Riestervertrag beitragsfrei stellen: Verwaltungskosten bei Wohn-Riester-Option

  • Hallo zusammen.


    Ich habe vor kurzem den Podcast #207 von Finanztip gehört "Warum Riester zum Desaster wurde" und überlege nun, meinen noch jungen Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen. Hierzu habe ich mich jetzt eine ganze Zeit lang belesen, u.a. auch hier im Forum, und stehe nun vor einer Frage, zu der ich bisher keine eindeutige Antwort finden konnte. Und bevor ich mit dieser Frage an den Versicherer und/oder Makler herantrete, wollte ich sie gerne hier im Forum zur Diskussion stellen.


    Hier mal ein paar grob gerundete Zahlen aus dem letzten Informationsschreiben als Beispielrechnung:


    Aktuelles "garantiertes Altersvorsorgevermögen bei Rentenbeginn"6.000 €
    Jährliche "Abschluss- und Vertriebskosten" sowie "Verwaltungskosten"300 €
    Kosten nach 5 Jahren (5 Jahre x 300 Euro)
    1.500 €
    Rest-Vermögen nach 5 Jahren
    4.500 €



    Zunächst hatte ich Sorge, dass die Verwaltungskosten das Guthaben "auffressen" würden, wenn ich den Vertrag jetzt stilllege... Dann habe ich aber hier im Forum gelesen, dass der Versicherer das garantierte Vermögen bei Renteneintritt auszahlen und die Differenz aus eigener Tasche ausgleichen muss. So weit, so richtig?


    Nun ist meine Idee aber, den Vertrag nicht bis zum Renteneintritt ruhen zu lassen, sondern nur solange, bis in ein paar Jahren ein Hausbau oder -kauf ansteht, und dann die Wohn-Riester-Option zu ziehen, die in dem Vertrag drin steht, und das kleine Vermögen aus dem Riester-Vertrag mit in das Eigenkaptial der Bau- oder Kauf-Finanzierung fließen zu lassen.


    Und hier kommt meine Frage: Im jährlichen Informationsschreiben ist die garantierte Summe (also die 6.000 €) mit "lhr garantiertes Altersvorsorgevermögen bei Rentenbeginn" benannt. Verstehe ich das richtig, dass diese Summe nur für den Renteneintritt garantiert ist und dass ich, wenn ich in ein paar Jahren die Wohn-Riester-Option ziehe, dann nur das Geld bekomme, was zu dem Zeitpunkt dann noch "übrig" ist? Oder gilt dieses garantierte Vermögen auch bei Inanspruchnahme der Wohn-Rister-Option?


    Ich bin auf Ihre/eure Antworten gespannt und bedanke mich bereits jetzt schon einmal recht herzlich.



    PS: Ich habe jetzt (erstmal) bewusst keine Angaben zu Alter, Familienstand, Vertragsdetails und Hintergründen meiner Frage bzw. meiner Überlegungen gemacht und keine exakten Summen mit Kommastellen genannt, um den Beitrag nicht unnötig komplex zu machen. Wenn weitere Details für die Beantwortung der Frage benötigt werden oder Fragen auftreten, bitte Bescheid sagen.

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe vor kurzem den Podcast #207 von Finanztip gehört "Warum Riester zum Desaster wurde" und überlege nun, meinen noch jungen Riester-Vertrag beitragsfrei zu stellen.

    Du könntest auch überlegen, komplett die Notbremse zu ziehen.


    Wie alt oder jung ist dieser (im übrigen sehr kleinvolumige) Vertrag denn?


    Für einen geplanten Immobilienerwerb dürfte ein Vertrag mit 6 T€ Volumen im Endausbau keine entscheidende Rolle spielen.

  • Verstehe ich das richtig, dass diese Summe nur für den Renteneintritt garantiert ist und dass ich, wenn ich in ein paar Jahren die Wohn-Riester-Option ziehe, dann nur das Geld bekomme, was zu dem Zeitpunkt dann noch "übrig" ist? Oder gilt dieses garantierte Vermögen auch bei Inanspruchnahme der Wohn-Rister-Option?

    Ja, es wird nur das Vermögen umgewandelt, welches dann gerade drin ist. Das würden sonst wohl sehr viele so machen. Man sollte auch bedenken, dass der Umwandlungsbetrag auf ein fiktives Konto kommt und dort bis zum Renteneintritt durch Zinsen ansteigt. Bei Renteneintritt wird der komplette Betrag in eine fiktive Rente umgerechnet, für die man dann entsprechend Abgaben zahlen darf.


