Rentenausgleichszahlung

  • Hallo, liebe Comunity,

    ich habe noch einmal eine Frage und hoffe, dass die jemand beantworten kann.

    Nach langem Überlegen und Rechnen habe ich mich entschieden, Rentenpunkte zu kaufen. Da ich dieses Jahr aber noch in meine Rüruprente einzahle, sind die Beträge für Altersvorsorge, die steuerlich berücksichtigt werden können, schon aufgebraucht.

    Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann ich also erst nächstes Jahr einzahlen.

    Allerdings fürchte ich, dass der Preis für die Rentenpunkte steigen wird.


    Jetzt habe ich gehört, dass man nach Beantragung der Rentenausgleichszahlung 3 Monate Zeit hat, eine Zahlung zu tätigen.

    Wenn ich jetzt also im Oktober einen solchen Antrag stelle, hätte ich ja bis ins neue Jahr Zeit für Zahlungen.

    Wäre es dann tatsächlich so, dass ich mir dadurch den Preis für einen Rentenpunkt von 2024 sichern könnte, aber durch die Zahlung in 2025 dafür sorgen könnte, dass der Betrag steuerlich erst 2025 berücksichtigt würde?

    Geht das?


    Wann wird denn überhaupt festgelegt, wieviel ein Rentenpunkt kostet? Wenn der Rentenpunkt nächstes Jahr billiger würde oder nur modeat steigen würde, wäre ich ja nicht an dem Bescheid von 2024 gebunden?


    Ich bin jetzt 59 und würde die Zahlung eigentlich lieber noch rauszögern, um das Risiko eines Totalverlustes wegen vorzeitigem Tod zu minimieren. Aber andererseits würde es mich ärgern, wenn so ein Punkt dann 500 Euro mehr kostet.


    Wie schätzt ihr die Kostenentwicklung/Lohnentwicklung ein?

  • Gegen Ende September sollte der Referentenentwurf der Verordnung über die Rechengrössen der Sozialversicherung online sein. Mit den Angaben dort kann man sich ausrechnen, ob der Entgeltpunkt 2025 teurer wird. (Beitragssatz × vorläufiges Durchschnittsentgelt)

  • Nach langem Überlegen und Rechnen habe ich mich entschieden, Rentenpunkte zu kaufen. Da ich dieses Jahr aber noch in meine Rüruprente einzahle, sind die Beträge für Altersvorsorge, die steuerlich berücksichtigt werden können, schon aufgebraucht.

    Staun! Da mußt Du ja eine ganze Menge Geld in Deine Rüruprente stecken! Das kann ich mir kaum vorstellen.


    So oder so: Wenn Du Rentenpunkte kaufen kannst, dürfte das Geld dort besser untergebracht sein als in der Rüruprente.

    Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann ich also erst nächstes Jahr einzahlen. Allerdings fürchte ich, dass der Preis für die Rentenpunkte steigen wird.

    Das wird der Fall sein. Rentenpunkte werden nächstes Jahr teurer sein als dieses Jahr. Das braucht Dich aber nicht zu stören.


    Wenn Du Rentenpunkte nachkaufen willst, brauchst Du dafür die Genehmigung der Deutschen Rentenversicherung. Ohne diese schickt sie Dir überwiesenes Geld zurück. Diese Genehmigung muß für das laufende Jahr bis zum 31.03. des Folgejahres erteilt sein (und dann hast Du noch etwas Zeit, das Geld zu überweisen). Dabei gilt der Preis des laufenden Jahres.


    Also: Du beantragst die Sonderzahlung im Dezember oder Januar, bekommst sie genehmigt zu Preisen des Jahres 2024 und überweist das Geld im Frühjahr 2025 (wodurch die Zahlung im Jahr 2025 steuerrelevant ist).

    Wäre es dann tatsächlich so, dass ich mir dadurch den Preis für einen Rentenpunkt von 2024 sichern könnte, aber durch die Zahlung in 2025 dafür sorgen könnte, dass der Betrag steuerlich erst 2025 berücksichtigt würde?

    Geht das?

    Ja.

    Wann wird denn überhaupt festgelegt, wieviel ein Rentenpunkt kostet? Wenn der Rentenpunkt nächstes Jahr billiger würde oder nur moderat steigen würde, wäre ich ja nicht an dem Bescheid von 2024 gebunden?

    Wann und wie genau der neue Preis festgelegt wird, braucht uns im Detail nicht zu tangieren. Der Wert des Rentenpunktes hängt am Durchschnittseinkommen, und Du wirst wohl wie wir alle mitbekommen haben, daß es dieses Jahr erhebliche Tarifsteigerungen gegeben hat. Entsprechend wird der Wert des Rentenpunkts 2025 steigen.


    Wenn Du die Genehmigung zur Nachzahlung erhalten hast, mußt Du das Geld nicht bezahlen, Du darfst es. Wenn Du die Nachzahlungsgenehmigung verfallen läßt, das Geld einfach nicht bezahlst, dann passiert nichts, außer daß Du halt die Rentenpunkte nicht gutgeschrieben bekommst.


    Wenn Du nicht glaubst, daß der Preis des Rentenpunktes nächstes Jahr steigen wird, kannst Du auch abwarten, bis der Preis feststeht. Das wird im Januar 2025 gewiß der Fall sein, und Du kannst dann im 1. Quartal noch entscheiden, ob Du noch den Preis von 2024 nutzen willst oder lieber zum Preis von 2025 kaufst.

    Ich bin jetzt 59 und würde die Zahlung eigentlich lieber noch rauszögern, um das Risiko eines Totalverlustes wegen vorzeitigem Tod zu minimieren.

