Liebes Forum,
eine Wohnungseigentümergemeinschaft ( 10 Eigentümer) lässt von einem Hausverwalter verwalten. Zwischen jedem Eigentümer und dem Verwalter besteht ein Sondereigentumsverwaltungsvertrag.
Der Verwalter hat einem Eigentümer diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung , hilfweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt, das wäre der 31. Dezember 2024 gekündigt.
Was bedeutet das für den gekündigten Eigentümer und die restliche WEG ?
Kann der Eigentümer der Kündigung widersprechen?
Wenn die sofortige Kündigung gültig wäre, wie prüft der gekündigte Eiegntümer das?, was hat er als Erstes zu tun ?
Danke und Grüße
ikopi