Schwierige Situation bei BU-Antragstellung / Gesundheitsfragen - bitte um Hilfe!

  • Servus,


    wichtige Frage zu einer schwierigen Situation und ich hoffe auf die Kompetenz in diesem Forum: Person A ist gesetzlich krankenversichert und beantwortet gerade die Gesundheitsfragen für einen BU-Antrag. Person A hat seine gesamte Krankenhistorie sehr sauber aufgearbeitet (inkl. aller Diagnosen, die bei der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) aufbewahrt werden, aller Befundberichte und Patientenakten und sogar inkl. aller Krankschreibungen im zusätzlichen Abgleich mit den Krankmeldungen beim Arbeitgeber).


    Person A wurde es von seinem Arbeitgeber möglich gemacht, zu einer privaten Vorsorgeuntersuchung bei einer Privatpraxis in München zu gehen. Der Arzt hat folgende Untersuchungen durchgeführt: EKG, Lungenfunktionstest, Ultraschall der Organe, großes Blutbild, Stuhlprobe.


    Der Arzt hat Person A alle Werte in Rohform per E-Mail zukommen lassen und ihn telefonisch darüber aufgeklärt, dass er ein viel zu hohes Cholersterin-Level und sogar später, in Kombination mit einem anderen Blutwert, ein erhöhtes Schlaganfallrisiko habe. Er rät Person A, sich besser zu ernähren und "böse" Fette zu meiden. Außerdem sind einige weitere, für Person A unbekannte, Werte im Blutbild rot markiert.


    Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen hat Person A bei der Privatpraxis eine Kopie seiner Akte angefordert, welche ausschließlich aus den gemessenen Werten in Rohform besteht. Es sind keine Diagnosen, Beschwerden, Befunde oder sonstige Notizen des Arztes vorhanden. Dies hat sich Person A mehrmals bestätigen lassen.


    Was soll Person A jetzt tun? Alle Unterlagen in Rohform der Versicherung zur Verfügung stellen? An das Gespräch kann sich Person A nicht zu 100% erinnern und ist verunsichert, was für Angaben er gegenüber der Versicherung machen soll. Es könnten weitere Diagnosen in den Unterlagen "versteckt" sein. Muss Person A diese Untersuchung überhaupt angeben? Person A könnte darauf setzen, dass die Versicherung nie etwas von einer privaten Untersuchung erfahren wird. Person A ist 31 Jahre alt und könnte ebenfalls darauf setzen, dass das Risiko für eine Berufsunfähigkeit in den nächsten 10 Jahren geringer ist, als später. Nach 10 Jahren würde die Vorvertragliche Anzeigepflicht gegenüber der Versicherung verfallen.


    Bitte um Hilfe!


    P.S. der Berater von Person A vertritt die Meinung, Person A müsste nur angeben, an was er sich erinnern kann.

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Das klingt fast als wären Sie, Graf.Zahl, mit Person A verwandt oder verschwägert? :)


    Den Tipp des Beraters finde ich etwas merkwürdig. Person A scheint sich ja an die Vorsorgeuntersuchung und die festgestellten von der Norm abweichenden Werte zu erinnern, richtig? Beides ist dann natürlich anzugeben.


    Ich würde Person A raten, unsere Seite "Gesundheitsfragen von Versicherungen" aufmerksam zu lesen, insbesondere bei den FAQs "Muss ich auch Arztbesuche angeben, die ich selbst bezahlt habe?" und den Passus "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen". Dort werden die meisten gestellten Fragen beantwortet. War mag darf gerne verlinken. :)


    Sollten trotzdem noch Fragen offen bleiben helfe ich gerne weiter.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Servus,


    Danke für den Beitrag. Hört sich so an, als hätte Person A gute Chancen, laut Ihrer Beschreibung, nicht entdeckt zu werden. Der Arzt in München hat und wird keinerlei Verbindung zu den anderen Ärzten von Person A haben. Alleine schon, weil Person A 1,5h weiter weg wohnt...


    "Sollten Sie einen solchen Arztbesuch beim Antrag Berufsunfähigkeit oder PKV vergessen, kann es für einen Anbieter im Leistungsfall jedoch schwierig sein, Ihnen einen Fehler nachzuweisen." Quelle


    Mal angenommen, Person A möchte auf "Nummer sicher" gehen - was soll diese Person denn dann angeben? Nur das, an was sich Person A grob erinnert? Oder gleich die ganzen Untersuchungsunterlagen mit Bitte zur Prüfung an die Versicherung senden?


    Danke!


    P.S. Person A hat bereits einen Berater, wünscht sich allerdings eine Zweitmeinung. Danke Dr. Schlemann , der ebenfalls vom Fach zu sein scheint.

  • Wichtige Frage zu einer schwierigen Situation und ich hoffe auf die Kompetenz in diesem Forum: Person A ist gesetzlich krankenversichert ...

