Kapitalertragsteuer bei mehreren Konten bei derselben Bank

  • Hallo zusammen,


    ich bin auf dem Gebiet der Geldanlage noch recht neu und habe eine Frage zum Thema Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag.


    Und zwar möchte ich bei meiner Bank, wo ich auch mein normales Girokonto habe, einen ETF Sparplan einrichten sowie ggf ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto.

    Also alles bei ein und derselben Bank.


    Ich habe gelesen, dass man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen kann, so dass nur derjenige Zinsbetrag versteuert wird, der über den Pauschbetrag von 1000 Euro hinausgeht.


    Soweit ich weiß, kann man den Freistellungsauftrag nur pro Bank vergeben, und nicht pro Konto/Depot bei derselben Bank.


    Wenn ich nun beispielsweise auf dem ETF 700 Euro Zinsen bekomme und auf Tagesgeldkonto 800 Euro Zinsen (insgesamt also 1500), dann müssen ja 500 Euro versteuert werden. Wird die Steuer dann von meinem normalen Girokonto abgezogen oder direkt "an der Quelle", sprich zB bei der Zinsgutschrift beim Tagesgeldkonto. In letzterem Fall wäre mir nicht klar, in welchem Verhältnis die Bank den Freibetrag auf die Konten aufteilt.


    Die Frage ist deshalb interessant, weil ich beim ETF ein thesaurierendes Modell wählen würde und es deshalb gut wäre zu wissen, wieviel von der Rendite wieder in den ETF einfließt.


    Vielen Dank und beste Grüße

    Brokkoli

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wird die Steuer dann von meinem normalen Girokonto abgezogen oder direkt "an der Quelle", sprich zB bei der Zinsgutschrift beim Tagesgeldkonto. In letzterem Fall wäre mir nicht klar, in welchem Verhältnis die Bank den Freibetrag auf die Konten aufteilt.

    Die Bank teilt den Freibetrag gar nicht auf. Du startest das Jahr mir 1000 Euro Freibetrag. Und sobald die erste Zinszahlung oder Ausschüttung kommt, wird diese mit dem Freibetrag verrechnet. Dann kommt irgendwann die nächste Zinszahlung und die wird mit dem verbleibenden Freibetrag verrechnet. Das geht so lange, bis die 1000 Euro aufgebraucht sind und dann wird bei der nächsten Zinszahlung Kapitalertragsteuer abgezogen.

    Und das passiert direkt bei der Zahlung, d.h. auf deinem Konto werden dir die Zinsen abzüglich Steuer gutgeschrieben.

  • Die Frage ist deshalb interessant, weil ich beim ETF ein thesaurierendes Modell wählen würde und es deshalb gut wäre zu wissen, wieviel von der Rendite wieder in den ETF einfließt.

    Die Ausschüttung bei einem ausschüttenden ETF ist direkt steuerpflichtig. Wenn du den Freibetrag aufgebraucht hast, dann zieht die Bank von der Brutto-Ausschüttung direkt die Steuer ab und überweist dir nur noch den Netto-Betrag.


    Wenn du einen thesaurierenden ETF hast, dann erfolgt die Wiederanlage der Erträge direkt auf Fondsebene. Das ist für dich als Anleger zunächst kein steuerpflichtiges Ereignis. Stattdessen steigt der Wert eines Fondsanteils stärker an als wie bei der ausschüttenden Variante. Das ist aber nur ein Buchgewinn. Steuern musst du erst beim Verkauf bezahlen.


    Der Gesetzgeber fand dies aber "ungerecht", und fordert auch seit 2018 auch Inhaber von thesaurierenden Fondsanteilen, gewisse jährliche "Vorauszahlungen" auf die spätere Steuer (beim Verkauf) zu leisten. Zu diesem Zweck wurde die sogenannte Vorabpauschale eingeführt. Sie stellt einen fiktiven Gewinn dar, den du mit deinen thesaurierenden Fondsanteilen gemacht hast und wird jeweils direkt zum Jahresbeginn (abhängig von der Performance des Vorjahres) besteuert.

