Hallo!
Meine Mutter ist 103 Jahre alt und ich möchte, dass sie den Pflegegrad von IV auf V höher erhält. Habt ihr dazu bitte einige hilfreiche Tipps?
Grüße, Kater43
Hallo!
Meine Mutter ist 103 Jahre alt und ich möchte, dass sie den Pflegegrad von IV auf V höher erhält. Habt ihr dazu bitte einige hilfreiche Tipps?
Grüße, Kater43
Welche Tipps soll es da geben?
Einfach die Höhergruppierung erstmal bei der Pflegekasse beantragen.
Dann kommt der medizinische Dienst zur Begutachtung. Hier gilt es "aufzupassen".
Hallo Kater43,
wer pflegt denn Deine Mutter aktuell? Nach meiner Erfahrung ist es sehr hilfreich, diese Anträge gemeinsam zB mit der Pflegedienstleitung des Pflegeheims, in dem Deine Mutter liegt, vorzubereiten.
Als meine Mutter noch zu Hause leben konnte, haben meine Geschwister und ich über mehrere Wochen ein formloses "Pflegetagebuch" geschrieben, in dem wir alle notwendigen Pflegehilfsleistungen mit konkreten Zeitangaben dokumentiert haben - ebenso wie alle "Zwischenfälle", die belegen konnten, dass sie sich nicht mehr alleine orientieren, den Weg zur Toilette oder ins Schlafzimmer finden konnte oder sogar das Haus verließ und herumirrte und sich selbst gefährdete, sobald sie unbeaufsichtigt war.
Das hat uns damals sehr geholfen, überhaupt eine Pflegebedürftigkeit anerkannt zu bekommen, denn gegenüber dem medizinischen Dienst hat sie auf Nachfrage immer im Brustton der Überzeugung erklärt, keine Hilfe zu brauchen, selbst einzukaufen, sich zu waschen, die Zähne zu putzen oder sogar noch Auto zu fahren (was alles nicht stimmte, aber nur mittels der akribischen Protokolle Punkt für Punkt wiederlegt werden konnte....).
Es gibt auch “Pflegegrad-Rechner” im Netz. Dort kannst du Fragen beantworten und erhältst dann am Ende ein Ergebnis. Das hilft bei der Vorbereitung auf die Begutachtung durch den medizinischen Dienst, z.B. hier: https://www.sovd.de/pflegegradrechner.
Viel Erfolg und alles Gute für deine Mutter.
Welche Tipps soll es da geben?
Einfach die Höhergruppierung erstmal bei der Pflegekasse beantragen.
Dann kommt der medizinische Dienst zur Begutachtung. Hier gilt es aufzupassen.
Ganz konkret, wie von Wanderslust schon erwähnt:
Viele Pflegebedürftige wissen ganz genau, was der Medizinische Dienst von ihnen will, schämen sich offensichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit wegen und schwindeln das Blaue vom Himmel herunter, was sie angeblich alles noch können. Und der Medizinische Dienst schreibt dann nur zu gern in sein Protokoll: "Zukünftiger Olympiasieger, Pflegegrad abgelehnt."
Pflegedienste lieben die Pflegegraderhöhung.
Ganz konkret, wie von Wanderslust schon erwähnt:
Viele Pflegebedürftige wissen ganz genau, was der Medizinische Dienst von ihnen will, schämen sich offensichtlich ihrer Pflegebedürftigkeit wegen und schwindeln das Blaue vom Himmel herunter, was sie angeblich alles noch können. Und der Medizinische Dienst schreibt dann nur zu gern in sein Protokoll: "Zukünftiger Olympiasieger, Pflegegrad abgelehnt."
Ja, das habe ich im Umfeld auch schonmal erlebt. Hat die Angehörigen damals beim ersten Mal kalt erwischt, als der quasi bei allem Hilfe benötigende Vater, den man im Grunde nicht mehr alleine lassen konnte, plötzlich beim Besuch des Medizinischen Dienstes erklärte, wie er sich selbstständig versorgen könne, anziehen, duschen, Essen machen usw… und gar nicht wisse, warum überhaupt Pflegegeld beantragt werden solle.
Wobei es auch immer Glückssache ist, an wen man da beim Medizinischen Dienst gerät. Es gibt da sehr unterschiedliche Herangehensweisen, nicht jede/r Mitarbeiter/in ist daran interessiert, möglichst wenig zu bewilligen. Ich habe in meinem Umfeld durchaus auch schon den umgekehrten Fall mitbekommen, mit einer Mitarbeiterin, die deutlich sagte „Sie hätten schon viel früher was beantragen sollen!“ und den - realistischen - Schilderungen der Angehörigen mehr geglaubt hat als den Behauptungen des Pflegebedürftigen, der angeblich noch alles konnte.
Aber ja, genaue Dokumentation des tatsächlichen Aufwands hilft (wobei der ohnehin immer höher ist als die in der Theorie angenommenen wenigen Minuten je Tätigkeit…).
Das stimmt! Einige Mitarbeiter vom Medizinische Dienst wissen das sehr wohl einzuordnen. Habe es selbst erlebt. Behindertes Kind, 10 Jahre alt, konnte sich nicht selbst strukturiert die Zähne putzen, spielte aber auf Aufforderung “Freude schöner Götterfunken” am Keyboard für die Ärztin. Hat den Pflegegrad aber trotzdem bekommen, weil die Ärztin das korrekt beurteilen konnte. Ist also ein wenig Glücksache.
Hallo zusammen,
nicht den MDK alleine machen lassen.
Alles mit dem Pflegedienst sehr genau durchsprechen.
Den Bericht von Finanztip studieren.
Im Gutachten nachschauen welch Punkte zur Zeit genau fehlen.
LG
Bericht von Finanztip
Welchen Bericht?
Hallo zusammen,
anbei das Gewünschte:
Und weitere…
So bekommen Sie die Pflege, die Ihnen zusteht.
LG