Miete Möbliertes Zimmer - Gebühr für Übernachtungsbesuch

  • Hallo zusammen,

    wenn man potentiell ein möbliertes Zimmer in einer 2er-WG mieten würde (Wohnmietvertrag direkt mit Vermieter, zeitlich unbefristet, Mindestmietzeit 1 Jahr) und dann am Ende des Formularvertrags handschriftliche Klauseln ergänzt wären wie:

    „die Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist und übernachten will, muss den Eigentümer informieren und 10 EUR/Nacht bezahlen“

    1) Wären diese Besuchs-Vereinbarungen dann gültig, da sie individuell geschlossen wären, auch im Kontext der Möblierung/nur Zimmer (nicht Wohnung)?

    2) Verhalten: der Vermieter würde vermutlich auf die Klausel pochen. Was wäre ein sinnvoller Schritt, um das Verhältnis nicht zu sehr zu torpedieren und dennoch nicht zu zahlen/wiederholen? (Wohnungswechsel ausgeschlossen, Markt inexistent)

    Viele Grüße,

    Richard

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn man potentiell ein möbliertes Zimmer in einer 2er-WG mieten würde (Wohnmietvertrag direkt mit Vermieter, zeitlich unbefristet, Mindestmietzeit 1 Jahr) und dann am Ende des Formularvertrags handschriftliche Klauseln ergänzt wären wie:

    „die Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist und übernachten will, muss den Eigentümer informieren und 10 EUR/Nacht bezahlen“

    1) Wären diese Besuchs-Vereinbarungen dann gültig, da sie individuell geschlossen wären, auch im Kontext der Möblierung/nur Zimmer (nicht Wohnung)?

    2) Verhalten: der Vermieter würde vermutlich auf die Klausel pochen. Was wäre ein sinnvoller Schritt, um das Verhältnis nicht zu sehr zu torpedieren und dennoch nicht zu zahlen/wiederholen? (Wohnungswechsel ausgeschlossen, Markt inexistent)

    Besuch zu bekommen - auch Übernachtungsbesuch - gehört zur normalen Nutzung einer Mietsache. Als Nichtjurist halte ich diese Klausel für rechtlich unzulässig. Es stellt sich die Frage, was faktisch passiert, wenn Du sie einfach nicht beachtest. Wenn der Vermieter weit weg wohnt und auch keinen Spion im Haus hat, wird er sie ohnehin nicht durchsetzen können.

    Wer wohnt denn in dem anderen Zimmer der WG?


    Im Mietmarkt für Studis (Du bist ja vermutlich einer) herrscht Hauen und Stechen. Da passiert so manches außerhalb des geltenden Rechts. Aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

  • Da würde ich glatt diese Klausel ignorieren. Der Vermieter wird wissen, dass er wahrscheinlich groben Unfug im Vertrag festgeschrieben hat.

    Wie stellt sich das der Vermieter denn vor?

    Soll man sich tagesaktuell bei ihm melden und seine Übernachtungsabsicht kund tun und hoffen, dass dieser das Vorhaben gütigerweise abnickt?

  • Hallo,

    der WEG Kumpane arbeitet schon.

    Der Vermieter wohnt im Haus, so dass er es mitbekommen wird,…

    Informiert werden will er per Mail.

    Viele Grüße,

    Richard

  • Es gibt zwei verschiedene Sichtweisen, die rechtliche und die persönliche. Auch wenn es rechtlich grober Unsinn ist, man aber ein gutes Verhältnis zum Vermieter bevorzugt, könnte ein Gespräch weiterhelfen. Wenn ich an meine Jugend zurück denke, kam auch mal kurzfristig ein Schlafgast dazu, wie soll man das dann lösen, Nachts noch schnell eine E-Mail?

  • Wenn ich meinen Gast von 23:58 Uhr bis 00:04 Uhr zum Rauchen vor die Tür schicke, dann sind das zwei melde- und kostenfreie Tagesbesuche statt einer melde- und kostenpflichtigen Übernachtung?


    Kann Herr Solmecke das mal für uns klären?

  • Der Vermieter wohnt im Haus, so dass er es mitbekommen wird.

    Informiert werden will er per Mail.

    Akzeptieren oder nicht akzeptieren.


    Ich halte die Klausel für rechtlich unzulässig, aber der Vermieter im Haus wird Dir halt Ärger machen, wenn Du Dich nicht daran hältst.

  • Ich frage mich, mit welcher Begründung diese Gebühr erhoben werden soll. Es gibt ja keinen Mehrwert an der Mietsache und im Endeffekt reden wir hier von 300 Euro zusätzlicher Miete pro Monat!

    Oder stellt der Vermieter ein zusätzliches Beistellbett für den Besucher und am nächsten Morgen gibt es ein frisch zubereitetes, ausgiebiges Frühstück vom Vermieter?