Geld oder Immobilie verschenken

  • Ich überlege, welche Art steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre.
    Wir haben ein schönes Haus gefunden, in dem meine Frau und ich die eine Wohnung und unsere Tochter die zweite Wohnung beziehen können.
    Dieses 2-Familienhaus möchte ich finanzieren und den beiden schenken.
    Soll ich meiner Frau/Tochter das Geld zur Verfügung stellen, damit sie das Haus zu gleichen Teilen kaufen können ???
    Oder soll ich die Immobilie kaufen und bezahlen und anschließend den beiden zu gleichen Teilen schenken ???
    Beide werden nach meinem Ableben über die jeweiligen gesetzlichen Freibeträge erben.
    Danke für Ihre Hilfe im Voraus.
    Rollie

  • Hallo @Rollie
    zu der speziellen Frage kann ich leider keine kompetente Auskunft geben.
    Aber es ist sinnvoll die Schenkung bald anzugehen. Denn die Schenkungen sind nach 10 Jahren nicht mehr Bestandteil der Erbmasse.
    Mein Wochenendhaus habe ich auch schon vor über 10 Jahren meiner Tochter geschenkt. Die steuerliche Freigrenze kann meine Tochter nun bei meinem Ableben wieder voll nutzen.
    Beste Grüße


    Altsachse

  • Hallo Altsachse,
    ich hatte ein Information bekommen, dass es steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre, wenn ich die Immobilie kaufe und mit Notarvertrag an sie verschenke. Dann müssten sie zwar noch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen, aber die Schenkungs-/bzw. Erbschaftssteuer würde nicht anfallen.
    Bei einer Geld-Schenkung müssten beide auch im Haus 10 Jahre wohnen, ansonsten fallen Erbschaftssteuern an.
    Danke für die Antwort.
    Noch ein schönes Wochenende,
    Rollie

  • dass es steuerlich für meine Frau und Tochter besser wäre, wenn ich die Immobilie kaufe und mit Notarvertrag an sie verschenke. Dann müssten sie zwar noch einmal Grunderwerbsteuer bezahlen, aber die Schenkungs-/bzw. Erbschaftssteuer würde nicht anfallen.

    Also ich weiß ja nicht, wo du diese Informationen her hast, aber mal ganz grundsätzlich:


    1) Eine Grundstücksschenkung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, vgl. § 3 Nr. 2 GrEStG


    2) Egal, ob du das Geld oder die Immobilie schenkst, beide Sachverhalte unterliegen grundsätzlich der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Die Frage ist nur - jenseits der Freibeträge - was günstiger ist.


    Soll ich meiner Frau/Tochter das Geld zur Verfügung stellen, damit sie das Haus zu gleichen Teilen kaufen können ???
    Oder soll ich die Immobilie kaufen und bezahlen und anschließend den beiden zu gleichen Teilen schenken ???

    Das Mittel der Wahl könnte die so genannte "mittelbare Grundstücksschenkung" sein. Geh zu einem Steuerberater / Fachanwalt für Erbrecht und lass dich beraten. Eigentlich sollte das auch ein Notar machen/können, aber es ist oft besser, die Gestaltungsberatung vorab zu machen. Wenn dir das Honorar für den Steuerberater zu teuer ist, gibt es ein "Hintertürchen". Werde Mitglied in einem Grundbesitzerverein, dort kriegst du dann einen großen Teil der Beratung im Rahmen der Mitgliedschaft umsonst.


    Zum Einlesen: http://www.iww.de/erbbstg/arch…nicht-obsolet-wird-f25703

  • Herzlichen Dank für die Info. Ich glaube nun auch, dass es Sinn macht, einen Steuerberater aufzusuchen.
    Gute Nacht und beste Grüße
    Rollie

  • Noch eine Anmerkung zu der 10-Jahresfrist, die du genannt hast:


    1) Im Falle einer Erbschaft gibt es eine Steuerbefreiung, wenn das "Familienheim" für weitere zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken vom Erwerber genutzt werden. Diese Befreiung wird sowohl dem Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) als auch den Kindern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG) gewährt.


    2) Im Falle einer Schenkung gibt es diese Befreiung nur für den Ehegatten, nicht für die Kinder (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Eine 10-Jahresfrist ist hier nicht zu beachten.

  • In der aktuellen Zeitschrift "Finanztest September 2016" ist auch einiges über Erbschaft und Testament geschrieben. Das könnte eventuell hilfreich sein. Die gibt es sicher noch im Zeitschriftenhandel.
    Gruß


    Altsachse

  • Tun Sie mir und sich selbst bitte einen Gefallen und gehen zu einem meiner Kollegen in Ihrer Nähe.