    Ggf. ist die komplette Entnahme jetzt und Anlage z.B. in einen ETF unter dem Strich günstiger.

  • Hallo und vielen Dank für Ihre Antworten,


    auf die ich im Folgenden gerne eingehen möchte:

    1. Du könntest auch überlegen, komplett die Notbremse zu ziehen.


    2. Wie alt oder jung ist dieser (im übrigen sehr kleinvolumige) Vertrag denn?


    3. Für einen geplanten Immobilienerwerb dürfte ein Vertrag mit 6 T€ Volumen im Endausbau keine entscheidende Rolle spielen.

    1. Notbremse ziehen = Kündigung, richtig? Das hatte ich auch schon in Erwägung gezogen, wollte aber meine Frage zur Wohn-Riester-Option erst prüfen und dann überlegen, ob Kündigung oder Beitragsfreistellung.

    2. Der Vertrag ist erst Anfang 2021 geschlossen worden. Ich möchte ihn noch bis Ende 2024 laufen lassen und ab 01.01.2025 was auch immer damit

    3. Eine entscheidende Rolle spielen 6.000 bei Hauskauf/-bau sicher nicht, sind aber unterm Strich dann doch ein Teil der Einbauküche oder der Wärmepumpe ;)


    4. Ja, es wird nur das Vermögen umgewandelt, welches dann gerade drin ist.

    5. Man sollte auch bedenken, dass der Umwandlungsbetrag auf ein fiktives Konto kommt und dort bis zum Renteneintritt durch Zinsen ansteigt. Bei Renteneintritt wird der komplette Betrag in eine fiktive Rente umgerechnet, für die man dann entsprechend Abgaben zahlen darf.

    6. Ggf. ist die komplette Entnahme jetzt und Anlage z.B. in einen ETF unter dem Strich günstiger.

    4. OK, danke, also würden die Kosten in dem Fall tatsächlich das Guthaben auffressen. Gibt es dazu irgendwo Artikel oder Berichte oder woher wissen Sie das ganz genau? Ich konnte in den Vertragsunterlagen und im Antrag keine entsprechenden Passagen dazu finden und auch im Internet keine klaren Aussagen zu diesem konkreten Fall.

    5. Also würde ich den "Rest-Wert" (im Beispiel die 4.500 € nach 5 Jahren) quasi steuerfrei ausgezahlt bekommen und müsste darauf jetzt keine Abgaben zahlen, beim Renteneintritt dann aber auf den Betrag inkl. Zinsen der letzten zig Jahre, also Abgaben auf bspw. 5.500 €?

    6. Das hatte ich auch schon überlegt (siehe Punkt 1). Rein rechnerisch wäre wohl das Ruhen lassen die beste Option, auch vor dem Hintergrund, dass dann nichts zurückgezahlt und werden müsste weniger Abgaben fällig wären.


    Vor dem Hintergrund, dass (wie schon in Punkt 3 angerissen) es sich hier in Hinblick auf eine Immo-Finanzierung um einen vernachlässigbaren Betrag geht und dieses Geld aktuell auch nicht akut gebraucht wird, wäre ich an Ihrer persönlichen, Meinung interessiert. Was würden Sie machen?


    a) Jetzt kündigen und die Verluste in Kauf nehmen, dafür die Summe aber in ETF investieren (z.B. als Einmalzahlung in den vorhandenen MSCI World Sparplan) und bis zum Renteneintritt (oder wenigstens bis zur Immobilienfinanzierung) bessere Dividenden mitnehmen und so hoffentlich mindestens wieder den Verlust ausgleichen?

    b) Den Vertrag ruhen lassen und das Guthaben im Alter als Einmalzahlung mit weniger Abgaben auszahlen lassen, um das dann in einen Urlaub oder den altersgerechten Haus-Umbau zu investieren?

    c) Den Vertrag zumindest so lange ruhen lassen, bis die Bundesregierung sich über eine Riester-Reform einig, ist in der Hoffnung, dass bestehende Verträge (vorteilhaft oder gewinnbringend) umgewandelt werden können?


    Herzlichen Dank und liebe Grüße

  • 3. Eine entscheidende Rolle spielen 6.000 bei Hauskauf/-bau sicher nicht, sind aber unterm Strich dann doch ein Teil der Einbauküche oder der Wärmepumpe ;)

    6000 € mehr oder weniger sind immer 6000 € - egal ob ein Sofa 6000 € mehr kostet oder ein Haus. Von daher denkst Du genau richtig.


