Liebe Leute.
Habe über die Schfunktion keine passende Antwort auf diese Frage gefunden:
In 10/23 wurden meine damalige Frau und ich geschieden.
In 02/23 hatten wir nochmals für einen Monat den Versuch unternnommen zu retten was nicht zu retten war.
Jetzt habe ich gehört, dass man in diesem Fall auch für 2023 noch die Zusammenveranlagung wählen darf.
Das wäre natürlich mehr als gut.
Ist dem so und wenn ja, verlangt das FA einen Nachweis darüber und wie könnte man diesen erbringen?
Herzliche Grüße und Dank für eure Antworten [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]
mic