Moin liebes Finanztip-Forum
ich habe folgendes Szenario und evtl. gibt es hier ja den ein oder anderen, der seine Meinung dazu kund tun möchte 😊
Objekt: 2-Familienhaus, Baujahr Anfang 1980er Jahre. Bisher nicht viel an Sanierung erfolgt.
Partei A: Eigentümer des Grundstücks und der Wohnung im EG
Partei B: Erbpachtvertrag über die Wohnung im DG bis 2065
Nun ist angedacht, das Partei A den Erbpachtvertrag auflösen möchte, sodass das Haus wieder im Gesamtbesitz ist. So war es bis 1998 schonmal und dann hatte Partei B die selbst bewohnte Wohnung im DG mit Erbpacht von Partei A„gekauft“ (Über Sinn und Unsinn darüber kann man streiten, ist aber so geschehen).
Partei A und Partei B verstehen sich gut und möchten eine für alle Beteiligten gute Lösung finden.
Nun ist meine Grundüberlegung folgende:
Partei B hat die Wohnung im DG bis 2065 gepachtet, kann dort also bis dahin dort wohnen, bzw. die Erben entweder selbst dort wohnen oder das Objekt vermieten. Es würden in den nächsten Jahren bestimmt noch größere Sanierungsausgaben anfallen.
2065 würde dann der Vertrag entweder verlängert werden oder der Erbpachtgeber (Partei A) müsste 2/3 des Verkehrswertes an Partei B zahlen. Soweit richtig?
Was meint ihr wäre eine faire Preisbasis, damit Partei A bereits jetzt die Wohnung von Partei B übernimmt und diese dann auf jeden Fall lebenslang mietfrei dort wohnen lässt. Partei B ist 70 Jahre alt, sodass man (hoffentlich) noch von mehr als 20 Jahren ausgehen sollte.
Ich find es total schwierig dort einen angemessen Preis aufzurufen. In der Umgebung liegen die Preise für unsanierte Wohnungen in der Größe und Lage bei ca. 150.000 € bis 200.000€
Vielleicht hat ja jemand eine Idee woran ich mich orientieren kann, bzw. was man noch bedenken sollte.
Vielen Dank für eure Ideen!
Viele Grüße
Stefan