedoch ziehe ich noch so manche „Schreckensprodukte“ mit..

    Mir wurde damals die sog. Rürup-Rente (heute Basisrente) in Kombination mit einer BU verkauft.

    Ich wollte nun die Rürup-Rente breitragsfrei stellen. Dies funktioniert nun nicht, ohne das ich auch bei der BU Leistungen einbüßen muss.


    Habt ihr einen Tipp wie ich am besten vorgehe?

    BU komplett kündigen und wechseln und somit Rürup beitragsfrei stellen?


    Bin mittlerweile 30 Jahre alt. Die BU habe ich seit meinem Berufseinstieg. Die Rürup kam dann als Kombi-Produkt hinzu.


    Danke vorab für euer Feedback!😊


    Besten Gruß

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Leider bin ich [vor] vielen Jahren auf die Maschen der DVAG hereingefallen.


    Mir wurde damals die sog. Rürup-Rente (heute Basisrente) in Kombination mit einer BU verkauft. Ich wollte nun die Rürup-Rente beitragsfrei stellen. Dies funktioniert nun nicht, ohne dass ich auch bei der BU Leistungen einbüßen muss.


    Habt ihr einen Tipp, wie ich am besten vorgehe?

    Profi fragen.


    Möglicherweise kann man die BU von der Rentenversicherung trennen. Es könnte sich dann allerdings zeigen, daß die BU ohnehin zu klein ist. Wenn Du noch so gesund bist wie damals, ist es vielleicht denkbar, daß Du die BU kündigst und eine neue abschließt.


    Ob all das möglich und sinnvoll ist, kann aber kein Forist beurteilen.

  • Hallo ExcelPat , besser spät aufwachen als nie. :)


    Theoretisch könnte es möglich sein, die BU der Aachen Münchener / Generali von der Rürup Rente zu trennen, stichwort "entkoppeln". Aus den nachfolgend beschriebenen Gründen bin ich dieser Frage noch nie genauer nachgegangen.


    Ihr m.E. viel wichtigeres Problem: Die BU Bedingungen der von der DVAG ausschließlich vermittelten BUs von Aachen Münchener / Generali sind qualitativ leider relativ schwach. Nach unserer Terminologie (siehe unsere Seite "Was ist die für Sie beste Berufsunfähigkeitsversicherung") ein "Dacia", der beim NCAP Crashtest nur 3 Sterne bekommt.


    Zusätzlich ist, wie Achim Weiss schon anmerkte, eine "vor vielen Jahren" abgeschlossene BU Rente vermutlich viel zu niedrig und sichert nicht Ihr aktuelles Nettoeinkommen ab.


    Wenn Sie also noch gesund genug sind, um sich neu gegen Berufsunfähigkeit versichern zu können, sollten Sie auch klären, ob und zu welchem Preis Sie eine "bessere" BU mit höherer Leistungswahrscheinlichkeit bekommen, die Ihren vollen Bedarf absichert.


    Finanztip empfiehlt übrigens Berater, die einem dabei helfen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wenn die BU nicht weitergeführt werden soll, kann es sich auch lohnen, auf den Widerspruch des Vertrages zu prüfen. Wenn der Vertrag vor vielen Jahren abgeschlossen wurde, sind wahrscheinlich auch insgesamt recht hohe Einzahlungen dort hinein geflossen mit entsprechenden Verlusten. Auch hier wird - nicht nur wegen des Kombiproduktes - professionelle Hilfe empfohlen.

  • Ich finde es bemerkenswert, wie treuherzig hier im Forum darauf hingewiesen wird, man möge einen Widerspruch eines vor vielen Jahren abgeschlossenen Vertrages prüfen.


    Ja, es hat mal einen solchen Fall gegeben. Bei etlichen Kapitalversicherungen, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, war nach späteren Gerichtsurteilen die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, deswegen darf der Kunde diese Versicherungen gegebenenfalls noch nach Jahrzehnten widerrufen und bekommt dann "sein Geld" zurück.


    Das gilt aber eben nicht für jede Versicherung.


