PKV über Öffnungsaktion: Vergleich zwischen Barmenia und Debeka

  • Ich bin im Vorfeld meiner Verbeamtung inzwischen einigermaßen informiert (auch dank dieses Forums - dafür vielen Dank!) und stehe vor der Entscheidung, ob ich zur Debeka oder Barmenia gehe. Da für mich nur eine PKV über die Öffnungsaktion realistisch ist (das ist das Ergebnis der anonymen Voranfrage via Makler), ist es für mich also ganz elementar, dass möglichst viel bereits im Grundtarif enthalten ist. Denn Zusatzbausteine müssen und werden mir die Versicherer nicht anbieten (ausgenommen der BG-Tarif bei der Debeka). Aus diesem Grund habe ich mal die für mich wesentlichen Unterschiede in den Bedingungen bei Debeka und Barmenia herausgearbeitet und gegenübergestellt (einen vernünftigen „Vergleichsrechner“, der nur den Grundtarif abdeckt und alles schön gegenüberstellt, habe ich leider nicht gefunden). Vielleicht ist das ja auch für andere hilfreich (natürlich alles ohne Gewähr ;-)). Allgemein ausgedrückt geht es mir um die „dicken Brocken“ und nicht um so etwas wie Zuschüsse zu Brillen oder die Erstattung der Zahnreinigung. Im Ergebnis frage ich mich nun, ob ich nicht vielleicht doch die Debeka wählen sollte. Nach meinem persönlichen Empfinden ist es ganz knapp. Den entscheidenden Ausschlag Richtung Debeka gibt für mich nach derzeitigem Stand vor allem die bessere palliative Versorgung, da mir das sehr wichtig erscheint.


    Was meint ihr dazu? Übersehe ich etwas bzw. interpretiere ich manches falsch? Nachfolgend die aus meiner Sicht elementaren Unterschiede.


    Heilmittel ohne abschließende Aufzählung?

    Debeka

    Barmenia

    Nein. Genannt werden Inhalationen, Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Massagen, Packungen, Kammern, Hydrotherapie, Heilbäder, Kälte- und Wärmeanwendungen, Elektrotherapie, Lichttherapie, Logopädie, Ergotherapie, Osteopathie, podologische Therapien sowie sonstige physikalische Therapien.

    Ja, bis zum 1,1-fachen Satz.

    Vorteil: Barmenia. Vor allem da offener Hilfsmittelkatalog und zudem 1,1-facher Satz (bei der Debeka nur beihilfefähige Höhe). Allerdings ist bei der Debeka durchaus einiges genannt und mir ist nicht ganz klar, was da jetzt fehlen würde (da ich ein Mann bin, ist alles rund um Schwangerschaft für mich nicht relevant). Durch die „sonstigen physikalischen Therapien“ bei der Debeka sind doch ganz allgemein noch weitere und auch zukünftige physikalische Heilmittel mit abgedeckt. Ist die „abschließende Aufzählung“ bei der Debeka aus eurer Sicht tatsächlich so kritisch?


    Ambulante Psychotherapie

    Debeka

    Barmenia

    Keine Genehmigung erforderlich für bis zu 52 Sitzungen pro Jahr; für weitere Behandlungen vorherige Zusage der Debeka nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit erforderlich.

    Keine Genehmigung erforderlich, keine Sitzungszahlbegrenzung

    Vorteil: Barmenia. Allerdings sind bei der Debeka standardmäßig mit 52 Sitzungen pro Jahr ja auch schon einige enthalten und bei medizinischer Notwendigkeit gibt es weitere. Klar, wenn man psychisch angeschlagen ist, würde man sich so etwas gerne ersparen und das ist ein Vorteil der Barmenia, aber auch die Bedingungen der Debeka scheinen mir hier in Ordnung. Zudem gibt es bei einer stationären Psychotherapie bei beiden keine Begrenzung.


