Private Krankenversicherung

  • Hallo, mein Mann ist Rentner und privat krankenversichert. Leider bleibt von der Rente nur noch sehr wenig übrig, was ein Übel ist, obwohl er bereits in den Standardtarif gewechselt ist. Das mittlerweile schlimmere Übel ist, dass es kaum noch Ärzte gibt, die für den Standardsatz arbeiten wollen. Am 25.9.24 hat Herr Tenhagen im Morgenmagazin erzählt, dass man aus der Versicherung herauskommen könnte, wenn man z.B. nach Polen oder GB aussiedeln würde.

    Dies würden wir gern machen, aber da er nach der Mindestausreisezeit dann wieder nach Deutschland in eine GKV wechseln möchte, benötigen wir Hilfe, um die richtigen, rechtlichen Schritte von A bis Z zu gehen. Für eine professionelle Hilfe wären wir dankbar und verbleiben mit freundliche Grüßen

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 'Zeitweises Aussiedeln' reicht aber so allein nicht um nach der Rückkehr wieder in eine gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden!

    Ihr Mann müsste dann in dem Land eine Arbeit aufnehmen, die zum Eintritt in die jeweilige gesetzliche Krankenversicherung berechtigt und sein Lebensmittelpunkt muss sich dort befinden (Wohnsitz). Und das für mind. 12 Monate.


    Allerdings gibt es Anbieter, die die rechtlichen Vorgaben durch Scheinaussiedlungen untergraben. Diese Methode ist inzwischen auch den Krankenkassen bekannt.

    Hier ein entsprechender Link, der auch eindringlich davor warnt solche 'Dienstleistungen' in Anspruch zu nehmen:

    Krankenkassenwechsel: Gesetzliches Schlupfloch birgt hohes Risiko
    Online-Dienstleister behaupten, sie könnten beim Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse helfen. Die GKV kritisieren "systematischen…
    www.tagesschau.de

  • Oha, da hast Du ja was verlinkt. Den einen Namen bringe ich mit mindestens drei Profilen hier im Forum in Verbindung. =O

  • Auch wenn es nicht die Antwort ist, die Sie hören wollen: Man kann nicht jahrzehntelang von der PKV profitieren (niedrigere Beiträge, bessere Leistungen) und dann, wenn sich das Blatt wendet, gern wieder unter den Schirm der Solidargemeinschaft schlüpfen. Besondere Ereignisse und Schicksalsschläge mal außen vorgelassen. Zur PKV gehört eben auch, vorzusorgen und für ausreichend Alterseinkünfte zu sorgen, damit die PKV im Alter bezahlbar ist. Ein Wechsel in die PKV ist eben nie günstiger, sondern immer eine Entscheidung pro bessere, schnellere medizinische Versorgung. Vor allem dann, wenn man sie am ehesten braucht (im Alter).

  • Am 25.9.24 hat Herr Tenhagen im Morgenmagazin erzählt, dass man aus der Versicherung herauskommen könnte, wenn man z.B. nach Polen oder GB aussiedeln würde.

    Sollte Herr Tenhagen das so wirklich in seinem Minutenbeitrag erzählt haben, dann hätte er wohl besser geschwiegen.

    Denn um auch das "Kleingedruckte" rund um diesen Tipp loszuwerden, dazu wäre er in diesem Beitrag kaum gekommen. Und wenn doch, wäre nicht nur beim Moderator der Eindruck entstanden, "wenn das so verwickelt ist, warum hältst du damit unseren Betrieb auf?"


    Ich habe mir vor kurzem diese Sendung vom 25.9.24 nochmal über die Mediathek aufgerufen. Dabei bin ich zwar auf den Herrn Tenhagen gestoßen, aber nicht (mehr?) auf die Passage mit dem Auswanderungstipp. Zugehört habe ich ihm vom Anfang bis zum Schluss. Hat die TE das also nur geträumt oder gab es da einen zwischenzeitlichen "sauberen Schnitt"? :S

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Es ist richtig, dass die Ärzt*innen nicht dazu verpflichtet sind nach den Standardsätzen zu behandeln, das gilt aber jetzt nur für den ambulanten Bereich. Sollte ein stationärer Aufenthalt erforderlich werden, ergibt sich kein Unterschied.


