Kapitalumschichtung im Junior-Depot

  • Darf man in einem Junior-Depot ETF-Anteile verkaufen und das damit frei gewordene Geld

    in neue ETFs (im Junior-Depot) investieren, d.h. die Anlagen umschichten.


    Nur so kann man den „Steuerfreibetrag“ von 6.000 € oder 11.000 € pro Jahr optimal nutzen.

    Ansonsten fallen die Kursgewinne (mal abgesehen von der Vorabpauschale) auf einen Schlag dann an,

    wenn der dann Erwachsene die ETFs verkauft.


    Die Antwort auf diese Frage dürfte zwar naheliegend sein,

    allerdings habe ich nirgendwo im Internet eine explizite Antwort auf diese

    - meines Erachtens entscheidende - Frage gefunden.

  • Man muss das Kinder-Depot ja im Sinne des Kindes führen und darf im Namen des Kindes keine Geschäfte machen, die zum Nachteil des Kindes sind.

    Das "rollen" von ETF-Anteilen zur optimales Ausnutzung von Steuerfreibeträgen ist ja explizit ein Vorgang, der dem Kind einen Vorteil bringt. Von daher sehe ich nicht, warum man das nicht drüfte.

  • Man muss das Kinder-Depot ja im Sinne des Kindes führen und darf im Namen des Kindes keine Geschäfte machen, die zum Nachteil des Kindes sind.

    Das "rollen" von ETF-Anteilen zur optimales Ausnutzung von Steuerfreibeträgen ist ja explizit ein Vorgang, der dem Kind einen Vorteil bringt. Von daher sehe ich nicht, warum man das nicht drüfte.

    Sehe ich in diesem Fall auch so!


    Nur was ist, wenn die Eltern mit 17 die ETF aus dem Kinderdepot verkaufen und für das Kind 10-jährige Festgeldanlagen abschließen?

    Ist das dann zum Nachteil oder Vorteil für das Vermögen des Kindes? :/

    Zumindest können Die Eltern so dafür sorgen, dass das Kind erst mit 27 an das Geld heran kommt.

  • Man muss das Kinder-Depot ja im Sinne des Kindes führen und darf im Namen des Kindes keine Geschäfte machen, die zum Nachteil des Kindes sind.

    Das "rollen" von ETF-Anteilen zur optimales Ausnutzung von Steuerfreibeträgen ist ja explizit ein Vorgang, der dem Kind einen Vorteil bringt. Von daher sehe ich nicht, warum man das nicht drüfte.

    Ja, das würde ich auch so sehen.


    Was man nicht darf, wenn das Depot auf den Namen des Kindes läuft, ist ETFs vom Kinder-Depot verkaufen und das Geld auf ein Eltern-Konto (oder das eines Geschwisterkindes oder eines sonstigen Dritten) umbuchen oder ETFs vom Kinder-Depot auf das Depot eines Dritten (auch nicht Eltern / Geschwister etc.) verschieben lassen. Denn was einmal auf den Namen des Kindes angelegt ist, gehört dem Kind und darf ihm nicht nachträglich wieder weggenommen werden. Auch nicht, wenn die Eltern das Geld für die Familie oder für Ausgaben für das Kind nutzen wollen. Auch "Umverteilen" zwischen Geschwistern geht dann nicht.

  • Darf man in einem Junior-Depot ETF-Anteile verkaufen und das damit frei gewordene Geld

    in neue ETFs (im Junior-Depot) investieren, d.h. die Anlagen umschichten.

    Klar.

    Nur so kann man den „Steuerfreibetrag“ von 6.000 € oder 11.000 € pro Jahr optimal nutzen.

    Der "Steuerfreibetrag" beträgt etwa 7000 € oder etwa 12.000 € (dazu kommt noch der Faktor Teilfreistellung, wenn man für seine Junioren in Aktien-ETFs investiert). Zu der Grenze der GKV-Familienversicherung bzw. dem steuerlichen Grundfreibetrag kommt jeweils der Sparerfreibetrag hinzu.


    Bis man an diese Grenzen stößt, darf das Junior-Depot allerdings schon eine beträchtliche Größe haben.

    Ansonsten fallen die Kursgewinne (mal abgesehen von der Vorabpauschale) auf einen Schlag dann an, wenn der dann Erwachsene die ETFs verkauft.

    Die Steuer auf die Vorabpauschale zählt in die o.a. Freibeträge.

    Die Antwort auf diese Frage dürfte zwar naheliegend sein, allerdings habe ich nirgendwo im Internet eine explizite Antwort auf diese - meines Erachtens entscheidende - Frage gefunden.

    Die einen glauben, alles, was nicht ausdrücklich erlaubt sei, sei verboten.

    Die anderen glauben, alles, was nicht ausdrücklich verboten sei, sei erlaubt.