    Nur einige Punkte bei denen Sie durch Internet oder sonstwie offensichtlich falsch informiert wurden:


    1) Schenkung kostet keine Grunderwerbsteuer wenn es der Ehegatte oder ein gerader Linie Verwandter erhält.
    2) Eine mittelbare Grundstücksschenkung (Geld mit der Bedingung schenken, dass davon das Objekt xy gekauft wird) funktioniert nicht zusammen mit der Befreiung "Familienheim" zusammen, denn wenn das Objekt erst gekauft werden muss, kann man bisher ja noch nicht drin gewohnt haben.
    3) Sie können die Steuerlast auch erheblich senken, in dem Sie sich ein lebenslanges Wohn- oder Nießbrauchsrecht vorbehalten.


    Es könnte Sinn machen, aus Wohnung 1 und 2 Teileigentum zu machen, damit Sie das eine Objekt getrennt vom anderen an Tochter bzw. Frau übertragen kann und so nach einem gewissen Zeitablauf und natürlich unter strikter Trennung zumindest für den Teil, der an Ihre Frau geht die Familienheimbefreiung in Anspruch nehmen können, vorausgesetzt Sie wohnen vorher wirklich drin.


    Ertragsteuerlich könnte je nach Ihrem Alter auch eine vorübergehende verbilligte Vermietung an Ihre Tochter in Frage kommen.


    Viele Themen bei denen ein Steuerberater helfen kann und die im Rahmen eines Forums nicht umfassend erläutert werden können....

  • 2) Eine mittelbare Grundstücksschenkung (Geld mit der Bedingung schenken, dass davon das Objekt xy gekauft wird) funktioniert nicht zusammen mit der Befreiung "Familienheim" zusammen, denn wenn das Objekt erst gekauft werden muss, kann man bisher ja noch nicht drin gewohnt haben.

    Woher nimmst du die Voraussetzung, dass man schon (vorher) darin gewohnt haben muss?


    In den Richtlinien zu § 13 ErbStG steht in RE13.3 Absatz 4 folgendes:


    "Die Zuwendung im Zusammenhang mit einem Familienheim ist bei folgenden Gestaltungen steuerfrei:


    1) ....
    2) Kauf oder Herstellung aus den Mitteln eines Ehegatten oder Lebenspartners unter Einräumung einer Miteigentümerstellung des anderen Ehegatten oder Lebenspartners.


    Weitere Voraussetzungen sind hier nicht genannt. Die selben Ausführungen (und nicht mehr) finden sich im Übrigen auch in der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim": https://www.finanzamt.bayern.d…gsteuererkl%C3%A4rung.pdf


    Und sollte das tatsächlich nicht möglich sein, obwohl es ausdrücklich erwähnt wird, könnte man immer noch hilfsweise das Haus gemeinsam (teilweise auf Kredit) kaufen und nur einer tilgt das Darlehen. Dieses Szenario ist ebenfalls in den Richtlinien genannt (Nr. 4) und führt im Ergebnis auch zu einer mittelbaren Grundstücksschenkung.

  • @Rollie
    Ich würde nicht zwingend zu einem Steuerberater in deiner Nähe gehen, sondern darauf achten, dass der Berater deiner Wahl über die entsprechende Kompetenz für den hier einschlägigen Fall verfügt. Das Thema "Nähe" ist hier oft kein sinnvolles Auswahlkriterium.


    Versuch ggf hier mal jemanden zu finden: http://www.erbrecht-institut.de/de/leistungen.html


    Wenn du im Einzugsbereich von München lebst, kann ich dir bei Bedarf eine kompetente Steuerberaterin und Anwältin für Erbrecht empfehlen.

  • Zunächst mal sehr aufmerksam beobachtet. Wie immer führen in der Hektik des Schreibens beiläufig vergessene Wörter zu Missverständnissen.


    Ich wollte schreiben "nicht immer" und nicht nur "nicht".


    Das Thema ist und das sehen auch manche Kommentare so, dass u.U. kein Familienheim vorliegen kann, wenn die Familie es noch nicht bewohnt. Man kann das jetzt so sehen, dass es ja egal ist wenn es die Finanzverwaltung anders sieht.
    Dazu hättest Du allerdings noch etwas weiter in der von Dir zitierten Richtline lesen müssen, denn unter 3) ist dann die mittelbare Grundstücksschenkung konkret erwähnt.


    Sicherer ist m.E. aber, dass die Frau das Haus mit Fremdkapital kauft und der Mann sie von den Verbindlichkeiten freistellt, sprich die Schuld nach Fertigstellung und Einzug übernimmt. Dann braucht man auch keinen neuen Grundbucheintrag. Aber wie gesagt beide Gestaltungen führen zum Ziel.


    Ich persönlich finde den Sachverhalt jetzt nicht so schwierig, dass man dafür weiß Gott wohin zu einem ausgewiesenen Spezialisten fahren muss, der die kompliziertesten Gestaltungen kennt, aber das überlasse ich natürlich jedem selbst. Die meisten dieser Listungen in irgendwelchen Fachportalen als Spezialist für irgendwas sind meistens ohnehin nur dem notwenigen Kleingeld zu verdanken.


    Die hier besprochene Alternativenüberlegung ist ein Standardsachverhalt in jeder Steuerberaterprüfung. Ein paar Seiten mit Berechnungen werden dazu allerdings schon erwartet :D

  • Dazu hättest Du allerdings noch etwas weiter in der von Dir zitierten Richtline lesen müssen, denn unter 3) ist dann die mittelbare Grundstücksschenkung konkret erwähnt.

