Hallo zusammen,
ich bin auf dem Gebiet der Geldanlage noch recht neu und habe eine Frage zum Thema Kapitalertragsteuer und Freistellungsauftrag.
Und zwar möchte ich bei meiner Bank, wo ich auch mein normales Girokonto habe, einen ETF Sparplan einrichten sowie ggf ein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto.
Also alles bei ein und derselben Bank.
Ich habe gelesen, dass man der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen kann, so dass nur derjenige Zinsbetrag versteuert wird, der über den Pauschbetrag von 1000 Euro hinausgeht.
Soweit ich weiß, kann man den Freistellungsauftrag nur pro Bank vergeben, und nicht pro Konto/Depot bei derselben Bank.
Wenn ich nun beispielsweise auf dem ETF 700 Euro Zinsen bekomme und auf Tagesgeldkonto 800 Euro Zinsen (insgesamt also 1500), dann müssen ja 500 Euro versteuert werden. Wird die Steuer dann von meinem normalen Girokonto abgezogen oder direkt "an der Quelle", sprich zB bei der Zinsgutschrift beim Tagesgeldkonto. In letzterem Fall wäre mir nicht klar, in welchem Verhältnis die Bank den Freibetrag auf die Konten aufteilt.
Die Frage ist deshalb interessant, weil ich beim ETF ein thesaurierendes Modell wählen würde und es deshalb gut wäre zu wissen, wieviel von der Rendite wieder in den ETF einfließt.
Vielen Dank und beste Grüße
Brokkoli