    Alternative Behandlungsmethoden (Naturheilverfahren)

    Debeka

    Barmenia

    Keine explizite Nennung von Naturheilverfahren. Aber Nennung von Heilpraktikern. Abrechnung gem. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.

    Ja, für Arzneimittel, Untersuchungen und Behandlungen, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis *UND* im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind. Leistung auch über die dort genannte Gebühren hinaus.

    Vorteil: Für mich persönlich etwas unklar. Bei Debeka zwar keine explizite Nennung von Naturheilverfahren, aber von Heilpraktikern und dem entsprechenden Gebührenverzeichnis. Bei der Barmenia muss die abzurechnende Maßnahme außerdem auch im Hufelandverzeichnis aufgeführt sein, also in beiden. Dafür aber bei der Barmenia keine Gebührenbegrenzung. Allerdings frage ich mich, ob das Hufeland-Verzeichnis ewig besteht und was passiert, wenn nicht mehr? Besteht dann kein Leistungsanspruch mehr?


    Ambulante Palliativversorgung + Stationäre Hospizversorgung

    Debeka

    Barmenia

    Ohne Einschränkung erstattungsfähig.

    Erstattungsfähig bis zum Betrag, der für Versicherte der GKV aufzuwenden wäre.

    Vorteil: Debeka. Und für mich ganz wichtig, da ich mich dann in der schwierigsten Phase meines Lebens befinde und dann bei der Barmenia auf einmal auf das GKV-Niveau „zurückfallen“ würde. Zudem – und das ist mir fast noch wichtiger – hätten dann die Angehörigen die Diskussionen mit der Versicherung (ich selbst kann mich dann ja ggf. nicht mehr darum kümmern), wenn eben möglicherweise doch nach PKV-Niveau abgerechnet wird, weil ja erstmal niemand weiß, dass ich hier trotz PKV nur auf GKV-Niveau versichert bin.


    Ambulante Kuren

    Debeka

    Barmenia

    Innerhalb von 3 Jahren sind für bis zu 4 Wochen täglich prozentual aus 50 Euro erstattungsfähig (also bei 50% Beihilfe wären das dann 25 Euro).

    1 Kur innerhalb von 2 Jahren erstattungsfähig.

    Vorteil: Barmenia. Bei der Debeka ist vor allem die Begrenzung der Höhe kritisch. Insbesondere wenn durch Inflation diese 50 bzw. 25 Euro immer weniger abdecken werden.


    Stationäre Kuren

    Debeka

    Barmenia

    Siehe ambulante Kuren; keine Erstattung der Unterbringung

    Siehe ambulante Kuren; zwar keine Erstattung der Unterbringung, aber für bis zu 28 Tage täglich 100 Euro Kur-Tagegeld, falls zuvor mind. 5 Tage stationäre Behandlung im Krankenhaus.

    Vorteil: Barmenia (insbesondere wenn ich das mit den 5 Tagen stationärer Behandlung erfülle, wobei ich nicht weiß, inwiefern das bei Kuren überhaupt „üblich“ ist, vorher stationär behandelt worden zu sein – andernfalls guckt man ja auch hier in die Röhre...).



    Leistung über Höchstsatze (also mehr als 3,5facher Satz)

    Debeka

    Barmenia

    Nein, Begrenzung auf Höchstsatz (also 3,5)

    Ja.

    Vorteil: Barmenia. Allerdings für mich weniger relevant, da die Beihilfe ja nicht über Faktor 3,5 hinaus zahlt und ich über die Öffnungsaktion keine entsprechende Beihilfeergänzung versichert bekommen werde. Somit kommen Behandlungen über den 3,5fachen-Satz hinaus für mich ohnehin nicht in Frage, sodass der Vorteil bei mir vermutlich (leider) nicht relevant sein wird.


