Änderung der AGBs für das Direkt-Depot bei der Ing-Diba AG zum 01.12.2024

  • Wenn ich mich heute bei der Ing-Diba anmelde, werden mir als erstes die Änderungen der Geschäftsbedingungen angezeigt.

    Darin steht u.a.: Zum 01.12.2024 gibt es beim Direktdepot folgende Änderung: Die Handelsplatzgebühr für Fonds-Verkäufe über die Fondsgesellschaft von 4,90 € wird durch unsere Standard-Provision von 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert (max. 69,90 € inkl. Grundgebühr) ersetzt.

    Für ausführliche Informationen kann man in dem Informationsblatt zu den AGB-Änderungen für das Direkt-Depot (PDF, 790 KB) weitere Infos erhalten.

    In diesem Blatt steht anders als bei der zuvor beschriebenen online Anzeige: Die Handelsplatzgebühr für Fonds-Verkäufe über die Fondsgesellschaft von 4,90 € wird durch unsere Standard-Provision von 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert ersetzt. Es fehlt der Zusatz "(max. 69,90 € inkl. Grundgebühr)".

    Das macht z.B. bei einem Fonds mit einem Kurswert von 50.000,- € einen Betrag von 4,90 € + 0,25% = 125,- € in Summe 129,90 € aus. Wenn dieser Betrag durch den Zusatz "(max. 69,90 € inkl. Grundgebühr)" gedeckelt wäre, würden nur 69,90 € berechnet. Das entspricht einer Differenz von 60 ,- €.

    Es stellt sich die nicht ganz unerhebliche Frage, welche Variante der AGB-Änderungen gilt denn, wenn man diese akzeptiert?

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es stellt sich die nicht ganz unerhebliche Frage, welche Variante der AGB-Änderungen gilt denn, wenn man diese akzeptiert?

    In diesem Blatt steht [...] wird durch unsere Standard-Provision von 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert ersetzt.

    Eine verbindliche Antwort wird dir nur die ING liefern können. Ich verstehe es aber so, dass auch die Deckelung auf 69,90 gilt. Denn sie schreiben ja, dass dort nun die Standard-Provision gilt und diese beinhaltet ja die Deckelung.