Muss man sich an irgendwelche Regeln/Gesetze halten, wenn man dem eigenen Kind Geld "überlassen" oder "borgen" möchte, damit es das Geld für den Bau eines Eigenheims nutzen kann und damit es weniger Fremdkapital aufnehmen muss?
(Ich habe "überlassen" und "borgen" extra in Anführungsstriche gesetzt, weil die Form und der Namen hierfür mit entscheidend sein könnten.)
Hängt das vielleicht auch davon ab, ob das eigene Kind verheiratet ist und mit seinem Ehepartner zusammen ein Haus baut?
Der Ehepartner ist ja dann auch involviert. Und zu dem besteht ja ein anderes Verwandschaftverhältnis.
Wie sieht's denn z.B. aus, wenn man eine Einliegerwohnung vorsieht, in die man später selber einzieht?
Dann ist man ja als Eltern unmittelbarer am Hausbau beteiligt. Und dann wäre die Beteiligung an den Kosten ein eigener Anteil an dem gemeinsamen Projekt, also keine "Überlassung" oder kein "Borgen" mehr.