Wenn ich mich heute bei der Ing-Diba anmelde, werden mir als erstes die Änderungen der Geschäftsbedingungen angezeigt.
Darin steht u.a.: Zum 01.12.2024 gibt es beim Direktdepot folgende Änderung: Die Handelsplatzgebühr für Fonds-Verkäufe über die Fondsgesellschaft von 4,90 € wird durch unsere Standard-Provision von 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert (max. 69,90 € inkl. Grundgebühr) ersetzt.
Für ausführliche Informationen kann man in dem Informationsblatt zu den AGB-Änderungen für das Direkt-Depot (PDF, 790 KB) weitere Infos erhalten.
In diesem Blatt steht anders als bei der zuvor beschriebenen online Anzeige: Die Handelsplatzgebühr für Fonds-Verkäufe über die Fondsgesellschaft von 4,90 € wird durch unsere Standard-Provision von 4,90 € Grundgebühr + 0,25 % vom Kurswert ersetzt. Es fehlt der Zusatz "(max. 69,90 € inkl. Grundgebühr)".
Das macht z.B. bei einem Fonds mit einem Kurswert von 50.000,- € einen Betrag von 4,90 € + 0,25% = 125,- € in Summe 129,90 € aus. Wenn dieser Betrag durch den Zusatz "(max. 69,90 € inkl. Grundgebühr)" gedeckelt wäre, würden nur 69,90 € berechnet. Das entspricht einer Differenz von 60 ,- €.
Es stellt sich die nicht ganz unerhebliche Frage, welche Variante der AGB-Änderungen gilt denn, wenn man diese akzeptiert?