    Operative Sehschärfenkorrektur

    Debeka

    Barmenia

    Ohne Begrenzung

    Je Auge bis zu 2.000 Euro Rechnungsbetrag

    Vorteil: Debeka


    Zahn

    Debeka

    Barmenia

    Bei Debeka „Upgrade“ über den Zusatztarif BG realistisch.

    Kein „Upgrade“ realistisch.

    Vorteil: Debeka.


    Hilfsmittel

    Debeka

    Barmenia

    Keine abschließende Aufzählung, aber bei Hörgeräten Begrenzung auf jeweils 1.500 Euro Rechnungsbetrag. Zudem keine Erstattung für Wartung etc.

    Keine abschließende Aufzählung, auch bei Hörgräten keine Begrenzung.

    Erstattung auch für Wartung etc. wird übernommen.

    Vorteil: Barmenia. Wenngleich mich der Eigenanteil beim Hörgerät vermutlich nicht ruinieren würde.


    Zwar eigentlich nicht entscheidend, bei ansonsten „Gleichstand“ über ggf. doch: Die Beitragsrückerstattung. Die ist zwar nicht garantiert, aber bislang ist es so, dass die Debeka bei einem leistungsfreien Jahr 2,5 Monatsbeiträge erstattet. Bei der Barmenia nach einem leistungsfreien Jahr 1 Monatsbeitrag, nach 2 Jahren 1,5, nach 3 Jahren 2 und erst ab dem 4. Jahr 2,5 Monatsbeiträge. Da ist die Debeka attraktiver, auch wenn die Barmenia wiederum den Vorteil hat, dass Vorsorgeuntersuchungen nicht die Rückerstattung gefährden.

  • Ich bin im Vorfeld meiner Verbeamtung inzwischen einigermaßen informiert [...] und stehe vor der Entscheidung, ob ich zur Debeka oder Barmenia gehe.

    Wie schon einmal geschrieben: Ich würde das einen Profi machen lassen.


    Entweder der Makler bekommt eine Courtage oder die Versicherung behält sie ein.

    Gleiches Geld für Dich.


    Bist Du beim richtigen Makler? Ein guter Makler sollte Dir eigentlich Deine Fragen beantworten und sie in den richtigen Zusammenhang stellen können.

  • Darauf wird es vermutlich noch hinauslaufen. Ich wollte mich vorab aber schon einmal so gut es geht selbst informieren, um dann mit ganz gezielten Fragen in die Beratung gehen zu können. Da ein Makler über die Öffnungsaktion kein Geld mit mir verdienen können wird (Courtage=0), wird er das somit mit mir auf "Stundenbasis" abrechnen. Daher möchte ich so viel wie es geht vorher schon selbst beantworten können.


    Und ja, ich bin bzw. war bei einem Makler. Aufgrund von Öffnungsaktion ging es da nun aber nicht mehr weiter ins Detail.

  • Ich kenne die beiden Tarife nicht, aber nach Deiner Vergleichsübersicht erscheint mir der Barmeniatarif stärker.


    Das wichtigste wäre m.E. die Möglichkeit der Erstattung von Arztrechnungen über die Höchstsätze hinaus - vor allem im Krankenhaus. Gerade bei einer komplizierten Erkrankung kannst Du Dir so die freie Arztwahl sichern und Dich ggf. auch von einer Koriphäe behandeln lassen, evtl. sogar im Ausland.


    Das ist m.E. mehr wert als eine bessere Erstattung von Naturheilverfahren, die im Zweifel eher kostengünstig sind und auch aus der eigenen Tasche bezahlt werden können.


    Auch die Kurleistungen wirken bei der Barmenia deutlich großzügiger - sowohl was die Frequenz als auch die Erstattungshöhe angeht. Ebenso scheinbar die Heilmittel und Psychotherapie.


