Servus,
wichtige Frage zu einer schwierigen Situation und ich hoffe auf die Kompetenz in diesem Forum: Person A ist gesetzlich krankenversichert und beantwortet gerade die Gesundheitsfragen für einen BU-Antrag. Person A hat seine gesamte Krankenhistorie sehr sauber aufgearbeitet (inkl. aller Diagnosen, die bei der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aufbewahrt werden, aller Befundberichte und Patientenakten und sogar inkl. aller Krankschreibungen im zusätzlichen Abgleich mit den Krankmeldungen beim Arbeitgeber).
Person A wurde es von seinem Arbeitgeber möglich gemacht, zu einer privaten Vorsorgeuntersuchung bei einer Privatpraxis in München zu gehen. Der Arzt hat folgende Untersuchungen durchgeführt: EKG, Lungenfunktionstest, Ultraschall der Organe, großes Blutbild, Stuhlprobe.
Der Arzt hat Person A alle Werte in Rohform per E-Mail zukommen lassen und ihn telefonisch darüber aufgeklärt, dass er ein viel zu hohes Cholersterin-Level und sogar später, in Kombination mit einem anderen Blutwert, ein erhöhtes Schlaganfallrisiko habe. Er rät Person A, sich besser zu ernähren und "böse" Fette zu meiden. Außerdem sind einige weitere, für Person A unbekannte, Werte im Blutbild rot markiert.
Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen hat Person A bei der Privatpraxis eine Kopie seiner Akte angefordert, welche ausschließlich aus den gemessenen Werten in Rohform besteht. Es sind keine Diagnosen, Beschwerden, Befunde oder sonstige Notizen des Arztes vorhanden. Dies hat sich Person A mehrmals bestätigen lassen.
Was soll Person A jetzt tun? Alle Unterlagen in Rohform der Versicherung zur Verfügung stellen? An das Gespräch kann sich Person A nicht zu 100% erinnern und ist verunsichert, was für Angaben er gegenüber der Versicherung machen soll. Es könnten weitere Diagnosen in den Unterlagen "versteckt" sein. Muss Person A diese Untersuchung überhaupt angeben? Person A könnte darauf setzen, dass die Versicherung nie etwas von einer privaten Untersuchung erfahren wird. Person A ist 31 Jahre alt und könnte ebenfalls darauf setzen, dass das Risiko für eine Berufsunfähigkeit in den nächsten 10 Jahren geringer ist, als später. Nach 10 Jahren würde die Vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung verfallen.
Bitte um Hilfe!
P.S. der Berater von Person A vertritt die Meinung, Person A müsste nur angeben, an was er sich erinnern kann.