Bestandsimmobilie beleihen

  • Hallo und schonmal vielen Dank fürs Vorbeischauen. Ich habe bereits zahlreiche Hilfeseiten von Banken, Vermittlern und Beratern gelesen, allerdings keine Antwort auf folgende Frage gefunden:


    Ich wohne in einer Eigentumswohnung, die komplett abbezahlt ist. Ich möchte jetzt ein Haus kaufen/finanzieren, und dort einziehen. Die bereits abbezahlte Wohnung soll dann vermietet werden.


    Wenn ich die Wohnung bei der Bank beleihe, damit dann das Haus bezahle, darf ich dann die Zinsen für die Grundschuld steuerlich geltend machen? Oder geht das nicht, weil die Wohnung zwischenzeitlich komplett abbezahlt wurde?


    LG

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es wird deshalb nicht gehen, weil Du ja die Zinsen für dein selbstbewohntes Haus zahlst, nicht für die Wohnung (die ist nur Sicherheit).

    Wenn Du in der Wohnung wohnen bliebest und das auf Pump gekaufte Haus vermietest, würdest Du es absetzen können.

  • Ich wohne in einer Eigentumswohnung, die komplett abbezahlt ist. Ich möchte jetzt ein Haus kaufen/finanzieren, und dort einziehen. Die bereits abbezahlte Wohnung soll dann vermietet werden.

    Wenn ich die Wohnung bei der Bank beleihe, damit dann das Haus bezahle, darf ich dann die Zinsen für die Grundschuld steuerlich geltend machen? Oder geht das nicht, weil die Wohnung zwischenzeitlich komplett abbezahlt wurde?

    Steuerberater fragen, ob das geht, und wenn ja, wie genau man das machen muß.


    Es geht dabei um einiges Geld, ich würde mich diesbezüglich niemals auf eine Forenauskunft verlassen.

  • Würde gehen, wenn du die Immobilie grunderwerbssteuerfrei an den/die Ehemann/frau "wie unter fremden" verkaufen würdest. Die Immobilie würde dann eben der anderen Person gehören, ihr könntet das gegen ein Verkäuferdarlehen oder hier besser: Bankdarlehen abwickeln. Die darüber reingeholte Kohle kannst du dann als Eigenkapital für das Haus verwenden. Weiterer Vorteil: Die Abschreibung beginnt erneut, sodass vom höheren bzw. aktuellen Kaufpreis 2% abgeschrieben werden können. Beides lässt sich steuerlich ansetzen, also die Abschreibung und die Zinsen...


    Wenn ich die Wohnung bei der Bank beleihe, damit dann das Haus bezahle, darf ich dann die Zinsen für die Grundschuld steuerlich geltend machen?

    Nein, ganz so einfach geht es nicht! Eben weil die Verwendung der Mittel dann ja nicht zum Erwerb der Wohnung, sondern zum Erwerb des Hauses verwerndet würden. Daher der die o.g. Option des eheinternen Weiterverkaufs als mögliche Lösung. Details sollte man aber wirklich einmal mit einem Steuerberater und ggf. auch dem Finanzamt durchgehen, damit die Abwicklung anerkannt wird...