    Ich hätte eigentlich empfohlen zuerst § 204 VVG zu ziehen und zu schauen ob ein günstiger Tarif bei gleichartigen Leistungen verfügbar wäre. Für euch ist dieser Zug jedoch leider abgefahren, falls nicht schon so durchgeführt, aber vielleicht hilft dieser Hinweis den nächsten.


    Jedoch sind die Versicherungsbedingungen des Standardtarifes dem Grunde nach nicht so katastrophal, denn für die Ärztliche Behandlung an sich erstattet dieser den 1,8 fachen Satz und 1,38 für Abschnitte A,E,O und 1,16 für Abschnitt M. Für GOZ 2,0.


    Die Regelhöchstsätze sind meines Wissens nach regelmäßig 2,3 für Ärztliche Leistung, 1,8 für Abschnitte A,E,O und 1,5 für Abschnitt M. Für GOZ ebenfalls 2,3.


    Die Differenz beträgt hier daher so grob, sofern nach Regelhöchstsatz abgerechnet wird, jeweils 0,5 fachen Satz, 0,42 für A,E,O und 0,34 für M. Für GOZ 0,3.


    Nehmen wir einfach beispielhaft an, eine Arztrechnung kostet 80 € zum 2,3 fachen Satz. Der Standardtarif erstattet hier dann 62,61 € und die verbliebenen 17,39 € müsste man dann selbst tragen.


    Daher, wenn es im Rahmen der eigenen finanziellen Kraft bzw. des Machbaren liegt, dann kann man sich von den Ärzt*innen auch zu den regulären Regelhöchstsätzen behandeln lassen und die Differenz selbst tragen - man muss nicht auf die Sätze aus dem Standardtarif bestehen, aber wenn möglich wären diese natürlich für eine sparsame Vorgehensweise geeignet.


    Zudem würde ich hier daher gerne noch darauf hinweisen ob dran gedacht wurde, bei der gesetzlichen Rentenversicherung den Antrag auf Zuschuss zur Privaten Krankenversicherung zu stellen? Hier bezuschusst es die DRV es entsprechend "hälftig" des Beitragssatzes + Zusatzbeitrag entsprechend der individuellen Rentenhöhe.


    Da die Rente aber zu gering ist bzw. das Haushaltseinkommen ebenfalls auch empfiehlt sich eine Beratung aufzusuchen, gegebenenfalls kann bei Erfüllung der Voraussetzungen die Grundsicherung für Renter*innen gewährleistet werden.

    Hier können am besten die entsprechenden Unterstützungsstellen oder die DRV Auskunft geben.


    So oder so ich wünsche gutes Gelingen und alles Gute.

  • Tipp für jüngere Mitleser, die überlegen, in die PKV zu wechseln: der Beitrag, den man als PKVler gegenüber GKVlern spart, sollte von Anfang an langfristig angelegt und eben nicht verkonsumiert werden.


    Finde es auch völlig daneben, zuerst aus der Solidargemeinschaft auszutreten, und sich dann später wieder hineinzumogeln, um Leistungen zu erschleichen.

  • Finde es auch völlig daneben, zuerst aus der Solidargemeinschaft auszutreten, und sich dann später wieder hineinzumogeln, um Leistungen zu erschleichen.

    Erst:

    "Boah, Staat und Sozialversicherungen ziehen mir so viel ab und ich hab nichts davon und bezahle nur für andere. Also versuche ich meine Abgaben so weit wie möglich zu reduzieren oder sogar ganz zu meiden"


    Und später dann:

    "Wie soll ich von der kleinen Rente leben und meine teure Versicherung bezahlen. Da muss mich der Staat doch viel besser schützen und entlasten."