    Ob es bei der ambulanten Palliativ- und stationären Hospizversorgung so große Unterschiede zwischen Privatbehandlung und GKV-Leistungen gibt, wage ich zu bezweifeln. Die Behandlung dürfte ja im Wesentlichen die gleiche sein - ich stelle mir daher vor, dass etwaige Komfortunterschiede sich da vermutlich auf die Zimmerkategorie oder das Essens- oder Unterhaltungsangebot beschränken.

  • Ich glaube nicht, daß Du hier im Forum konkrete Antworten bekommen kannst, dazu sind die Fragen meines Erachtens zu speziell. Der Makler, den Du bisher zu Rate gezogen hast, hat Dir offensichtlich den Stuhl vor die Tür gestellt, warum auch immer. Ich glaube nicht, daß es für einen Abschluß einer Krankenversicherung per Öffnungsaktion keine Courtage gibt, aber ich weiß es nicht. Klar ist eins: Wenn ein Dienstleister signalisiert, daß er einen Fall nicht übernehmen will, ist es sinnvoll, sich einen anderen Dienstleister zu suchen. Ein Hund, den man zum Jagen tragen muß, kann kein guter Sachwalter der eigenen Sache sein.


    Ich habe selbst nicht den Bedarf, aber ich würde zu Dr. Schlemann gehen und zwar aus folgenden drei Gründen:


    a) Er hilft hier im Forum eine ganze Menge und hat eine höchst informative Webseite, die zu erstellen und zu pflegen Mühe kostet. Freilich ist das auch Marketing, aber so funktioniert die Welt halt. Das, was er dem Forum an Info zur Verfügung gestellt hat, hat keinen von uns etwas gekostet. Ich habe den Eindruck, daß er sein Metier mit Leidenschaft betreibt, das ist schon einmal ein Plus.


    b) Er ist kein Einzelkämpfer. Er ist zwar der Chef von det Janze, aber er hat mehrere Mitarbeiter, die Zugriff auf die gleichen internen Informationen haben. Heißt: Macht der Chef das aus Kapazitätsgründen nicht selber, sollte der Mitarbeiter auch ok sein. Macht der Chef es doch, fällt aber zwischendrin aus (Wünsche ich keinem, aber krank wird jeder von uns ab und zu), steht der Kunde nicht im Regen.


    Ich hatte neulich mal Bedarf an einem Rechtsanwalt. Just, als es heiß wurde, teilte er mir mit, er führe jetzt in den Urlaub, ich möge mich doch an einen Kollegen wenden. Dieser Fehler passiert mir nicht nochmal.


    c) Weil das mehrere sind, haben die mehrere Fälle bearbeitet, darunter möglicherweise auch mehrere Fälle mit Öffnungsaktion. Möglicherweise hat Dein Makler einen solchen Fall noch nicht gehabt und versucht Dich daher über eine unrealistisch hohe Honorarvereinbarung abzuwimmeln.


    Aber selbst dann, wenn Du meinetwegen 500 € eigenes Geld drauflegen müßtest, darf das kein Hinderungsgrund sein. Deine Verbeamtung als solche bringt Dir über Dein Berufsleben irgendwas Sechsstelliges mehr als die gleiche Position als Angestellter. Die Krankenversicherung kostet Dich im Laufe Deines hoffentlich langen Lebens auch etwas Sechsstelliges, und Du hast vermutlich nur einen Schuß. Der sollte sitzen.

  • Ich habe selbst nicht den Bedarf, aber ich würde zu Dr. Schlemann gehen und zwar aus folgenden drei Gründen:

    Herzlichen Dank Achim Weiss <3 <3 <3

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    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Für den Abschluss einer PKV per Öffnungsaktion gibt's tatsächlich keine Courtage. So richtig reißt sich kein Krankenversicherer um Kunden, bei denen man zum Risikoausgleich eigentlich einen höheren Risikozuschlag als 30% nehmen müsste. Das ist deshalb der klassische Fall für eine Honorarberatung.