    Häufig ist die Besteuerung dieser Vorabpauschale der erste "Ertrag" im Kalenderjahr. Man bekommt für jeden Fonds darüber auch eine Abrechnung. Und wenn man einen Freistellungsauftrag erteilt hat, so ist dies meist seine erste Beanspruchung im Kalenderjahr.

  • Kurz gesagt: Die Rendite des thesaurierenden Fonds ist nicht direkt bzw. nicht alleine für die Besteuerung der Vorabpauschale verantwortlich.

    Die Berechnungsformel ist komplizierter... ;)


    Bei Finanztip (u.a.) gibt es Rechner, wie viel des Freistellungsauftrages man für entsprechende Anlagen in thesaurierenden Fonds kalkulieren kann / erteilen sollte.

  • Die Bank teilt den Freibetrag gar nicht auf. Du startest das Jahr mit 1000 Euro Freibetrag.

    So mache ich das, weil ich a) faul bin und b) bei der Bank, der ich den Freistellungsauftrag erteilt habe, den Großteil meiner Anlagen habe, somit den Großteil meiner Kapitalerträge bekomme.


    Es gibt aber Leute, die hier ein bißchen haben, dort ein weiteres Bißchen - und bei der dritten Bank auch noch was. Die jonglieren mit mehreren Freistellungsaufträgen: Hier 100 €, dort 300 € und dort 600€.

    Sobald die erste Zinszahlung oder Ausschüttung kommt, wird diese mit dem Freibetrag verrechnet. Dann kommt irgendwann die nächste Zinszahlung, die wird mit dem verbleibenden Freibetrag verrechnet. Das geht so lange, bis die 1000 Euro aufgebraucht sind und dann wird bei der nächsten Zinszahlung Kapitalertragsteuer abgezogen.

    Und das passiert direkt bei der Zahlung, d.h. auf deinem Konto werden dir die Zinsen abzüglich Steuer gutgeschrieben.

    Gerade dann, wenn jemand in thesaurierende ETFs investiert, dürfte das erste steuerpflichtige Ereignis des Jahres die fiktive Zurechnung der Vorabpauschale sein (die nicht ausgeschüttet, wohl aber versteuert wird). Dieses Ereignis stellt insofern eine Sondersituation dar, da kein Geld aufs Konto fließt, wohl aber welches weg. Da ist es praktisch, wenn entweder Geld auf dem Verrechnungskonto ist oder man einen passenden Freistellungsauftrag hat.


    Zins- und Dividendenzahlungen sind diesbezüglich einfacher: Bei denen ist immer genug Geld für die Steuerzahlung da. Es kommt ja mehr herein, als Steuer fällig ist.

  • Vielen Dank für die Antworten! Also so funktioniert das, verstehe. Das hilft mir wirklich sehr viel weiter. Ganz herzlichen Dank nochmals an alle!

  • BS.C

    Darum geht es hier nicht. Es geht nicht um Leute, die von vorherein keinen Freistellungsauftrag erteilen und sich die Kapitalertragsteuer im Rahmen der Steuererklärung zurückholen, sondern es geht um Leute, die kleinere Posten bei verschiedenen Banken deponieren, die alle ein kleines bißchen Kapitalertrag bringen, die dann während des Jahres noch ein weiteres Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank aufmachen, wo sie den Kapitalertrag natürlich wiederum freistellen lassen möchten. Typischerweise haben solche Leute keinen Überblick über ihre laufenden Kapitalerträge (gerade bei Tagesgeldkonten kann man ja an sich ausrechnen, wieviel Zins man zu erwarten hat), und dann fragen: "Wie kann ich weiter mit den Freistellungsaufträgen jonglieren, damit ich auch bei der vierten Bank keinen Kapitalertragsteuerabzug habe? Bank C weigert sich, den laufenden Freistellungsauftrag zu streichen, dabei habe ich das Konto bei denen doch schon aufgelöst!"

  • sondern es geht um Leute, die kleinere Posten bei verschiedenen Banken deponieren, die alle ein kleines bißchen Kapitalertrag bringen, die dann während des Jahres noch ein weiteres Tagesgeldkonto bei einer weiteren Bank aufmachen, wo sie den Kapitalertrag natürlich wiederum freistellen lassen möchten.

    Also alles bei ein und derselben Bank.

    :/ Ich glaub du bist im falschen Thread ^^