    Das war an dieser Stelle nicht relevant und ich hatte die mittelbare Grundstücksschenkung schon zuvor als mögliche Gestaltungsalternative erwähnt. Hier ging es ja um deine nicht haltbare Aussage, dass man bei einer Schenkung eines "Familienheims" zuvor schon in dem Objekt wohnen muss und daher die zitierte Nummer 1 mit der zugegeben nicht klar formulieren Überlegung, wie das gehen soll, wenn man zB das Objekt erst herstellt.


    Man kann das jetzt so sehen, dass es ja egal ist wenn es die Finanzverwaltung anders sieht.

    Natürlich ist es so, dass nur die Finanzverwaltung an ihre eigenen Richtlinien gebunden ist, der Steuerpflichtige kann auch eine andere Meinung vertreten und ggf vor Gericht durchfechten. Aber wenn die Finanzverwaltung eine für den Steuerpflichtigen günstige Auffassung vertritt, erscheint es mir nicht unbedingt ratsam, wenn man darauf verzichtet und einen komplizierteren Weg geht. Du hattest ja zunächst nicht die (natürlich auch sinnvolle) Variante mit dem Fremdkapital erwähnt, die du offensichtlich erst jetzt (wie auch die mittelbare Grundstücksschenkung) in den Richtlinien gefunden hast, sondern erst den Erwerb durch den Ehemann, dann Einzug, dann Einhaltung einer Schamfrist und dann erst die Übertrag an die Frau als notwendige Voraussetzung für die steuerfreie Übertragung in den Raum gestellt. Dazu kommt - aber auch nur dann - der von dir genannte neue Grundbucheintrag, der nicht notwendig ist, wenn man eine der anderen von der Finanzverwaltung beschriebenen Gestaltungsvarianten wählt.


    Wenn du hier also nicht belegte Statements abgibt, die sich auch nicht aus dem Gesetz und / oder der Verwaltungsmeinung ableiten lassen, dann finde ich deine - wie sich gezeigt hat unberechtigte - Kritik

    Nur einige Punkte bei denen Sie durch Internet oder sonstwie offensichtlich falsch informiert wurden:

    an meinen hier belegten Hinweisen nicht angebracht.

  • Keine Ahnung was Du da in den falschen Hals bekommen oder missinterpretiert hast. Meine Aussage mit den falschen Infos bezog sich hauptsächlich auf die Grunderwerbsteuer und der teilweise unsichereren Variante Familienwohnheim. Da Du ja offensichtlich guten Zugang zu steuerlicher Literatur hast schau mal in die zuletzt ergangene Rechtsprechung zum Familienwohnheim bei der vom BFH viele Gestaltungen mit dem Familienheim kassiert wurden.


    Post wie Deine führen schlussendlich nur dazu, dass ich mich zukünftig mit Hinweisen auf Finanztip (die ich eigentlich gerne parallel zur eigentlich zeitfüllenden Selbstständigkeit mache) zurückhalten werde, wenn einem vorsichtige Äußerungen gleich so dermaßen um die Ohren gehauen werden.


    Ich überlasse das steuerliche Feld dann gerne Dir... :whistling:

  • Hallo Raphael,


    ich fand deine Äußerungen nicht vorsichtig, sondern an manchen Stellen eher pauschal. Aber egal. So oder so stellt sich bei solchen Disputen immer die Frage, was bringt es noch, wenn man die Diskussion zu weit führt. Meine Vermutung ist, dass die meisten Foristen bei solchen Diskussionen früher oder später aussteigen oder vielleicht sogar genervt sind, wenn sich zwei Typen beharken, die gerne bis zum Schluss Recht haben wollen.


    Die Argumente sind ausgetauscht, wer sich eine Meinung bilden will, hat das wohl schon getan. Wer sich keine Meinung bilden konnte oder wollte, wird es auch dann nicht mehr tun, wenn wir uns noch ein paar weitere Tage neue Argumente um die Ohren hauen.


    Und ich fände es sehr schade, wenn du dich hier zurückzieht.


    S☼nnige Grüße


    Der Oekonom


    @muc: Es war ja klar, dass Sie sich hier auch noch früher oder stäter wichtig machen müssen. Aber tatsächlich ist es doch so, dass Sie hier nicht nur eine wahre Koryphäe, sondern leider gelegentlich auch der themenübergreifende Besserwisser sind. Das liegt vielen Juristen wohl im Blut. Den Posten des Besserwissers kann und will ich Ihnen keinesfalls streitig machen. Im Gegensatz zu Ihnen vergreife ich mich nämlich nicht in der Wortwahl und disqualifiziere andere Beiträge gelegentlich als „Quatsch“, auch wenn ich sie inhaltlich unzutreffend finde.

    • Offizieller Beitrag

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    Da diese Diskussion die sachliche Ebene verlassen hat, ist dieser Thread vorerst geschlossen.