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  • Für den Abschluss einer PKV per Öffnungsaktion gibt's tatsächlich keine Courtage. So richtig reißt sich kein Krankenversicherer um Kunden, bei denen man zum Risikoausgleich eigentlich einen höheren Risikozuschlag als 30% nehmen müsste. Das ist deshalb der klassische Fall für eine Honorarberatung.

    Eine klare Antwort aus berufenem Munde. Danke dafür!


    Meine Einschätzung bleibt aber unverändert: Eine Krankenversicherung schließt man besser nicht allein ab. Es ist nützlich, daß der Kunde sich vorinformiert, weil das eigentliche Beratungsgespräch dann schneller geht. Zum Profi wird der Kunde aber damit immer noch nicht.


    Der Threadstarter braucht aber eine Krankenversicherung. Ich nehme an, daß die PKV trotz 30% Aufschlag als Beihilfetarif immer noch billiger ist als ein GKV-Beitrag. Vermutlich würde ihn jede GKV als freiwilliges Mitglied nehmen, typischerweise würde der zukünftige Beamte aber keinen Arbeitgeberzuschuß bekommen, müßte somit den vollen Beitrag selber bezahlen. Ich kenne Beamte, die das machen. Mit nicht berufstätiger Frau und drei Kindern mag das in der aktiven Zeit sogar billiger sein als fünf PKV-Verträge. Zumindest die Kinder gehen aber in der Regel aus dem Haus, vielleicht fängt die Frau auch wieder sozialversicherungspflichtig zu arbeiten an. Dann sieht die Kalkulation anders aus.


    Im vorliegenden Fall geht es um das Bundesland Niedersachsen. Dort gibt es für Beamte die Möglichkeit, für die sog. pauschale Beihilfe zu optieren, das bedeutet cum grano salis: Arbeitgeberzuschuß zur GKV-Versicherung.


    Da wäre dann kein PKV-Tarifvergleich nötig, auch wäre der zukünftige Beamte damit dann dauerhaft unter dem Dach der Solidargemeinschaft untergebracht, angeblich vor Tarifsprüngen geschützt (Mal nachrechnen, was mit dem kommenden Jahreswechsel passieren wird, dann merkt man, daß diese gängige Behauptung nicht wahr ist).


    Eine Option ist das aber, die ein in jungen Jahren bereits gesundheitlich angeschlagener zukünftiger Beamter prüfen sollte.


    Wenn diese Option aber nicht infrage kommt, wenn es wirklich eine PKV sein soll, und zwar mit Öffnungsoption, sollte selbst ein zukünftiger Beamter nicht davor zurückschrecken, einige hundert Euro in eine dann wohl notwendige Honorarberatung zu stecken.


    (Beamte sind erfahrungsgemäß die spesensensibelste Bevölkerungsgruppe überhaupt.)

  • Meine Einschätzung bleibt aber unverändert: Eine Krankenversicherung schließt man besser nicht allein ab. Es ist nützlich, daß der Kunde sich vorinformiert, weil das eigentliche Beratungsgespräch dann schneller geht. Zum Profi wird der Kunde aber damit immer noch

    nicht.

    Hätte ich nicht besser formulieren können. :)

    Wenn diese Option aber nicht infrage kommt, wenn es wirklich eine PKV sein soll, und zwar mit Öffnungsoption, sollte selbst ein zukünftiger Beamter nicht davor zurückschrecken, einige hundert Euro in eine dann wohl notwendige Honorarberatung zu stecken.

    Dito. :thumbup:


    Übrigens reiben wir uns bei einer Honorarberatung zur Öffnungsaktion auch nicht die Hände und haben Dollarzeichen in den Augen. Noch lieber vermitteln wir Krankenversicherungen an gesunde Kunden. :)


    Ein heißer Tipp für alle bei denen sich abzeichnet, dass der Berufsweg in Richtung Verbeamtung oder dauerhaft überdurchschnittlicher Verdienst führen könnte: Ein Optionstarif für kleines Geld um den Gesundheitszustand "einzufrieren" und später ohne Gesundheitsfragen in die PKV wechseln zu können. Erspart viel Ärger und 30% Risikozuschlag.