    Und leider gibt es immer mehr, die im Bezug auf PKV so ticken. Da könnte ich dann kot***, wenn ich sowas lese. Jahrelang aus der Solidargemeinschaft rausziehen, Prämien für "krankheitsfreie Jahre" abgreifen, immer auf bevorzugte Behandlung bestehen ("Wieso soll ich warten, ich bin doch privat versichert!") und jetzt soll ich mit meinen GKV-Beiträgen den Leuten die Behandlungen bezahlen (die teuren Sachen kommen halt meist erst im Alter). Ich bin ganz ehrlich sogar für eine noch viel härtere Regelung zur Rückkehr. Zu Beispiel ein klarer Verzicht auf die Rückkehr, außer es ist ein Härtefall (der durch eine unabhängige Kommission bestätigt werden muss). Oder Nachzahlung der gesparten Beiträge (Soll GKV-Beiträge - tatsächlich gezahlte PKV-Beiträge) der letzten 10 Jahren.

  • Der Fairness halber, auch privat versicherte tragen zum Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen bei und zwar etwa explizit über den Bundeszuschuss, der von allen Steuerzahlenden getragen wird und der insbesondere für die versicherungsfremden die versicherungsfremden Leistungen mitträgt.


    Prämien für "krankheitsfreie Jahre" gibt es übriges auch bei der gesetzlichen Krankenkasse. Nennt sich "Wahltarif", ist bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Bei der Techniker gibt es beispielhaft "PrämieExtra" der 1 Monatsbeitrag zurückgibt, "300Plus" für maximal 400 € Selbstbehalt (kein Selbstbehalt für Vorsorge, ambulante Leistungen die keine Einzelleistungen (extrabudgetär) darstellen und keine Verordnung zur Folge haben und zahnärztliche Vorsorge) dafür erhält man 300 € pro Kalenderjahr. Daneben gibt es noch "Select" und "PrämieFlex".


    Schon alleine durch die Kombination von "PrämieExtra" und "300Plus" erhält man 1 Monatsbeitrag + 300 € zurück, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.


    So einfach ist es im übrigen auch nicht "im Alter" zurück in die GKV zu kommen. Jüngst wurde ja auch ein weiteres Schlupfloch geschlossen, in der man die Rente einfach gekürzt hatte um so die Zugangsvoraussetzungen erfüllen zu können.


    Selbst wenn man es schafft erfüllt man dann in der Regel nur die Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft spätestens im Ruhestand. Als freiwilliges Mitglied ist dann "die gesamte Wirtschaftsleistung" für den Beitrag zu berücksichtigen und nicht "nur" die wenigen Einkommensarten wie beim Pflicht Mitglied. Keine Sorge, so groß ist der vermeintliche Exodus auch wieder nicht, wie es gerne plakativ in gewissen Boulevardzeitungen verbreitet wird - es sind und bleiben Einzelfälle.

  • auch privat versicherte tragen zum Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen bei und zwar etwa explizit über den Bundeszuschuss, der von allen Steuerzahlenden getragen wird

    Und wenn derjenige, der in der PKV versichert war, nicht vernünftig fürs Alter vorgesorgt hat und im Alter Sozialleistungen beantragt, muss ich über meine Steuer auch zur Finanzierung seiner PKV-Beiträge beitragen. Das Argument funktioniert also in beide Richtungen.


    Prämien für "krankheitsfreie Jahre" gibt es übriges auch bei der gesetzlichen Krankenkasse. Nennt sich "Wahltarif", ist bei den gesetzlichen Krankenkassen sehr unterschiedlich ausgeprägt.

    Und die werden dann wieder in den Gesamtkosten eingepreist. Gleiches gilt für die ganzen Boni-Leistungen der Krankenkassen, welche alle über den Zusatzbeitrag mitzahlen. Daher bin ich nicht gerade der größte Freund solcher Spielereien in einem umlagefinanzierten System.


    So einfach ist es im übrigen auch nicht "im Alter" zurück in die GKV zu kommen. Jüngst wurde ja auch ein weiteres Schlupfloch geschlossen, in der man die Rente einfach gekürzt hatte um so die Zugangsvoraussetzungen erfüllen zu können.