    Du stehst aber nicht vor der Entscheidung, zum Tag X 6000 € zu haben oder sie nicht zur Verfügung haben.


    Du stehst vor der Entscheidung, zum Tag X 6000 € minus weitere Kosten des Riester Vertrages plus eventuelle weitere Gewinne zur Verfügung zu haben und die Auszahlung Jahrzehnte später zu versteuern oder zum Tag X das Geld aus dem Vertrag heute minus Zulagen für die Zeit angelegt zu haben, darüber frei verfügen zu können und nur Kursgewinne versteuern zu müssen. Allein die Einschränkungen in der Nutzung der Immobilie durch den Wohn-Riester Status müssen zu dem Ergebnis führen, dass es sich bei der Summe auf gar keinen Fall lohnt, den Wohn-Riester Weg zu gehen.

  • Tja, ich sollte mal an meinem Schreibstil und dem didaktischen Konzept arbeiten. (Kein Smiley, absichtlich.)


    Die versteckte Empfehlung ist eigentlich ganz eindeutig: Die Verwertung des Vertrages als Wohn-Riester macht keinen Sinn,


    ...weil Du Dir allein schon wegen der geringen Summe auf gar keinen Fall den mit Wohn-Riester verbundenen Nerv ans Bein binden willst. Und das selbst wenn sich Wohn-Riester auf dem Papier in Euro und Cent lohnen würde, was es aber höchstwahrscheinlich nicht tut. Um das vollständig durchzurechnen bräuchten wir mehr Daten. Aber das können wir uns sparen (s.o.).


    Ansonsten wollte ich zum Ausdruck bringen, dass Du keine Sorgen haben musst, dass die 6.000 € weg sind und für die Baufinanzierung nicht zur Verfügung stehen, wenn Du es nicht als Wohn-Riester nutzt. Bei der Kündigung erhältst Du (etwas weniger) Kapital, das sich bis zum Finanzierungsbeginn ungezügelt entwickeln kann und dann ohne Einschränkungen zur Verfügung steht. Es kann passieren, dass Du schon bei Finanzierungsbeginn die "verlorenen" Steuervorteile/Zulagen (die in Wirklichkeit durch die nachgelagerte Verteuerung viel geringer sind) durch Wertentwicklung wieder ausgeglichen hast. Aber darauf gibt es keine Garantie, wie übrigens auch bei den Fonds im Riester, die aber immer die hohen Kosten mit sich herumschleppen.

  • 4. OK, danke, also würden die Kosten in dem Fall tatsächlich das Guthaben auffressen. Gibt es dazu irgendwo Artikel oder Berichte oder woher wissen Sie das ganz genau? Ich konnte in den Vertragsunterlagen und im Antrag keine entsprechenden Passagen dazu finden und auch im Internet keine klaren Aussagen zu diesem konkreten Fall.

    5. Also würde ich den "Rest-Wert" (im Beispiel die 4.500 € nach 5 Jahren) quasi steuerfrei ausgezahlt bekommen und müsste darauf jetzt keine Abgaben zahlen, beim Renteneintritt dann aber auf den Betrag inkl. Zinsen der letzten zig Jahre, also Abgaben auf bspw. 5.500 €?

    6. Das hatte ich auch schon überlegt (siehe Punkt 1). Rein rechnerisch wäre wohl das Ruhen lassen die beste Option, auch vor dem Hintergrund, dass dann nichts zurückgezahlt und werden müsste weniger Abgaben fällig wären.

    Ich habe mir vor einigen Jahren auch deine Frage gestellt. Mein Berater (steht eher auf meiner Seite) hatte das so für mich beim Anbieter angefragt. Die Beiträge sollten zum Ende garantiert sein und nicht zwischendurch.


    Ja, das sollte so sein. Du bekommst jetzt z.B. 4.500€ und musst die zweckgebunden in ein Haus etc. stecken. Die 4.500€ werden dann fiktiv verzinst (ich meine 2%) und das fiktive Guthaben am Ende (z.B. 5.500€) in eine fiktive Rente (z.B. 50€ pro Monat) umgerechnet. Auf diese fiktive Rente musst du dann Steuern und Abgaben (ich glaube 10 Jahre lang oder alles mit Rabatt auf einen Schlag) zahlen. Die Rente bekommst du dann natürlich nicht, da du das Geld ja schon jetzt bekommen hast.


    Hier kann sich einiges in den letzten Jahren geändert haben. Frage am besten bei deinem Anbieter die aktuellen Konditionen für die Umwandlung in Wohnriester an.