Vollkasko reduziert den Kostenvoranschlag des Autohaus

  • Hallo Zusammen!

    ich habe im August der HUK Coburg einen Vollkaskoschaden gemeldet. Ich bin wie gewünscht ins Autohaus gefahren und habe einen Kostenvoranschlag in Höhe von 2316,50 eingereicht. Nachdem ich mehr als 4 Wochen nichts mehr gehört habe, konnte ich jetzt einen Mitarbeiter telefonisch erreichen der mir schon mitteilte das ihr eigener Gutachter die Rechnung etwas korrigiert hat. Per Mail wurde wir dann eine Auszahlung über 973 Euro angekündigt. Klar das MwSt und Verbringungskosten sowie Selbstbeteiligung abgezogen wurden.

    Aber da ich freie Werkstattwahl habe finde ich es unglaublich das die Kosten für Arbeitslohn und Ersatzteile einfach einfach reduziert worden sind! Hat das schon jemand erlebt und wie seid ihr vorgegangen? Beste Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Findest Du den 2,5x höheren Kostenvoranschlag denn angemessen und würdest Du Dich auch dann aus guten Gründen gegen die billigere Werkstatt entscheiden, wenn Du nicht versichert wärest?


    Falls Du diese Fragen mit "JA" beantwortest, solltest Du das durchziehen und die höhere Forderung ggf. auf dem Rechtsweg eintreiben. Dies ist allerdings mit dem Risiko weiterer Kosten verbunden, die deutlich höher als der Streitwert sein können. Du solltest Dir also absolut sicher sein, nachvollziehbare und überzeugende Gründe für die teurere Werkstatt zu haben, sonst zahlst Du im wahrsten Sinne doppelt und dreifach drauf.


    Falls Du dagegen selbst den Eindruck hast, dass es auch günstigere Werkstätten gibt, die den Schaden genauso gut und für ca. 973 EUR beheben könnten, solltest Du natürlich auch nur diese in Anspruch nehmen - im Schadensfall hast Du nämlich eine sog. Schadenminderungspflicht, auf die sich die Versicherung berufen kann.

  • Was heißt angemessen? Wenn ich das Auto in einer Hersteller Werkstatt reparieren lasse kostet das natürlich mehr als in der Werkstatt im Hinterhof. Sonst könnte ich ja den wesentlich günstigeren Tarif mit Werkstattbindung nehmen.

  • Was heißt angemessen? Wenn ich das Auto in einer Hersteller Werkstatt reparieren lasse kostet das natürlich mehr als in der Werkstatt im Hinterhof. Sonst könnte ich ja den wesentlich günstigeren Tarif mit Werkstattbindung nehmen.

    Die Versicherung schuldet auch die Kosten der Herstellerwerkstatt nur insoweit, als diese nachvollziehbar angemessen und gerechtfertigt sind. Sie muss keine überzogenen Rechnungen begleichen oder Blankoschecks an Herstellerwerkstätten ausstellen.


    Du kannst ggf. ein Gegengutachten von einem Sachverständigen in Auftrag geben, wenn Du den Eindruck hast, dass die Preisvorstellungen der Versicherung keine Grundlage haben.

  • Bin Laie, meine Meinung ist aber folgende:

    Deinen Fall kann man pauschal nicht beurteilen. Wir kennen den Vertag nicht. Wenn drin steht, dass du freie Werkstattwahl hast und ein Gutachter die Schäden korrekt aufgenommen hat, dann sollte die Versicherung die Kosten der Vertragswerkstatt erstatten. Oft rechnen Versicherungen aber mit Stundensätzen von freien Werkstätten bzw. Partner-Werkstätten und erstatten auch nur diesen Betrag. Aber kommt auf deinen Versicherungs Vertrag drauf an.

  • Es gibt also derzeit 2 Gutachten?

    Eines deiner Werkstatt und eines von deiner Versicherung?


    Waren die gutachter beide selbst vor Ort?

    Ein kosten voranschlag ist kein Gutachten.


    Es gibt also derzeit 2 Gutachten?

    Eines deiner Werkstatt und eines von deiner Versicherung?


    Waren die gutachter beide selbst vor Ort?

    Ein kosten voranschlag ist kein Gutachten.

    Ich habe nur den Kostenvoranschlag der Werkstatt, den ich laut HUK einholen sollte. Dieser wurde an die Dekra weiter gegeben und gekürzt. Den Wagen selber gesehen haben sie nicht.