WEG Hausverwalter kündigt einem Mitglied, Eigentümer

  • Liebes Forum,


    eine Wohnungseigentümergemeinschaft ( 10 Eigentümer) lässt von einem Hausverwalter verwalten. Zwischen jedem Eigentümer und dem Verwalter besteht ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag.

    Der Verwalter hat einem Eigentümer diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung , hilfweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, das wäre der 31. Dezember 2024 gekündigt.

    Was bedeutet das für den gekündigten Eigentümer und die restliche WEG ?


    Kann der Eigentümer der Kündigung widersprechen?

    Wenn die sofortige Kündigung gültig wäre, wie prüft der gekündigte Eiegntümer das?, was hat er als Erstes zu tun ?


    Danke und Grüße

    ikopi

  • Bezugnehmend auf deine anderen Themen gehe ich ja davon aus der Verwalter hat den Sonderverwaltungsvertrag gekünfigt weil du ihm "auf den Sack gegangen bist" (mir fällt gerade keine diplomatischere Formulierung ein).


    Ob die Kündigung rechtens ist, prüft man wie bei allen anderen Verträgen: in dem man sich den individuellen Vertrag durchliest. Je nach Vertrag wird es ggf. eine Kündigungsfrist und Kündigungsbedingungen geben oder eben auch nicht. Wenn das es gibt, kannst du natürlich ggf. der sofortigen Kündigung widersprechen, bis du das ausdiskutiert hast hat dir der Verwalter dann aber halt wahrscheinlich normal gekündigt.


    Es steht dir zudem frei, die Wohnung selbst zu verwalten oder dir einen anderen Sonderverwalter zu suchen. Einige Makler bieten das ja z.B. auch an.


    Wieder bezugnehmend auf die ganzen anderen Themen solltest du dich aber fragen, ob Vermietung das richtige für dich ist. Evtl. wäre es ja für dich die bessere Option die Wohnung zu verkaufen und das Geld anderweitig anzulegen.

  • Wie immer : Vielen Dank an alle Schreiber und Schreiberinnen!

    Corsa: Ja, das bin wohl - ihm auf den Sack gegangen, er mir aber auch.
    War eben keine Liebesheirat und für eine Zweckbeziehung hat es auch nicht gereicht.


    Gibt es eigentlich irgendeine allgemeine oder spezielle Regel, bis wann das monatliche Hausgeld auf dem WEG Konto sein muss. In allen mir vorliegenden Unterlagen findet sich dazu nichts, außer die Ermahnung pünktlich zu zahlen.

    Den Verwalter hatte ich dazu schon im Juli diesen Jahres gefragt, bis heute keine Antwort.


    Danke und Grüße

    ikopi

  • Das ist individuell geregelt und sollte ggf. im Verwaltervertrag geregelt sein. Es gibt z.B. Eigentümergemeinschaften da wird das Hausgeld Quartalsweise gezahlt woraus sich andere Fälligkeit ergibt.


    Da es jetzt aber nur noch um das Hausgeld ohne Miete und Nebenkostenvorauszahlung geht: was spricht gegen einen Dauerauftrag oder Lastschrift? Mir sind in meinem Leben nur sehr sehr wenige Eigentümer über den Weg gelaufen, die das noch überweisen.

    Dabei es auch völlig unerheblich ob du dich mit dem Verwalter gut verstehst oder nicht, da du es rechtlich auch nicht einbehalten könntest wenn du mit dem Verwalter unzufrieden bist. Daher ist Lastschrift eigentlich am praktikabelsten.

  • Leider findet sich in den Unterlagen, Verträgen nichts dazu.

    Was ist denn ein übliches Zeitfenster oder Termin, bis wann dieses Geld auf dem WEG Konto

    sein sollte ?

    Ich muss das Hausgeld ja zunächst, solange kein neuer SEG Verwalter im Amt ist, selber anweisen.

    Ich will ja nichts einbehalten oder nicht bezahlen, aber das Procedere würd ich gerne kennen und verstehen.


    Grüße

  • Ich kann dir nicht ganz folgen.

    Es gibt das Hausgeld damit werden laufende kosten der Eigentümergemeinschaft bezahlt, der Hausverwalter für die Verwaltung des GEMEINTSCHAFTSEIGENTUM bezahlt und Rücklagen gebildet. Das hat absolut nichts mit der Sondereigentumsverwaltung zu tun. Auch wenn ein neuer SEG Verwalter angestellt ist, ist es vermutlich einfacher das Hausgeld direkt laufen zu lassen, da der neue SEG Verwalter ja in keinem Vertragsverhältnis zu deinem Verwalter des Gemeinschaftseigentum steht


    Insofern du wirklich nichts zum Hausgeld finden kannst, ist die sicherste Variante dafür sorge zu tragen, dass das Geld am 1. den Monats auf dem Konto des Verwalters ist.


    Da dir der Verwalter die SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG gekündigt, müsste der Mieter die Kaltmiete sowie die Nebenkostenvorauszahlung nun direkt an dich überweisen (das muss dem Mieter natürlich jemand sagen). Hier musst dann logischerweise nichts an den Verwalter zahlen, auch keine Gebühren für die Verwaltung des Sondereigentums.


    Generell ist ja auch nicht geklärt wie es mit einem neuen SEG Verwalter laufen würde. Hier kann es ja z.b. sein wie bisher und der SEG Verwalter bekommt die Miete zieht seine Gebühren ab und schickt dir den Rest. Es kann aber auch sein, dass du die Miete bekommst und monatlich die feste Gebühr an den Verwalter schicken musst.


    Daher würde ich, wie schon geschrieben, das Hausgeld so oder so direkt über dich laufen lassen. Damit ist eine regelmäßige Zahlung gewährleistet, denn solltest du dich mit einem möglichen neuen Verwalter ebenfalls überwerfen und dieser für das Hausgeld verwantwortlich sein, zahlt er dieses ggf nicht fristgerecht und viele ETG haben eine Klausel in die Richtung: wird das Hausgeld nicht fristgerecht bezahlt, ist das gesamte Hausgeld für das Jahr auf einmal im Voraus zu zahlen.

  • Haufe sagt dazu:


    Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen Fällen also durch entsprechenden Abruf seitens des Verwalters ein.


    Also musst du nicht nur in die Verträge schauen, sondern auch alle bisherigen Beschlüsse durchlesen. Bestimmt wird sich die Hausverwaltung freuen, dir den Kram der letzten 30 Jahre in Kopie zukommen zu lassen. Oder aber du überweist das Hausgeld deckungsgleich mit dem Eingang der Miete am Monatsanfang und verzichtest auf einen schriftlichen Nachweis.


  • Moin zusammen,


    vielen Dank an alle !

    Danke Corsa für Deine ausführliche Antwort. Hat mir alles sehr geholfen in der für mich unklaren, völlig neuen Situation weiterzukommen.

    Ein neuer SE Verwalter ist gefunden.

    Ich muss nun überlegen ob ich ein separates Konto für den Mieteingang, Hausgeld, Kaution usw. anlege oder diese Dinge über mein Girokonto laufen lasse.


    Wenn es dazu noch noch Rat oder Empfehlungen gäbe, wäre super :)

    Besten Dank und allen einen guten Tag!