Ablehnung Zuzahlung Implantatprothese - Pech gehabt?

  • Einen wunderschönen guten Abend :)


    Mein Mann hat im Dezember 2023 eine Unterkiefervollprothese erhalten. Im Juni 2024 hat er sich entschieden, sich doch ein Implantat einsetzen zu lassen, da das ewige Nachkleben sehr lästig ist.


    Die OP wurde von der Zusatzkasse zu 80% übernommen, sie hat ja mit der Abrechnung mit der GKV nichts zu tun, da diese nur in Ausnahmefällen übernimmt.


    Nun muss ja die Prothese oben drauf! Die Zahnärztin hat meinem Mann erst vor ein paar Tagen den Kostenvoranschlag für die Prothese erstellt und ihm am Anfang des ganzen Prozederes nicht mitgeteilt, dass er eigentlich erst nach 3 Jahren Anrecht auf eine neue Prothese hat.


    Es kam, wie es kommen musste: die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt. Ohne Zuzahlung der GKV zahlt auch die private Zusatzversicherung nicht.


    Selbstverständlich wird mein Mann mit der Zahnärztin sprechen, am Telefon sagte man ihm, man würde versuchen, das Ganze als Reparatur zu bezeichnen. Diese Möglichkeit jedoch schon im Ablehnungsschreiben erwähnt mit dem Hinweis, dass die Zahnärztin kostenlos nachbessern muss.


    Weiß jemand, was wir tun könnten, um eine Zuzahlung zu erreichen? Oder schützt hier Unwissenheit vor Strafe nicht?


    Ich freue mich auf Antwort und sage schonmal Danke :)

  • Franziska_FT

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Mein Mann hat im Dezember 2023 eine Unterkiefervollprothese erhalten. Im Juni 2024 hat er sich entschieden, sich doch ein Implantat einsetzen zu lassen, da das ewige Nachkleben sehr lästig ist.

    Ein Implantat reicht nicht, zwei sind das sinnvolle Minimum. Ohne Befund kann man dazu allerdings wenig sagen. Möglicherweise hätte man sich sinnvollerweise gleich zur Implantation entschlossen.

    Die OP wurde von der Zusatzkasse zu 80% übernommen, sie hat ja mit der Abrechnung mit der GKV nichts zu tun, da diese nur in Ausnahmefällen übernimmt.

    Das heißt, die OP ist schon gelaufen?

    Nun muss ja die Prothese oben drauf! Die Zahnärztin hat meinem Mann erst vor ein paar Tagen den Kostenvoranschlag für die Prothese erstellt und ihm am Anfang des ganzen Prozederes nicht mitgeteilt, dass er eigentlich erst nach 3 Jahren Anrecht auf eine neue Prothese hat.

    Es kam, wie es kommen musste: die Krankenkasse hat den Antrag abgelehnt. Ohne Zuzahlung der GKV zahlt auch die private Zusatzversicherung nicht.

    Ein Implantat kostet in der Gegend von 2000 €; sachlich nötig sind mindestens 2, also 4000 €. Eine Vollprothese liegt in der Größenordnung von 1000 €, der GKV-Zuschuß beträgt normalerweise bei die Hälfte. Wir jeden also jetzt über 500 € GKV-Zuschuß (oder 1000 € für die ganze Prothese), also weitere 500 oder 1000 € zu den 4000 €, die für die Implantation bereits geflossen sind.

    Selbstverständlich wird mein Mann mit der Zahnärztin sprechen, am Telefon sagte man ihm, man würde versuchen, das Ganze als Reparatur zu bezeichnen. Diese Möglichkeit [wurde] jedoch schon im Ablehnungsschreiben erwähnt mit dem Hinweis, dass die Zahnärztin kostenlos nachbessern muss.

    Das muß sie in diesem Fall natürlich nicht. Das ist keine kostenlose Nachbesserung, zu der die Zahnärztin verpflichtet wäre. Der Befund hat sich ja geändert.


    Wenn ihr im Dorf wohnt und Dein Mann Bürgermeister ist, wird die Zahnärztin Euch möglicherweise Ihre Leistung schenken, faktisch sogar zuzahlen, weil der Zahntechniker ihr eine Rechnung stellt. Das könnte sie tun, weil sie ihren Ruf im Hinterkopf hat.


    Die Rechtslage ist in diesem Fall klar, auch wenn die Krankenkassensachbearbeiterin behauptet, die Zahnärztin wäre zur kostenlosen Nachbesserung verpflichtet. Sie ist es nicht.

    Weiß jemand, was wir tun könnten, um eine Zuzahlung zu erreichen? Oder schützt hier Unwissenheit vor Strafe nicht?

    Die Zahnärztin hat möglicherweise vor der Anfertigung der Totalprothesen nicht geschaltet. Unterkiefervollprothesen sitzen fast alle schlecht, eine sachgerechte Implantation bietet diesbezüglich heutzutage eine echte Lösung. Das hätte im Beratungsgespräch im letzten Jahr zur Sprache kommen können. Die Implantation ist aber üblicherweise keine GKV-Lösung, also muß der Patient dafür selbst in die Tasche greifen. Gemessen beispielsweise an den Beträgen, die Leute bereit sind, in ein Auto zu stecken, kostet eine solche Lösung wenig Geld. Allerdings ist im Gesundheitsbereich eine Vollkasko-Mentalität gängig. Manche Patienten kämpfen wie die Löwen, um eine Zuzahlung zu vermeiden.

    Es ist nicht unmöglich, unter ein Haus nachträglich einen Keller zu setzen. Aber es ist vom technischen Verfahren her schwierig. Es geht leichter, und es wird besser, wenn man erst den Keller baut und dann das Haus darüber.


    Mit Prothesen ist es genauso. Es ist nicht unmöglich, unter eine vorhandene Prothese ein Implantat zu setzen und danach die Prothese daran anzupassen. Es geht aber leichter, und es wird besser, wenn man erst die Implantate setzt und danach die Prothese darüber baut. Daran ändert nichts, daß die vorhandene Prothese erst ein gutes halbes Jahr alt ist.

  • Es handelt sich wohl um eine Zahnzusatzversicherung? Dazu, um zum Tarif generell unverbindlich etwas sagen zu können, müssten wir schon wissen welcher Tarif von wann und wo es ist, damit wir die Tarifbedingungen mal überfliegen können.