    Für die Versicherungsgesellschaft ist ein solcher Fall ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Die zugrundeliegenden Bedingungen kommen ja bei vielen Verträgen zum Tragen, somit wirkt sich ein Fehler im Bedingungswerk gleich tausendfach aus. Entsprechend geben sich die Gesellschaften Mühe, den Kunden eben keine Handhabe zu geben, den Vertrag noch nach Jahren rückabzuwickeln. Es ist in den vergangenen 17 Jahren auch kein weiterer solcher Fall aufgekommen.


    Ich glaube, man lebt als Kunde leichter, wenn man sich nicht an den Strohhalm Rückabwicklung klammert. In den allermeisten Fällen dürfte dieser Stohhalm nämlich nicht tragen.

  • Es ist in den vergangenen 17 Jahren auch kein weiterer solcher Fall aufgekommen.

    Nein, hunderte. Oder Tausende? Es gibt keine mir bekannte Statistik.


    Es gehen nur selten Fälle vor Gericht und dort kommt es fast nie zu einem veröffentlichten Urteil.


    Die Versicherer bemühen sich natürlich, alle Regeln einzuhalten. Die gegenlautenden Urteile kassieren sie erst Jahre später. Das könnten sie zum Anlass nehmen, die alten Bedingungen zu verbessern. Das Fass wollen sie aber nicht aufmachen, weil dann zigtausende Kunden von ihrer Versicherung schwarz auf weiß bestätigt bekommen, dass die Bedingungen vorher fehlerhaft waren. So bleibt es bei der ewigen Widerufsmöglichkeit in diesen Fällen, Einzelfallentscheidungen und dem damit verbundenen Geheimwissen derer, die aus welcher Perspektive auch immer viele Fälle kennen.


    Wobei zwei jahrelang MLP-betreute Akademiker plus zwei Kinder es zusammen auch schon auf 20+ LV-Verträge bringen können. Da war es ganz spannend zu sehen, wie sich verschiedene Versicherer in ähnlichen Fällen unterschiedlich verhalten haben. Ein für die Abtrünnigen akzeptables Ergebnis meist deutlich über dem Rückkaufswert gab es in jedem Fall. Die kleinsten Verträge wurden einfach gekündigt. Klage wurde in keinem Fall erhoben.

  • Nein, hunderte. Oder tausende? Es gibt keine mir bekannte Statistik.

    Die gesamte Branche hatte eine ungültige Widerspruchsklausel in ihren Bedingungen. Die ist vor Gericht kassiert worden, daraufhin hat die gesamte Branche schnellstens den Bug beseitigt.


    Ich sehe das als einen Fall, selbst wenn hunderte oder tausende Kunden den Spätwiderspruch dann genutzt haben. Wie man das zählt, ist natürlich Definitionssache.

    Wobei zwei jahrelang MLP-betreute Akademiker plus zwei Kinder es zusammen auch schon auf 20+ LV-Verträge bringen können.

    Dabei handelte es sich offensichtlich um Versicherungsjunkies, die irgendwann einmal aus ihrem Trip aufgewacht sind.

    Da war es ganz spannend zu sehen, wie sich verschiedene Versicherer in ähnlichen Fällen unterschiedlich verhalten haben. Ein für die Abtrünnigen akzeptables Ergebnis meist deutlich über dem Rückkaufswert gab es in jedem Fall. Die kleinsten Verträge wurden einfach gekündigt. Klage wurde in keinem Fall erhoben.

    Man muß es wohl so hart sagen: Unsere Jurisdiktion ist letzlich dysfunktional. In der Wirtschaft ist die Rechtssicherheit ein enormer Wert und auch die Zeit. Für den Wert der Zeit hat unsere Jurisdiktion aber nicht den leisesten Schimmer an Verständnis. Sie läßt ihre Mühlen mahlen, in höchster Präzision, aber halt langsam.


    Weil sie dieses langsame Mahlen nicht abwarten wollen (oder können), lassen sich berechtigte Anspruchsteller oftmals außergerichtlich auf Vergleiche ein. Sie kommen ihren Gegnern entgegen, damit eine Sache schnell vom Tisch ist. Sie möchten oder können nicht darauf warten, daß ein Richter ihrem Anspruch in ferner Zukunft vollumfänglich stattgibt.


    Dennoch halte ich es für nicht sachgerecht, wenn hier im Forum der Eindruck erweckt wird, ein Spätwiderspruch einer mittlerweile nicht mehr gewünschten Versicherung sei eine leicht gangbare Standardprozedur.