    ... und möchte nun eine BU abschließen.


    Dafür braucht Pertson A einen Profi und sollte diesen auch unbedingt einschalten. Finanztip hat eine Empfehlungsliste von entsprechenden Unternehmen.


    Es ist sinnvoll, das gleich zu tun, nicht als Laie selbst herumzumachen und hinterher festzustellen, daß Person A mit eigener Stümperei etliches Porzellan zerschlagen hat.


    Die Courtage für den Profi wird so oder so fällig. Entweder bezahlt Versicherung B dieselbe an Makler C oder Person A schließt den Vertrag ohne einen Makler ab. Dann berechnet Versicherung B die Courtage trotzdem und behält sie ein. Person A kann die Courtage dadurch also nicht sparen.

  • Mal angenommen, Person A möchte auf "Nummer sicher" gehen - was soll diese Person denn dann angeben? Nur das, an was sich Person A grob erinnert? Oder gleich die ganzen Untersuchungsunterlagen mit Bitte zur Prüfung an die Versicherung senden?

    Sobald ein Thema vollständig im Antrag angegeben ist, auch wenn nur "grob", hat die Versicherung die Pflicht nachzufragen wenn etwas unklar ist. Das wird sie in 97,8% der Fälle auch tun. Man erspart sich also viel hin und her wenn man direkt möglichst vollständige Angaben macht, Unklarheiten mit den behandelnden Ärzten klärt und die Arztberichte der Untersuchungen beifügt.


    Danke für die Verlinkung. Der Link funktioniert nicht ganz richtig. Ist das ein Fehler auf unserer Website oder hatten Sie den manuell eingefügt?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wenn Person A BU wird und die verschwiegenen Diagnosen herauskommen hat er umsonst gezahlt.

    Der Berater jedoch hat dann schon den Großteil seiner Prämie bekommen.

    Man könnte annehmen, dass es ihm wichtiger ist dass Person A irgendwas abschließt, als das Person A eine gute Absicherung hat.

  • Servus,


    Danke für eure Antworten, dann werde ich die Erkrankung vermutlich angeben. Ich werde auch über einen Beraterwechsel nachdenken. Der Link funktioniert bei mir soweit - habe ihn über die "Link" Funktion im Texteditor hier eingefügt.


    Grüße

  • Ehrlichkeit ist fast immer der bessere Weg. Der Link sollte glaube ich zu einer bestimmten Stelle auf der Seite führen. Da er nicht ganz funktioniert landet man dann oben auf der Seite. Aber ich denke die Mitleser finden was gemeint ist. Danke. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • P.S. Person A hat bereits einen Berater, wünscht sich allerdings eine Zweitmeinung. Danke Dr. Schlemann , der ebenfalls vom Fach zu sein scheint.

    Wunderbar! Die vielbeliebte "Zweitmeinung"! Person A vertraut Berater B nicht (was schonmal schlecht ist!), zieht daher ohne Kenntnis des Beraters B den Berater C zu, der Person A das Gegenteil dessen sagt, was Berater B vertreten hatte. Somit ergibt sich die Notwendigkeit einer Drittmeinung, die dann allerdings weder die Meinung des Beraters B bestätigt, noch die Meinung des Beraters C, sondern nochmals in eine andere Richtung geht.

    Personen, die wie Person A gestrickt sind, kommen mit dieser Methode der Zweit-, Dritt- und Viertmeinung meistens nicht zum erwünschten Ziel.


    Im Medizinbereich nennt man eine solche Vorgehensweise Ärzteshopping: So viele Ärzte, so viele Meinungen.


    Es dürfte besser sein, bei Zweifeln an den Aussagen des Beraters B diese offen anzusprechen, beispielsweise um Mißverständnisse auszuräumen (oder etwa den Fall zu klären, daß von mehreren gleich guten Möglichkeiten halt letztlich eine ausgewählt werden mußte), als weitere Beraterpersonen hinzuzuziehen.

  • Ehrlichkeit [der Versicherungsgesellschaft gegenüber bei Gesundheitsfragen] ist fast immer der bessere Weg.

    Eine Berufsunfähigkeit ist eine teure Versicherung (hoher Monatsbeitrag!), man erwartet von ihr im Leistungsfall ja auch eine Menge Geld.


    Ich halte mich für einen nicht besonders sicherheitsorientierten Menschen und bin mit dieser entspannten Ansicht vermutlich hier im Forum in der Minderheit. Hier laufen immer wieder lange Diskussionen, wie man bei der Geldanlage auch noch das entfernteste Risiko ausschließen könnte.


