Hallo, haftet ein Honorarberater, wenn er offene Immobilienfonds bei einem bezahlten Seminar in Risikoklasse 2 einstufte, für die derzeitigen hohen Verluste bei dieser Anlageklasse? Müsste diese Anlageform nicht in eine höhere Risikoklasse eingestuft sein?
Haftung bei Falschberatung
- MariaV
- Erledigt
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Hallo.
Meine Laienmeinung ist, dass eine Empfehlung innerhalb eines Seminars nicht als konkrete Beratung gilt.
Bei dem Thema würde ich mir die Verbraucherzentrale an die Seite holen.
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M.E. fehlt es schon an einer Kausalität zwischen Schaden und Beratung.
Welchen Erkenntniswert hätte so eine Risikoklasse? Wer kann damit etwas anfangen oder richtet sich danach?
Wer in Immobilien investiert, weiß mE, dass diese keinen festgelegten Wert haben und die Preise stark schwanken. Sie können sowohl steigen als auch fallen und sogar einbrechen. Ich würde jedenfalls niemandem glauben, der behauptet, das nicht zu wissen.
Zumindest läge mE massives Mitverschulden vor, wenn jemand, der ja in einer Immobilie wohnt, sich nie gefragt hätte, wonach sich ihr Preis richten könnte.
Eher glaube ich den Leuten, dass sie nicht wissen, was Aktien sind.
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Wer auf zuviele Ratschläge hört, macht am ende anderer Leute Fehler.
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Hallo,
da fällt mir doch wieder der Spruch ein: Früher stand man auf, wenn man hingefallen war. Heute sieht man sich um, wen man haftbar machen kann.
Eine Haftung des Honorarberaters kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Eine kurze Internetrecherche zeigt, dass auch andere Anbieter offene Immobilienfonds in die Risikoklasse 2 einstufen.
Die Risikoklasse sagt etwas über das Durchschnittsrisiko der Anlageklasse aus, nicht zum Risiko einer konkreten Anlage oder in einem kurzen Zeitabschnitt.
Wer eine Falschberatung geltend machen will, muss sie beweisen.
Meine Empfehlung: Aufstehen, abputzen, weitergehen.
Gruß Pumphut
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Risikoklasse 2
Nur am Rande: Ohne den Kontext der Aussagen bzw. Einstfugung zu kennen - manche (Berater, Banken, Vermögensverwalter usw.) arbeiten mir drei, andere mit vier, wieder andere mit fünf und manche sogar auch mit sechs oder sieben Risikoklassen - läßt sich dazu ohnehin nix sagen.
Ganz grundsätzlich hierzu
haftet ein Honorarberater, wenn er offene Immobilienfonds bei einem bezahlten Seminar in Risikoklasse 2 einstufte
Eine Aussage getätigt in einem Seminar ist das eine - eine wirkliche Anlagevermittlung (eine Art "Auskunftsvertrag" mit ebensolchen "Auskunftspflichten") oder gar eine Anlageberatung mit noch darüber hinausgehenden Pflichten ist das andere.
Es könnte (eher dürfte) hier schon an einem solchen sozusagen konkreten "vertraglichen" Verhältnis "Kunde/Honorarberater" (bezahlt wurde für ein Seminar samt vermutlich allgemeiner Wissensvermittlung und nicht für eine konkrete Anlagevermittlung oder Anlageberatung im Einzelfall) und auch der Ursächlichkeit "Aussage/Investition in besagte Immobilienfonds" mangeln.
für die derzeitigen hohen Verluste bei dieser Anlageklasse?
Auch so gut wie jedem Laien sollte (müßte) klar sein, daß (vermietete; ggf. auch noch gewerbliche; ggf. auch noch im Ausland gelegene - je nach Immo-Fonds) Immobilien - gleich mit wieviel Risikoklassen man nun agieren mag (siehe oben Abs. 1) jedenfalls nicht zu den "risikoarmen" (absolut "sichere" Anlageklassen existieren meines Erachtens ohnehin gar nicht) sondern zu den "risikoreicheren" Anlageklassen zu zählen sind.
