Riester - Auskunft über Folgen einer Kündigung

  • Hallo zusammen,


    ich habe an mein Finanzamt geschrieben mit der Bitte, mir mitzuteilen, welche Folgen eine jetzige Kündigung meines Riester-Vertrages (Fondssparplan) hätte. Ich bin davon ausgegangen, dass dort eine einfache Berechnung gemacht werden kann, weil ja alle notwendigen Daten vorliegen.


    Jetzt habe ich von dort die Auskunft bekommen, eine solche Berechnung sei nicht möglich. Ich müsse mich an einen Anlageberater, den Vermittler oder das Anlageinstitut des Vertrages wenden.


    Von meinem Anlageinstitut (CosmosDirekt) habe ich auch die Auskunft bekommen, man könnte diese Berechnung nicht liefern.


    Ein Anlageberater müsste meine ganzen Steuererklärungen der letzten Jahre durchgehen, um die nachträgliche Steuerschädlichkeit zu berechnen. Da würden sicher ganz schöne Kosten anfallen.


    Was würdet Ihr mir raten?

    Wie bekomme ich eine Berechnung bzgl. der Schädlichkeit einer Riester-Kündigung?


    Vielen Dank für jede Rückmeldung im Voraus.

  • Je nach Lieferung von Cosmos müsste man dann ggf. davon die bei der Zulagenstelle erfragten Förderanteile abziehen.

    Das Finanzamt ist da die falsche Behörde. Den Überblick über die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile hat die Zulagenstelle bei der GRV. Diese erreicht man hier:


    Sie wollen mit uns in Kontakt treten?
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Cosmos macht es sich auch etwas arg einfach: Einen Rückkaufswert müssen die (so meine ich) ohnehin angeben. Auf jeden Fall müssten Sie ihn liefern können auf Nachfrage, bzw. die Folgen einer Kündigung für das Gesamtkapital nennen können.


    Bei meinem ruhendgestellten Riestervertrag kommt die Standmitteilung inklusive der Zulagen brav weiterhin jedes Jahr. Sicher, dass das von Cosmos nicht auch jedes Jahr was kommt (vielleicht mit dem Antrag auf Zulage, den sie ja stellen müssten?)

  • In dem du die jährliche Abrechnung der Cosmos Direkt durch schaust und die Förderung zusammenrechnest, dazu in der Steuererklärung nachschauen was da dir gutgeschrieben wurde und das mit der Förderung zusammen rechnen, dann wäre ein grober Überblick gegeben.

  • Ich hatte dazu einfach eine Mail an die Zulagenstelle gesendet mit der Bitte um Zusendung der erhaltenen Steuererstattungen und Zulagen. Mailadresse: Zulagenstelle@DRV-Bund.de

    Dies unter Angabe der Vertragsdaten (Anbietername, Vertragsnummer, Zertifizierungs-Nr., Anbieter-Nr., Zulagennummer) sowie meiner Postanschrift. Die Zulagennummer ist dabei identisch mit der Sozialversicherungsnummer.

    Daraufhin erhielt ich innerhalb weniger Wochen ein Schreiben in der alle erhaltenen Altersvorsorgezulagen sowie alle erhaltenen Steuerermäßigungen aufgelistet waren, und zwar einzeln je Kalenderjahr. Dies sind die erhaltenen Leistungen die bei einer förderschädlichen Kündigung einbehalten werden bzw. zurückgezahlt werden müssen.

    Zusammen mit der aktuellsten Standmitteilung des Anbieters (bei mir DWS) hat man dann alle relevanten Informationen.

    Bei der DWS hatte ich ebenfalls angefragt. Von diesem bekam ich ein Standardschreiben welches gegenüber der jährlichen Standmitteilung keinen nennenswerten Mehrwert geliefert hat. Bis auf die Info, daß bei einer solchen Kündigung noch Verwaltungskosten i.H.v. 15,40 EUR anfallen ;)

  • Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de


    Formular ausfüllen und deine Postadresse angeben und ein paar Tage später liegt eine aussagekräftige Auskunft in deinem Briefkasten.


    Sollten noch Gewinne 8n deinem Fondssparplan sein musst du diese bei Kündigung mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

  • Adeler , sofern du das Online-Portal von Cosmos nutzt, solltest du da eine sog. "Modellrechnung" finden. Dort steht auch der Rückkaufswert drin.


