Hallo zusammen,
wenn man potentiell ein möbliertes Zimmer in einer 2er-WG mieten würde (Wohnmietvertrag direkt mit Vermieter, zeitlich unbefristet, Mindestmietzeit 1 Jahr) und dann am Ende des Formularvertrags handschriftliche Klauseln ergänzt wären wie:
„die Person, die nicht im Mietvertrag aufgeführt ist und übernachten will, muss den Eigentümer informieren und 10 EUR/Nacht bezahlen“
1) Wären diese Besuchs-Vereinbarungen dann gültig, da sie individuell geschlossen wären, auch im Kontext der Möblierung/nur Zimmer (nicht Wohnung)?
2) Verhalten: der Vermieter würde vermutlich auf die Klausel pochen. Was wäre ein sinnvoller Schritt, um das Verhältnis nicht zu sehr zu torpedieren und dennoch nicht zu zahlen/wiederholen? (Wohnungswechsel ausgeschlossen, Markt inexistent)
Viele Grüße,
Richard