Steuerklasse im Jahr der Scheidung

  • Liebe Leute.



    Habe über die Schfunktion keine passende Antwort auf diese Frage gefunden:


    In 10/23 wurden meine damalige Frau und ich geschieden.


    In 02/23 hatten wir nochmals für einen Monat den Versuch unternnommen zu retten was nicht zu retten war.


    Jetzt habe ich gehört, dass man in diesem Fall auch für 2023 noch die Zusammenveranlagung wählen darf.


    Das wäre natürlich mehr als gut.


    Ist dem so und wenn ja, verlangt das FA einen Nachweis darüber und wie könnte man diesen erbringen?


    Herzliche Grüße und Dank für eure Antworten [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]


    mic

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo ducraider - im Jahr der Trennung können die vorhandenen Steuerklassen weitergeführt werden. Im Folgejahr fallen beide in Steuerklasse 1 (oder 2, wenn die Bedigungen erfüllt sind).


    Wenn ihr dauerhaft getrennt lebt, müsst ihr das dem Finanzamt mitteilen:
    https://service.niedersachsen.de/detail?pstId=314003479


    Wie oben geschrieben, hat das erst im Folgejahr eine Wirkung auf die Steuerklassen.


    Wenn man noch einen ernsthaften Versöhnungsversuch unternimmt (und scheitert), gilt im Jahr des Versöhungsversuchs die steuerliche Situation wie in der Ehe:
    https://www.unterhalt.net/sche…den_Getrenntleben_abgeben


    In der Zeit, in der eure Steuerklassen 4/4 oder 3/5 sind, könnt ihr zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung wählen. Wenn ihr beide angestellt seid, dürfte die gemeinsame Veranlagung die finanziell gesehen bessere Option sein. Und trotz zum Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärung schon geschiedener Ehe besteht eine Verpflichtung zur Solidarität. Sprich - die gemeinsame Veranlagung darf nicht abgelehnt werden, um dem Ex-Partner eins reinzuwürgen. Der kann die gemeinsame Veranlagung in solchen Fällen gerichtlich durchsetzen (ggfs. unter Zahlung einer Ausgleichssumme).


    Steuerklassenwechsel bei Trennung ▷ dauernd getrennt lebend
    Steuerklassenwechsel bei Trennung erfolgt mit der Erklärung zum dauernden Getrenntleben ▷ Steuerklasse muss bereits vor der Scheidung geändert werden...
    www.unterhalt.net


    Und was den Versuch der Rettung angeht und auch das genaue Datum, an dem das dauerhafte Getrenntleben begann, hat das Finanzamt wenig Möglichkeiten, etwas anderes zu beweisen, wenn du und deine Ex-Frau euch einig bei den Angaben seid und die Angaben schlüssig sind. Z.B. wird ein Versöhungsversuch eher nicht anerkannt werden, wenn vor Beginn ein Wohnsitzwechsel ans andere Ende Deutschlands stattgefunden hat.


    Wenn ihr im Februar 2023 noch einen Versöhnungsversuch hattet, gelten für 2023 die alten Steuerklassen und gemeinsame Veranlagung ist möglich.
    Für 2024 müsst ihr aber in Steuerklassen 1 (bzw. 1 und 2) sein. Wenn das nicht so ist, solltet ihr das dem Finanzamt schnellstmöglich mitteilen (ggfs über einen Anwalt), da ihr in den bisherigen 10 Monaten des Jahres 2024 zu wenig Steuern gezahlt habt.