    Dieses Risiko hast Du mit jeder Rentenversicherung. Wenn Du sicher wüßtest, daß Du schon mit 70 stirbst, würdest Du das Geld auf den Kopf hauen und Dich nicht mit 70 im Grabe ärgern, daß Du die Deutsche Rentenversicherung (und Deine Riester-Rentenversicherung) subventioniert hast.

    Wie schätzt ihr die Lohnentwicklung ein?

    Wer Zeitung liest, braucht die Lohnentwicklung nicht einzuschätzen.

  • Wichtig ist, dass du den Antrag für die Auskunft noch dieses Jahr stellst, denn dieser Zeitpunkt ist relevant für die Tatsache, dass du noch den günstigeren Rentenpunktpreis für das Jahr 2024 bekommst. Denn wie schon erwähnt wurde, wird der Preis wegen den hohen Lohnabschlüssen im Jahr 2025 steigen!

  • Wichtig ist, dass du den Antrag für die Auskunft noch dieses Jahr stellst, denn dieser Zeitpunkt ist relevant für die Tatsache, dass du noch den günstigeren Rentenpunktpreis für das Jahr 2024 bekommst.

    Stimmt. Das habe ich oben falsch geschrieben. Das Jahr des Antrags zählt für den Preis des Rentenpunktes. Wer den Kauf zum alten Preis ins neue Jahr verschieben will, sollte die Nachzahlung spät im Jahr beantragen (und nicht "im Dezember oder Januar", also nicht nach dem Jahreswechsel), aber das Geld dann erst im neuen Jahr überweisen.


    Es wird vielfach behauptet, man könne mit dem Kauf von Rentenpunkten Steuer sparen, weil der Steuersatz in der aktiven Zeit meist höher sei als im Ruhestand. Das stimmt, greift aber zu kurz: Die gesetzliche Rente ist in der Regel beitragspflichtig in Krankenversicherung und Pflegeversicherung, was aktuell um die 12% ausmacht. Der Steuersatz im Ruhestand muß als von daher mindestens 12% niedriger sein als in der aktiven Zeit, bevor das große Sparen losgeht.

  • Es wird vielfach behauptet, man könne mit dem Kauf von Rentenpunkten Steuer sparen, weil der Steuersatz in der aktiven Zeit meist höher sei als im Ruhestand. Das stimmt, greift aber zu kurz: Die gesetzliche Rente ist in der Regel beitragspflichtig in Krankenversicherung und Pflegeversicherung, was aktuell um die 12% ausmacht. Der Steuersatz im Ruhestand muß als von daher mindestens 12% niedriger sein als in der aktiven Zeit, bevor das große Sparen losgeht.

    Das ist ein guter Hinweis für gesetzlich Versicherte.


    Das gilt jedoch nicht für privat Versicherte. Im Gegenteil, die bekommen noch einen kleinen Zuschuss zur PKV, obwohl diese durch die höhere Rente nicht teurer wird.

  • Hornie:

    Dein Einwand, daß der erhöhte Abzug nur für GKV-Versicherte gilt, stimmt natürlich.

    Ich wollte meine Darstellung nicht verkomplizieren.


    PKV-Versicherte haben die genannte Einschränkung nicht, die zahlen in der Tat nur die Steuer auf die Rente. Sinnvollerweise rechnet man als PKV-Versicherter den Zuschuß zur Krankenversicherung gleich zur Rente dazu, denn der PKV-Beitrag ist von der Rente ja unabhängig. So klein ist der Zuschuß übrigens nicht: aktuell sind es 8,15%.

  • So klein ist der Zuschuß übrigens nicht: aktuell sind es 8,15%.

    Mein "klein" bezog sich auf den absoluten Betrag. Wer einen Rentenpunkt für knapp 8.500€ kauft, bekommt eine monatliche Rente von aktuell 39,32€, als PKV-Versicherter zusätzlich 3,20€ für die Krankenversicherung. Bei einer Rente als langjährig Versicherter entsprechend weniger. Wenn er z.B. 800€ für die PKV zahlt, ist die Entlastung doch übersichtlich.


    Aber die "Rendite" für den Rentenpunktkauf ist schon merklich besser. Da hast Du recht.

  • Ich hätte eine ergänzende Frage hierzu, vllt. weiß das jemand. Wann im Jahr "kauft" man am besten zusätzliche Rentenpunktanteile? Bzw. verändert sich der Preis unterjährig?


    Sonst würde ich bis Ende des Jahres warten und das Geld bis dahin anlegen?

  • Wann man kauft ist egal, es sei denn du willst für den Preis vom Vorjahr, im ersten Jahr einzahlen, dann am Anfang des Jahres, weiß jetzt nicht genau ob bis Ende Februar oder März, musst du noch mal nachlesen.

  • Ich hätte eine ergänzende Frage hierzu, vllt. weiß das jemand. Wann im Jahr "kauft" man am besten zusätzliche Rentenpunktanteile? Bzw. verändert sich der Preis unterjährig?


    Sonst würde ich bis Ende des Jahres warten und das Geld bis dahin anlegen?

    Der Preis ändert sich nicht unterjährig. Die Berechnung hatte ich in #3 bereits beschrieben.


    Von Januar bis Dezember Tagesgeld und im Dezember einzahlen ist besser als direkt im Januar einzuzahlen.

    Die Auskunft sollte man eher im 4. Quartal anfordern, damit man ggf. steueroptimierend vor bzw. nach dem Jahreswechsel zahlen kann.