Steuer - Duales Studium - Verlustvortrag

  • Hallo,

    als Student eines Dualen Studiums bekommt man auch ein gewisses Gehalt. Jedoch kann man Werbungskosten (statt Sonderausgaben) in der Steuer ansetzen, so dass man bei der Steuerlast „mindestens“ auf „0“ kommt. Meine Frage wäre, ob der Rest dann als Verlustvortrag angesetzt wird oder muss man hier etwas bei der Steuerabgabe berücksichtigen?

    Und wenn man als (dualer) Student noch Zuhause bei den Eltern wohnt und hier dann monatlich für die Verpflegung und Unterkunft bspw. EUR 200 bezahlt. Kann man das ebenfalls in der Steuer angeben? Sind das für die Eltern dann steuerpflichtige?


    Gruß

    • Hilfreichste Antwort

    Als Student eines Dualen Studiums bekommt man ein gewisses Gehalt. Jedoch kann man Werbungskosten (statt Sonderausgaben) in der Steuer ansetzen, so dass man bei der Steuerlast „mindestens“ auf „0“ kommt.

    Mit der Steuer auf 0 zu kommen, ist für einen dualen Studi nicht so schwierig. Es bis hin zum Verlustvortrag zu bringen, ist nicht völlig unmöglich, aber a) schwierig und b) bringt es nicht bzw. kaum. Du müßtest dazu mehr Werbungskosten haben als Bruttoeinkommen.


    Als Lediger fängt die Steuer etwa bei 16.000 € Bruttoeinkommen an, das sind 1.333 € im Monat. Als dualer Student giltst Du als normaler Werktätiger, kannst also von Deinem Bruttogehalt Dinge abziehen, die Du für Beruf und Studium brauchst, und zwar als sog. Werbungskosten. Allerdings ist im Tarif bereits eine Pauschale von 1230 € eingearbeitet, das heißt: Eine Steuerwirkung erzielst Du erst mit Kosten, die über diesem Betrag liegen.


    Dazu kommt, daß Du mit diesen Kosten nur eine Steuerminderung erzielst und nicht etwa das Geld vom Finanzamt zurückbekommst. Kaufst Du etwa wie verrückt Bücher für z.B. 5000 €, so magst Du damit vielleicht eine Steuerminderung erzielen. Da Du aber insgesamt nicht viele Steuern zahlst, macht das nicht viel aus, das heißt: Selbst wenn Du etwas Steuer zurückbekommst, ist das minimal. Du zahlst die Bücher also trotzdem hauptsächlich aus der eigenen Tasche.


    Ich finde diesen Steuerrechner gut, weil er sofort auf Änderungen reagiert und man nicht erst auf "neu berechnen" klicken muß. Trag dort mal Dein Jahresbruttoeinkommen ein, das Du in einem zweiten Schritt um z.B. 5000 € reduzierst. Wenn das vorher nur 16 T€ waren und hinterher dann 11 T€, dann sind das beides Mal 0 € Steuern.

    Meine Frage wäre, ob der Rest dann als Verlustvortrag angesetzt wird oder muss man hier etwas bei der Steuerabgabe berücksichtigen?

    In meinem Beispiel müßtest Du mehr als Dein Bruttoeinkommen als Werbungskosten angeben können. Das ist nicht völlig unmöglich, aber doch ziemlich unwahrscheinlich.

    Und wenn man als (dualer) Student noch zuhause bei den Eltern wohnt und hier dann monatlich für die Verpflegung und Unterkunft bspw. EUR 200 bezahlt. Kann man das ebenfalls in der Steuer angeben?

    Das sind Ausgaben der privaten Lebensführung, die man nicht absetzen kann.


    Laß die Steuerzimmerei! Lies Dich lieber in die Grundlagen ein, damit Du verstehst, wie die Steuer funktioniert. Für Dein weiteres Leben brauchst Du das ohnehin.


    Selbst wenn Du etwas absetzen könntest, das Deine Eltern dann als Einnahmen versteuern müßten, macht die Familie ein schlechtes Geschäft, weil Du einen niedrigeren Steuersatz haben dürftest als Deine Eltern, Du also weniger sparst, als sie mehr zahlen müßten.


    PS: Nachdem Du 55 Jahre alt bist, dürftest Du vermutlich eher der Vater des dualen Studenten sein als der Studi selbst. Erklär doch Deinem Sohnemann mal, wie die Steuer funktioniert. Du wirst das doch (wie alle Werktätigen) schon mindestens 30 Jahre lang machen.

  • BeJo

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