    Anders als der Name suggeriert, sind hier aber keineswegs Zulagen und Steuerersparnis abgezogen. Was die Zulagen angeht ist es recht einfach. Sofern du jew. 4% deines Gehaltes in den Riester-Vertrag eingezahlt hast, ist es recht übersichtlich. (s.u.). Ggfs. kommen bei dir noch Zulagen für Kinder dazu.


    Was die Steuerersparnis angeht ist es etwas unübersichtlicher, aber es lässt sich grob abschätzen.


    Bspl. 2008 - 2017:

    ------------------------------------------------------------

    1946 € Eigene Einzahlung

    154 € Zulage

    ------------------------------------------------------------

    2100 €


    Annahme: Grenzsteuersatz 42% (bezogen aufs jew. Jahresgehalt)

    2100 € x 0,42

    = 882 €

    - 154 € Zulage

    ------------------------------------------------------------

    = 728 € Steuerersparnis, die du dann (pro Jahr) zurückzahlen müsstest.

    ------------------------------------------------------------


    Einkommensteuertabelle online


    Zulagen:


    2005 76
    2006 114
    2007 114
    2008 154
    2009 154
    2010 154
    2011 154
    2012 154
    2013 154
    2014 154
    2015 154
    2016 154
    2017 154
    2018 175
    2019 175
    2020 175
    2021 175
    2022 175
    2023 175
    2024 175
  • Ich habe an mein Finanzamt geschrieben mit der Bitte, mir mitzuteilen, welche Folgen eine jetzige Kündigung meines Riester-Vertrages (Fondssparplan) hätte. Ich bin davon ausgegangen, dass dort eine einfache Berechnung gemacht werden kann, weil ja alle notwendigen Daten vorliegen.

    Jetzt habe ich von dort die Auskunft bekommen, eine solche Berechnung sei nicht möglich. Ich müsse mich an einen Anlageberater, den Vermittler oder das Anlageinstitut des Vertrages wenden.

    Das Finanzamt ist für diese Auskunft die falsche Adresse. Du bekommst die gewünschte Auskunft von der Zulagenstelle.


    Davon abgesehen pflegen Finanzämter auch berechtigte Anfragen (also welche, auf die sie von Rechts wegen Auskunft geben müßten), mit fadenscheinigen Ausreden wie oben abzuwimmeln.

    Von meinem Anlageinstitut (CosmosDirekt) habe ich auch die Auskunft bekommen, man könnte diese Berechnung nicht liefern.

    Ein Anlageberater müsste meine ganzen Steuererklärungen der letzten Jahre durchgehen, um die nachträgliche Steuerschädlichkeit zu berechnen. Da würden sicher ganz schöne Kosten anfallen.

    Du hast einen Anlagenberater? Bist Du Dir sicher? Bist Du Dir sicher, daß es sich dabei nicht um einen Finanzprodukteverkäufer handelt?


    Wenn Du Deine Unterlagen sauber abgeheftet hast, könntest Du Dir die Daten selbst zusammensuchen. Hier ist das Forum der Finanzselbermacher.

    Was würdet Ihr mir raten?

    Siehe oben. Die Zulagenstelle anschreiben. Die liefert Dir die gewünschte Auskunft.

  • Von der DRV kann man sich die nötigen Daten (wieviele Zulagen sind drin, welche Steuerersparbisse sind drin) sehr übersichtlich zuschicken lassen (bin übrigens auch Cosmos).


    Ich hatte dazu auch mal ein Formular gefunden und hier im Forum irgendwo verlinkt, aber ich finde auf dieser Seite gerade überhaupt nichts.


    Also am besten wie Saarlaender geschrieben hat dort formlos mit der Zulagennummer anfragen.


    PS: Hab das Formular gefunden und sehe jetzt, dass Horst Talski es bereits verlinkt hatte:

    Nutzen Sie gern unser Kontaktformular.
    Allgemeine, nicht kontextbezogene Kontaktaufnahme mit einem Ansprechpartner des Auftritts
    riester.deutsche-rentenversicherung.de

  • Die erstattete Steuer ist in den Steuerbescheiden explizit ausgewiesen. Die Zulagen kennst du oder kannst sie den Jahresmitteilungen deines Versicherers entnehmen.'

    Alles addieren und fertig.

    In den jeweiligen Steuerbescheiden wird, wenn die Steuererstattung höher war, als die Zulage, dann am Ende des Bescheides auch die Zulage wieder abgezogen.

    Bei Jahresabschluß gibt es immer nur eins: Steuererstattung ODER Zulage.