Man denke nur an die Verluste solcher Immo-Fonds im Kontext mit der Finanzkrise ...
Rendite kommt im Finanzbereich von Risiko. Auch nur halbwegs renditeträchtige Anlagen haben die Eigenschaft - jedenfalls temporär - im Wert (mehr oder weniger stark) zu schwanken (Volatilität). Das gilt natürlich auch für Immobilien. Solche Immo-Fonds (je nach Immobilienart, je nach Standorten und Ländern, je nach Finanzierungskonstruktionen bzw. Verschuldungsgrad, je nach Vermietungsquote etc. pp.) sind auf jeden Fall keine "risikoarme" Anlage. Es wäre daher naiv, dies als Anleger so einzustufen.
Chancen in Richtung "Falschberatung" samt Haftung" sehe ich da nicht (präziser nicht ansatzweise).
Keine Rechtsberatung. Nur (m)eine Meinung aus der Hüfte geschossen.
Vielleicht der beste Rat: Das nächste Mal (vor (!) dem Investieren in ein Anlagevehikel) selbst und eigenständig auch etwas einlesen und ggf. eigenständig ein wenig recherchieren ... Das ist nämlich in den meisten Fällen schon ausreichend für eine solche Entscheidung.
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Beutler und Walz haben jüngst ein Video zu offenen Immobilienfonds gemacht.
Kurzfassung: Für normale Privatanleger nicht vorteilhaft.
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Das ganze zeigt doch nur wieder einmal, wie sinnfrei die Einstufung in Risikoklassen ist. Die Realität ist viel komplexer als eine Dimension. Und was der Bürokrat unter sicher versteht, entspricht nicht unbedingt dem, was sich der Laie dazu denkt.
Belustigend ist wie immer die vollste Überzeugung, dass man in Kenntnis der wahren Risiken nie investiert hätte, sich gleichzeitig aber nie die Mühe gemacht hat, elementare Zusammenhänge des gekauften Produkts zu verstehen.
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Hallo, haftet ein Honorarberater, wenn er offene Immobilienfonds bei einem bezahlten Seminar in Risikoklasse 2 einstufte, für die derzeitigen hohen Verluste bei dieser Anlageklasse? Müsste diese Anlageform nicht in eine höhere Risikoklasse eingestuft sein?
Eine Anlageempfehlung sollte man immer unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage betrachten.
In der Nullzinsphase mögen Immobilienfonds für einige Anleger durchaus eine Möglichkeit gewesen sein eine gewisse Rendite zu erzielen.
Zum Thema Risikoklassen verweise ich auf den folgenden Beitrag von Finanztest:
Bewertung von Fonds und ETF: Risikoklasse hilft bei der FondswahlFinanztest teilt Fonds in 12 Risikoklassen ein. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Ihnen das bei der Fondsauswahl hilft.www.test.deAuch hier wird auf den Umstand hingewiesen, dass z.B. lange Jahre durch Finanztest empfohlene Rentenfonds durch die Zinswende eine höhere Risikoeinstufung erfahren haben.
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Haftet ein Honorarberater, wenn er offene Immobilienfonds bei einem bezahlten Seminar in Risikoklasse 2 einstufte, für die derzeitigen hohen Verluste bei dieser Anlageklasse? Müsste diese Anlageform nicht in eine höhere Risikoklasse eingestuft sein?
Nenn doch einfach Roß und Reiter!
Du hast vor Jahren mal ein Seminar besucht und gezahlt, in dem Thomas Beutler offensichtlich über eine Investition in einen bestimmten offenen Immobilienfonds gesprochen hat. Du hast daraufhin diesbezüglich investiert, der Fonds ist aber abgerauscht.
Nein, der Referent haftet nicht dafür, was er damals gesagt haben mag, auch nicht, wenn er jetzt in einem neueren Video von offenen Immobilienfonds abrät.