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  • Übrigens reiben wir uns bei einer Honorarberatung zur Öffnungsaktion auch nicht die Hände und haben Dollarzeichen in den Augen. Noch lieber vermitteln wir Krankenversicherungen an gesunde Kunden. :)

    Mischkalkulation. Im heutigen Umfeld, wo prospektiven Kunden überall etwas von kostenloser Beratung vorgelogen wird, tut sich jeder Honorarberater schwer.


    Ich habe berichtet, daß ich mit dem letzten Rechtsanwalt aufgelaufen bin. Der hatte zum BRAO-Tarif keine Lust und hat mich letztlich sitzenlassen. Deswegen war er in der Rückschau zu teuer (egal, was er gekostet hat). Ich hätte ihm auch eine Honorarvereinbarung vernünftiger Höhe unterschrieben, nicht ganz ohne Diskussion vermutlich, aber vermutlich auch nicht mit langer Diskussion.


    Ich habe den Bedarf nicht, aber hätte ich ihn, wüßte ich nun, daß der Dienstleister von der Versicherung nichts für seine Arbeit kriegt. Ist ja logisch, daß der sich nicht um diese Dienstleistung reißt. Sollte er sie mir aber trotzdem anbieten, würde ich ihm den verlangten Preis bezahlen, wenn der nicht gerade himmelstürmend ist. Keiner zahlt gern, gerade ich nicht, aber keiner arbeitet auch gern für umme. Da muß man einen Kompromiß finden, der fair für beide ist.


    Aber auch in diesem Fall ist es effizienter, wenn man zu einem Anbieter mit großer Fallzahl geht, der bekommt die Sache prinzipiell mit weniger eigenem Aufwand gebacken.

    Ein heißer Tipp für alle bei denen sich abzeichnet, dass der Berufsweg in Richtung Verbeamtung oder dauerhaft überdurchschnittlichen Verdienst führen könnte: Ein Optionstarif für kleines Geld, um den Gesundheitszustand "einzufrieren" und später ohne Gesundheitsfragen in die PKV wechseln zu können. Erspart viel Ärger und 30% Risikozuschlag.

    Ich hatte das den Threadstarter bereits gefragt, er konnte diese Entwicklung nicht absehen.


    Den Optionstarif (kleine Anwartschaft?) schließt man allerdings bei einer bestimmten Versicherung ab. Wenn ich das richtig verstehe, friert man damit sowohl den Gesundheitszustand, als auch das Versicherungsunternehmen ab. Habe ich das richtig verstanden?

  • Den Optionstarif (kleine Anwartschaft?) schließt man allerdings bei einer bestimmten Versicherung ab. Wenn ich das richtig verstehe, friert man damit sowohl den Gesundheitszustand, als auch das Versicherungsunternehmen ab. Habe ich das richtig verstanden?

    Richtig. Deshalb auch da schon besser mit Beratung, weil die Wahl ggf. eine Vorentscheidung bedeutet. Oder mehrere Optionstarife abschließen um sich alle Türen offen zu halten - geht auch. :)

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  • Eine Option ist das aber, die ein in jungen Jahren bereits gesundheitlich angeschlagener zukünftiger Beamter prüfen sollte.

    In jungen Jahren sehe ich mich mit Anfang 40 nicht mehr wirklich... ;)


    Ich werde mich noch ein bisschen sortieren und dann höchstwahrscheinlich tatsächlich eine Honorarberatung nutzen. Ich muss gar nicht davon überzeugt werden, dafür Geld in die Hand zu nehmen - das sehe ich absolut ein und bin dazu auch bereit.