    Ja, es ist nicht einfach. Trotzdem gibt es Möglichkeiten und wenn die nicht funktionieren, wird nach Schlupflöchern gesucht. Dass diese dann entsprechend geschlossen werden, ist nur folgerichtig.

    Wie schon gesagt, wenn jemand sich gegen das Solidarprinzip entscheidet, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und kann hinterher nicht nach der Solidargemeinschaft rufen.

  • Der Fairness halber, auch privat Versicherte tragen zum Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen bei und zwar etwa explizit über den Bundeszuschuss

    Darüber hinaus können viele Arztpraxen nur überleben, weil 10% der Patienten privat versichert sind und für die gleiche Leistung das Doppelte zahlen.

    Wie schon gesagt, wenn jemand sich gegen das Solidarprinzip entscheidet, dann muss er auch mit den Konsequenzen leben und kann hinterher nicht nach der Solidargemeinschaft rufen.

    Das sehe ich prinzipiell auch so.


    Ich denke aber auch, dass nur Wenige, gerade im Alter, wenn Arztleistungen benötigt werden, von der PKV zur GKV wechseln möchten.

  • Ich denke aber auch, dass nur Wenige, gerade im Alter, wenn Arztleistungen benötigt werden, von der PKV zur GKV wechseln möchten.

    Da gebe ich dir recht. Trotzdem gibt es aber eben gerade im Alter auch einige, die auf die (besseren) Leistungen der PKV nicht mehr verzichten wollen, sich gleichzeitig aber darüber aufregen, dass ihre Versicherung so teuer geworden ist.

    Und wenn dann die einzige finanzielle Möglichkeit ein Basistarif ist, dann werden sie überrascht feststellen, dass sie plötzlich auch nur noch die Leistungen der GKV bekommen und ihr toller Status als PKVler weg ist, obwohl sie immer noch mehr zahlen, als ein GKVler.


    Genau das muss einem aber halt klar sein, wenn man sich für die PKV entscheidet.

  • Stimmt nur nicht pauschal so. Wenn man sich dazu entscheidet, die bisherigen angesammelten Altersrückstellungen werden auch in den Standard- oder Basistarif mitgenommen, so dass der Beitrag hier weniger sein kann als der in der gesetzlichen + Zusatzversicherung.


    Man kann auch mit dem Standard-, Basis- oder dem gesetzlichen Versicherung (Kostenerstattung nach § 13 SGB V) weiterhin „Mehrleistungen“ erhalten. Die Differenz von ambulant beim Arzt ist dann selbst zu Tragen, im Basistarif grob so rund der 1,1 fache Satz. Stationär hat es tatsächlich grundsätzlich nie einen unterschied gemacht.


    So massiv teuer wird die Private auch nicht per se im Alter, der Fehler passiert dann wohl eher wenn man auf einen der alten „Lockvogel Tarife“ eingestiegen ist und entschieden hat nie aus diesem zu wechseln. Die sind so kalkuliert worden dass man nach einer gewissen Zeit in einen normalen Tarif wechseln würde und waren nicht „bis zur Rente“ ausgelegt (wenige Altersrückstellungen).


    Mit § 204 VVG kann man bestenfalls noch, bevor der Basistarif genommen werden muss, gegensteuern. Und natürlich ggf auf Leistungen verzichten, statt Chefarzt und 1 Bett eben nur 2 Bett oder Mehrbett + Kranke haustagegeld.


    Soweit zumindest diese Darstellung es aussagt.


    In der Regel hat man fürs Alter vorgesorgt, das eben diese zusätzliche Versorgung und/oder im Falle einer (freiwilligen zusätzlichen) Einzahlung in die Rentenversicherung erhält man von dieser auch einen Zuschuss.


    In Falle von Hilfsbedürftigkeit stehen die Systeme des Sozialstaates zur Verfügung, die auch gegebenenfalls den Basistarif bei Hilfsbedürftigkeit „voll“ übernehmen.


    Arztpraxen erhalten nach aktuellem Sachstand nicht „doppelt mehr“. Im Gegenteil, die EBM bringt mehr. Erst grob ab dem 2,5 ten Besuch im Quartal „gewinnt“ der private, bei 2,3 fachem Satz.