    Selbst wer auf diese Weise nach vielen Jahren sein Geld zurückbekommen sollte, hat letztlich vermutlich immer noch ein schlechtes Geschäft gemacht. Hätte er gleich von Anfang an die Finger von den Versicherungen gelassen und sein Geld vernünftig angelegt, wäre vermutlich mehr dabei herausgekommen.

  • Es ging und geht ich nur um eine Klausel. Es geht um mehrere AGB-Generationen, in denen die Branche in mehreren Iterationen versucht hat, den rechtlichen Anforderungen und den aus den ergangenen Urteilen gelernten Interpretationen gerecht zu werden.

    Dennoch halte ich es für nicht sachgerecht, wenn hier im Forum der Eindruck erweckt wird, ein Spätwiderspruch einer mittlerweile nicht mehr gewünschten Versicherung sei eine leicht gangbare Standardprozedur.

    Das würde ich auch nicht für sachgerecht halten. Allerdings...

    (...) kann es sich auch lohnen, auf den Widerspruch des Vertrages zu prüfen. (...) Auch hier wird (...) professionelle Hilfe empfohlen.

    ...habe ich damit hoffentlich nicht den Eindruck erweckt, ein Spätwiderspruch einer Versicherung sei eine leicht gangbare Standardprozedur.

    Selbst wer auf diese Weise nach vielen Jahren sein Geld zurückbekommen sollte, hat letztlich vermutlich immer noch ein schlechtes Geschäft gemacht.

    Wir reden von einer Situation, in der der jeweilige Fragesteller die Versicherung schon hat und wenn er hier schreibt, weiß er in 99% der Fälle auch schon, dass das ein Fehler war. In dieser Situation hilft es nicht, den Leuten zu erzählen, sie hätten einen Fehler gemacht und sollten zukünftig besser aufpassen. Das wussten die schon.


    Es geht darum, aus der misslichen Lage das Beste herauszuholen und die (im Vergleich zur Referenzanlage) Verluste zu minimieren. Da hilft es, dass die Beteiligten nicht nur mit den eingezahlten Beiträgen rechnen, sondern diese nach den Regeln des BGB verzinsen.

  • Vielen lieben Dank für die tollen Antworten!


    Dr. Schlemann Eine Entkopplung ist wohl theoretisch möglich, jedoch nur einhergehend mit einer Reduktion der BU-Leistung…clever gespielt von der Generali..

    Muss das nochmals genau erfragen. Mein DVAG-Berater ist natürlich nicht mehr so hilfsbereit wie einst.


    Ich stelle aktuell meine Krankenhistorie der letzten 5 Jahre auf und gehe dann in eine unabhängige Beratung bei einer Empfehlung von Finanztip! Vielleicht habe ich tatsächlich die Möglichkeit auf eine bessere BU ohne Kombi-Produkt.

    Dann könnte ich nämlich doch die Rürup bei der Generali stilllegen und die BU dort kündigen.


    Leider kamen ein paar Arztbesuche durch Rückenprobleme hinzu😅 mal sehen, welche Möglichkeiten ich habe!

  • Leider kamen ein paar Arztbesuche durch Rückenprobleme hinzu

    Rückenprobleme sind kein absolutes KO Kriterium. Das Ergebnis hängt von den Details ab. Wiederholte bzw. strukturelle Probleme (Bandscheibenvorfall, Arthrose, stärkere Skoliose etc.) sind schwieriger, ab und zu und idealerweise etwas länger zurückliegend muskuläre Verspannungen sind kein so großes Problem.


    Bei der Aufbereitung Ihrer Gesundheitshistorie hilft unsere "11-W-Formel": Was War Wann, Weshalb, von Wem Wie behandelt, Welches Ergebnis, Wann War’s Wieder Weg. Oder Sie verwenden dazu gleich unser auf der Website verlinktes Beiblatt für Gesundheitsfragen mit vielen nützlichen Tipps, das Sie hier wenn Sie möchten für andere gerne verlinken dürfen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Danke für den Input!

    Daran setze ich mich nun.

    Jedoch ist es in Teilen auch wirklich kaum darstellbar diese W-Fragen vollständig zu beantworten. Es ist leider nicht immer alles so einfach nachzustellen der letzten 5 Jahre 🙈