    Auf der anderen Seite wird immer wieder darüber diskutiert, wie man eine Versicherungsgesellschaft beim Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung austricksen kann, möglicherweise deswegen, weil man von einer schwerwiegenden Krankheit in jüngerer Vergangenheit weiß, von der man vermutet, daß sie zu einer Prämienerhöhung oder gar zur Ablehnung des Antrags führt. In meinen Augen ist das Hasard gespielt. Wenn wirklich etwas Schwerwiegendes in jüngerer Vergangenheit war, "vergißt" man das nicht. An eine Krankschreibung wegen eines grippalen Effekts mag man sich nach fünf Jahren nicht mehr erinnern, aber von dem Bandscheibenvorfall oder auch den etlichen Sitzungen beim Psychologen weiß man noch sehr wohl. Es mag sinnvoll sein, sich eine Strategie zu überlegen, wie man solche Dinge beim Antrag darstellt, sie einfach zu unterschlagen ist Casino. Am Ende zahle ich jahrelang Beitrag für eine Versicherung, die nichts wert ist, weil sie nämlich im Leistungsfall zu Recht die Zahlung verweigern darf, weil ich die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt habe.


    PS: Ein "viel zu hohes Cholesterin-Level" sollte man behandeln. Ich hoffe im Interesse des Betroffenen doch sehr, daß dies mittlerweile geschieht.

  • Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung sollte man wirklich nicht auf die leichte Schulter nehmen. Erschwerend ist die sich aus § 19 VVG ergebende Vorsatzvermutung. Bei einer objektiven Anzeigepflichtverletzung (Krankheit steht z.B. in den Akten, wurde aber nicht angegeben) muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass er die Angabe nicht vorsätzlich weggelassen hat. Dieser Beweis ist häufig schwierig zu führen.


    Alternativ kann man z.B. noch argumentieren, dass es sich um eine der immer häufiger auftretenden Abrechnungsdiagnosen handelt. Auch da ist der VN aber beweispflichtig.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Wunderbar! Die vielbeliebte "Zweitmeinung"!

    Ich sehe das grundsätzlich auch ambivalent. Generell ist es nur selten sinnvoll, mehrere gleich kompetente Menschen mit der gleichen Aufgabe zu beschäftigen, insbesondere wenn dann nur einer von beiden dafür honoriert wird. Bei Ärzten werden wenigstens alle konsultierten Experten bezahlt - wenn auch zu Lasten einer Versicherungsgemeinschaft.


    Gibt's allerdings konkrete Anhaltspunkte für fachliche Schwächen (es klang so als würde Berater B meinen, die Vorsorgeuntersuchung wäre bei schwachem Erinnerungsvermögen nicht anzugeben) und geht es um ein wichtiges Thema, dann halte ich eine Zweitmeinung für durchaus sinnvoll - egal ob es um Gesundheit oder Versicherungen geht.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich sehe [die Zweimeinung] grundsätzlich auch ambivalent. Generell ist es nur selten sinnvoll, mehrere gleich kompetente Menschen mit der gleichen Aufgabe zu beschäftigen, insbesondere wenn dann nur einer von beiden dafür honoriert wird. Bei Ärzten werden wenigstens alle konsultierten Experten bezahlt - wenn auch zu Lasten einer Versicherungsgemeinschaft.

    Es gibt heutzutage eine sehr weitverbreitete und auch mächtige Zweitmeinung, und die heißt Internet. Jeder Dienstleister sollte sich damit in angemessener Art auseinandersetzen können. Sollte ein Kunde ein Argument zum Thema im Internet aufgeschnappt haben, braucht man als Dienstleister darauf eine Antwort (und natürlich auch auf eine Äußerung eines Kollegen).

    Gibt's allerdings konkrete Anhaltspunkte für fachliche Schwächen (es klang so als würde Berater B meinen, die Vorsorgeuntersuchung wäre bei schwachem Erinnerungsvermögen nicht anzugeben) und geht es um ein wichtiges Thema, dann halte ich eine Zweitmeinung für durchaus sinnvoll - egal ob es um Gesundheit oder Versicherungen geht.

    Unbedingt. In einem solchen Fall sollte im Kunden auch der Gedanke aufkommen, ob man die Erstmeinung im Extremfall nicht ignoriert, sprich sich von seinem Dienstleister trennt und einen anderen sucht oder die Sache selbst in die Hände nimmt (Letzteres vielleicht bei der Geldanlage, bei der BU eher nicht).


    Umgekehrt ist es für manchen Dienstleister auch eine Option, den Kunden auf den Zweitmeinenden zu verweisen, der dem Kunden möglicherweise ohne Kenntnis einer spezifischen Schwierigkeit das Blaue vom Himmel herunterschwindelt. Wer eine Tätigkeit nicht tatsächlich ausführen muß, kann locker behaupten, daß er sie aus dem Handgelenk herausschütteln könnte.


    Patienten, die mit präzisen Vorstellungen eines Kollegen aus Ganzweitfortingen in der Praxis erscheinen und ihre Krankheit genau so und nicht anders behandelt haben möchten, sind in vielen Arztpraxen nicht sehr beliebt.