Hallo,
vor kurzem habe ich eine Mini-PV Anlage in Betrieb genommen, die nur eine sehr geringe Leistung hat (150 Watt max.). Ordnungsgemäß habe ich diese im Mai vor Betrieb bei der Bundesnetzagentur angemeldet.
Letzte Woche erhielt ich einen Brief des Stromnetzbetreibes bzw. Versorgers (REWAG - in Regensburg), dass der Zähler getauscht werden müsse, damit der von mir überschüssig erzeugte Strom vergütet werden könne.
Ich teilte dem Netzbetreiber mit, dass ich keine Vergütung wünsche, da ein Zählertausch mit Kosten verbunden ist (Einbau kostenfrei, danach eine jährliche Gebühr von 40€). Der Betreiber scheint aber auf einen Zählertausch zu bestehen. Ich würde daher gerne wissen, ob bei nicht gewünschter Vergütung des überschüssig erzeugten Stromes wirklich ein Zählertausch notwendig ist und was die gesetzliche Grundlage hierfür ist.
Ich erwäge zudem das Balkonkraftwerk wieder außer Betrieb zu nehmen, da die Leistung meiner PV-Anlage derart gering ist und sich der Betrieb wegen der drohenden hohen Zählergebühr für mich nicht lohnt und ich bei Entscheidung zur Vergütung wahrscheinlich ein Gewerbe o.ä. anmelden müsste.
Im Falle der Einspeisung stellt sich grundsätzlich außerdem die Frage nach Aufwand und finanziellem Nutzen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße