Wie ist die Nachzahlung von Steuer zu berechnen?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich habe hohe Ausgaben, die ich als Werbungskosten ( Weiterbildungskosten für den Job usw...) steuerlich absetzen möchte (Ohne Einkünfte aus Kapitalvermögen hätte ich z.B 5000 Eur zurückbekommen). Ich habe Gewinne aus Aktiengeschäften und muss dafür Steuer (z.B 5000 Eur) zahlen. Bekomme ich etwas zurück und muss separat Steuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzahlen? oder ich bekomme nichts zurück und muss nichts nachzahlen?


    Danke

  • Es gibt auf eine Steuererklärung auch nur einen Bescheid. Darin steht, was Du saldiert nachzahlen musst bzw. zurück bekommst.


    Ich habe Gewinne aus Aktiengeschäften und muss dafür Steuer (z.B 5000 Eur) zahlen.

    Das verstehe ich jedoch nicht. Wenn Du Aktien verkaufst, wird die Abgeltungssteuer doch sofort an der Quelle abgezogen und ist erledigt. Nur wenn Du eine Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung machst, kannst Du ggf. etwas zurück bekommen. Aber sicherlich keine Nachzahlung. Zumindest, solange Du bei einer Inlandsbank bist.

  • Ich habe hohe Ausgaben, die ich als Werbungskosten (Weiterbildungskosten für den Job usw...) steuerlich absetzen möchte.

    Tu das.

    Ohne Einkünfte aus Kapitalvermögen hätte ich z.B 5000 Eur zurückbekommen.

    Das ist eine ganze Menge. Dafür mußt Du was Fünfstelliges an Werbungskosten haben. Du bekommst übrigens nur einen Teil zurück, der größere Teil der Kosten bleibt an Dir hängen.

    Ich habe Gewinne aus Aktiengeschäften [bei einer ausländischen Bank ohne Quellensteuerabzug] und muss dafür Steuer (z.B 5000 Eur) zahlen. Bekomme ich etwas zurück und muss separat Steuer für die Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzahlen bekomme ich nichts zurück und muss nichts nachzahlen?

    Das kann ohne Zahlen niemand wissen (noch nicht einmal das Finanzamt.


    Anders herum gefragt:

    a) Von welchem Jahr sprechen wir hier?

    b) Wie hast Du denn bisher Deine Steuer gemacht?


    Mal angenommen, wir sprechen von der Steuer für 2023, dann bist Du erstens schon über dem Termin, was das Finanzamt nicht mag. Dein Finanzbeamter mag einen Säumniszuschlag festsetzen.


    Wenn wir von 2023 sprechen, beherrscht praktisch jede Software die korrekte Steuerberechnung. Mein Favorit ist ein Online-Programm namens smartsteuer. Das kannst Du erstmal kostenfrei ausprobieren. Erstelle Dir ein Konto dort, hacke Deine paar Daten ein, dann rechnet das Programm Dir aus, ob Du nachzahlen mußt oder was zurückbekommst. Vermutlich wird es jedes andere Steuerprogramm genauso tun. Die Programme machen ein Interview mit Dir und erfragen alle notwendigen Daten. Smartsteuer kostet erst dann Geld, wenn Du die Steuererklärung über das Programm elektronisch wegschickst. Wenn Du Deine Daten dann doch in ein Papierformular einreichst (oder elektronisch per ELSTER), kostet smartsteuer nichts.


    Hey! Das solltest Du eigentlich wissen! Die hier angefragte Steuererklärung wird wohl nicht Deine erste sein.

  • Keine Sorge, die hohe Nachzahlung (5000 Euro?) für die Versteuerung der ausländischen Kapitalerträge wird eine einmalige Sache sein.


    Weil entweder wird das Finanzamt ab sofort Steuervorauszahlungen für dich festsetzen.

    Oder du kannst dem Finanzamt glaubhaft erklären, dass die zugrundeliegenden Erträge eine einmalige Sache waren und zukünftig nicht mehr in der Höhe anfallen werden.

  • Was? Gibt es sowas? Steuervorauszahlung auf ausländische Kapitalerträge?

    Es gibt Steuervorauszahlungen auf regelmäßige, nicht quellenbesteuerte Einkünfte. Dein inländischer Lohn wird quellenbesteuert, Deine inländischen Kapitaleinkünfte werden auch quellenbesteuert.


    Wenn ich das richtig sehe, hast Du einmal im Ausland einen Kapitalertrag realisiert, den Du nun nachträglich versteuerst. Es ist unwahrscheinlich, daß das zur Regel wird. Ich glaube nicht, daß Dein Finanzamt eine Vorauszahlung festsetzt. Sollte der Finanzbeamte dennoch eine Vorauszahlung festsetzen, würde ich mich in so einem Fall dagegen wehren. Steuererklärung und Steuerbescheid erfolgen ja in der Regel ein Dreivierteljahr oder so später, also kannst Du schreiben, Du habest im März und April 2023 Aktien verkauft und einen Gewinn realisiert. Nun sei das Jahr 2024 praktisch schon vorbei, und Du habest keine entsprechende Aktion getätigt.


    Jeder Steuerfall ist aber individuell, insoweit kann man keine generelle Handlungsmaxime beschreiben.

  • Was? gibt es sowas? Steuervorauszahlung auf ausländische Kapitalerträge?


    Bitte eure Erfahrung teilen.

    Es geht darum, dass du eine Steuernachzahlung in ordentlicher Höhe(?) zu leisten hast. Das Finanzamt will üblicherweise solche Rückstände nicht und verfügt eine Vorauszahlung für das Folgejahr. Dem kannst du widersprechen, wenn du darlegst, dass die Versteuerung der ausländischen Kapitalerträge einmalig war und im Folgejahr nur z.B. dein Einkommen zu versteuern ist und das vom Arbeitgeber erledigt wird.

  • Dir wurde doch oben schon geraten, dem Finanzamt deinen Fall zu schildern. Wenn du darlegen kannst, dass die Kapitalerträge einmalig waren in dieser Höhe, dann stehen die Chancen gut, dass deine Vorauszahlung gestrichen wird.

  • Ein Schritt um den anderen.


    Der Threadstarter möge erstmal seine Steuererklärung machen. Was dabei herauskommt, sieht man dann. Ob das Finanzamt eine Vorauszahlung haben möchte, ist aktuell ja nicht gewiß.