Zum Artikel über "Aktienrückkäufe" habe ich folgenden ergänzenden Hinweis anhand des aktuellen Rückkaufs von Aktien der Toyota AG aufgrund aktueller Erfahrungen nach Angebotsvollzug:
Der gerundete Rücknahmeertrag betrug 5.000 € und lag damit ca. 500 € über dem aktuellen Kurswert bei Annahme des Rückkaufangebots. Der ursprüngliche Kaufpreis betrug 6.000 €. Wäre dieser Rückkauf wie ein normaler Verkauf steuerlich behandelt worden, wäre ein steuerlicher Verlust von 1.000 € entstanden, der im Aktientopf mit vorhandenen Gewinnen hätte verrechnet werden können und zu einer steuerlichen Gutschrift von 25 % (Abgeltungssteuer) = 250 € geführt hätte. Die Toyota-Investition hätte damit zu einem Minus von 750 € nach Steuern geführt. Stattdessen hat mein Broker den Ertrag als Dividendenzahlung behandelt mit der Folge, dass auf die 5.000 € ein Steuerabzug von 15,315 % japanischer Quellensteuer und zusätzlich nach Anrechnung dieses auf 15,0 % reduzierten Betrages auf die Abgeltungssteuer noch 10 % deutsche Steuer vorgenommen wurde. Insgesamt verringerte sich die Gutschrift dadurch auf nur noch rd. 3.700 €, wodurch sich ein Gesamtminus nach Steuern von 2.300 € (6.000 - 3.700) statt von 750 € ergibt. Meiner Ansicht nach erhöht die Behandlung der Einnahme von 5.000 € als körperschaftssteuerpflichtige Dividende im Steuertopf "Sonstige Erträge" rechtswidrig die Höhe der dortigen steuerpflichtigen Erträge ohne dass eine Reduzierung der Erträge im "Aktientopf" um den ursprünglichen Einstandswert von 6.000 € erfolgt. Sollte Ihrer Ansicht nach das von meinem Broker, dessen sehr negative Bewertung in Ihrem Forum ich im Übrigen voll teile und daher keine zügige und kompetente Antwort von ihm erwarte, dennoch rechtmäßig sein, wäre eine Ergänzung Ihres eingangs erwähnten Artikels um diese in sehr vielen Fällen höchst nachteiligen steuerlichen Auswirkungen bei angebotenen und angenommenen Aktienrückkäufen sicher hilfreich.