    Der Punkt ist ein anderer. Aufgrund des Budgets, das pro Quartal ausgelegt ist, kann der Arzt nur eine bestimmte Anzahl von Behandlungen durchführen (daher die Termine die manchmal über Monate / Quartale) gehen. Selbstzahler (egal ob GKV oder PKV) unterliegen nicht dem Budget, damit kann er die „Terminlücken“ dann füllen die er sonst mit gesetzlichen gefüllt hätte aber aus wirtschaftlichen und regresspunkten vernünftigerweise nicht macht.


    So viele Selbstzahler sind es aber auch wieder nicht, die regelmäßig eine Praxis besuchen. Daher bleibt „subjektiv“ gefühlt der Termin für die Selbstzahler oft lange frei und dann regen die Menschen sich (nachvollziehbar) auf.


    Jedoch interpretiert man es oft falsch, es liegt nicht an den Privaten sondern an den Budgets und der unrealistischen Bedarfsplanung der gesetzlichen.


    Die spontan „verlockende“ Idee die Privaten aufzulösen und ganz in die GKV zu ziehen wird meines Erachtens nach das Problem tatsächlich nicht lösen. Ja mehr Einzahler aber auch Mehrausgaben und Folgekosten. Gemein an beiden ist, dass eine Vergütung nur stattfindet wenn eine Behandlung durchgeführt wird. Bei den Privaten verzichten viele in der Regel auf eine Erstattung, bei normalen Arztbesuchen sei es wegen einem Selbstbehalt und/oder der Beitragsrückerstattung. Das etwa fiele dann weg und führt eben zu mehr Arztbesuchen auf Krankenkassenkarte.

  • Darüber hinaus können viele Arztpraxen nur überleben, weil 10% der Patienten privat versichert sind und für die gleiche Leistung das Doppelte zahlen.

    Wenn das so stimmen sollte, dann stellen sich doch folgende Fragen:


    1.

    Leistungen an pKV-Mitglieder kosten mehr als gKV-Mitglieder, zeitgleich sparen pKV-Mitglieder gegenüber gKV-Mitgliedern Geld, kann das sein?


    2.

    Ist es gottgegeben, dass ein Heiler ein selbständig Tätiger (also quasi Kaufmann) ist?

  • Niedergelassene Ärzte verdienen im Schnitt 7785 Euro netto (14.000 Euro brutto) im Monat.


    Die Einnahmen sind in den vergangenen Jahren stärker gestiegen als die Ausgaben. Der Jahresüberschuss hat sich trotz Inflation auf 190.000 Euro je Praxisinhaber erhöht.


    16 Prozent der Einnahmen werden über Privatpatienten generiert.


    (Quelle: Praxis-Panel, Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung)


    Meine Meinung: Niedergelassene Ärzte verdienen sehr gut und sie verdienen was sie verdienen, weil sie einen der relevantesten Berufe überhaupt ausüben. Die strukturellen Probleme (Ausbildung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse, Bürokratie,...) sind Fakt. Aber wir wollen mal die Kirche im Dorf lassen. ,,Ohne Privatpatienten müssen viele schließen" ist schlichtweg Quatsch und Jammern auf (sehr, sehr) hohem Niveau.

  • Zur Relativierung, der Jahresüberschuss ist kein Nettogehalt. Daraus müssten alle wirtschaftlichen Risiken aus dem Praxisbetrieb wie etwa Lohnerhöhungen, steigende Energie- und/oder Betriebskosten getra­gen sowie Investitionen finanziert werden.


    "Arm" sind diese natürlich nicht dran, keineswegs, aber haben auch eine immense Verantwortung und ja ohne Private müssen diese auch nicht schließen. Der Verdienst ist ist mindestens Minimum. Problematisch ist wenn dann eher die ganzen Beschränkungen / Bürokratie und Regressdrohungen der gesetzlichen Krankenversicherer.


    Hier kann man den Jahresbericht von 2022 nachlesen (Link).



    Quelle: Ärztestellen des Ärzteblatt