    Und richtig: Es gibt in Niedersachsen seit kurzem die pauschale Beihilfe. Mir geht es aber darum, dass ich nicht die Chance verstreichen lassen möchte, meine gesundheitliche Absicherung zu verbessern. Ob nun GKV oder PKV für mich finanziell die klügere Wahl ist, spielt für mich keine Rolle (so lange es keinen extremen Unterschied ausmacht).

  • In jungen Jahren sehe ich mich mit Anfang 40 nicht mehr wirklich... ;)

    Ist alles relativ. ;)

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  • Richtig. Deshalb auch da schon besser mit Beratung, weil die Wahl ggf. eine Vorentscheidung bedeutet. Oder mehrere Optionstarife abschließen um sich alle Türen offen zu halten - geht auch. :)

    Als interessierer Mitleser, finde ich gut zu wissen, dass man auch mehrere Optionstarife vielleicht auch bei 2-3 vielversprechenden Versicherern abschließen kann.


    Noch eine Empfehlung an Radfahrer : Barmenia mit PCD-Klausel ist wohl das Nonplusultra, wie ich in mehreren Foren gelesen habe, weil damit v.a. die Weltgeltung erweitert wird. Die Frage ist, ob man damit auch als Beamter wirklich das berühmte Beispiel der teuren Behandlung durch z. B. den "Herz-Thorax-Spezialisten aus den USA" ohne Limit, also ohne Begrenzung auf deutsche Höchstsätze, für (fiktive) 3 Mio. Dollar komplett von der Barmenia finanziert bekommt.


    Beste Grüße

    Jepp

  • Barmenia mit PCD-Klausel ist wohl das Nonplusultra, wie ich in mehreren Foren gelesen habe, weil damit v.a. die Weltgeltung erweitert wird.

    Eine Klarstellung zur verbindlichen Weltgeltung (so würde ich das bezeichnen) = Fortführung des Vertrags bei weltweiter Wohnsitzverlegung ohne Mehrkosten, ist sicherlich ein Pluspunkt. Unsere Kunden profitieren davon ebenfalls.


    Die Übernahme der Kosten für gezielte Auslandsbehandlungen gehört in eine andere "Schublade" und ist ein generelles Feature, ohne dass dafür eine Sonderregelung nötig wäre.

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  • Eine Klarstellung zur verbindlichen Weltgeltung (so würde ich das bezeichnen) = Fortführung des Vertrags bei weltweiter Wohnsitzverlegung ohne Mehrkosten, ist sicherlich ein Pluspunkt. Unsere Kunden profitieren davon ebenfalls.


    Die Übernahme der Kosten für gezielte Auslandsbehandlungen gehört in eine andere "Schublade" und ist ein generelles Feature, ohne dass dafür eine Sonderregelung nötig wäre.

    Danke für die Klarstellung! 🙂


    Sind PCD-Klausel und die - davon unabhängige - Übernahme der Kosten für gezielte Auslandsbehandlungen dann wirklich auch für Beamte über den am besten konfigurierten Beamten-Tarif der Barmenia verfügbar? Habe davon bislang vor allem im Kontext der expert+ Reihe (oder so ähnlich) der Barmenia gelesen.

  • Auch bei den neueren Beamtentarifen der Barmenia "Genau für Sie" werden die Kosten für gezielte Auslandsbehandlung ohne Beschränkung durch Gebührenordnungen übernommen.

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  • Obwohl Vergleichsprogramme heutzutage relativ zuverlässig vergleichen, sollte man vorsorglich immer noch mal die Bedingungen nachlesen. Dort steht aber das Gleiche:

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  • Das heißt verkürzt: Man hat nicht nur in Deutschland die freie Arztwahl ohne Gebührengrenzen, sondern kann sich jederzeit und bei jeglicher Behandlung weltweit gezielt von einem Heilbehandler seiner Wahl ohne Blick auf lokale Gebührengrenzen und ohne vorherige Deckungszusage der Barmenia behandeln lassen? Klingt fast zu schön um wahr zu sein, wenn das so stimmt. 🙂