Liebe Community,
ich habe eine Frage zur Erbschaft einer Immobilie.
Ich bin Alleinerbin und habe eine Vollmacht über den Tod hinaus. Bisher habe ich noch keinen Erbschein beantragt. Ich habe mich nun entschieden die Immobilie zu verkaufen und weiß, dass ich mit einem Erbschein nicht selbst ins Grundbuch muss, sondern beim Verkauf direkt die neuen Eigentümer:innen eingetragen werden können. Bisher ging ich davon aus, dass dies (wie auch generell der Verkauf) nur mit einem Erbschein möglich ist. Ein Testament liegt nicht vor, bisher habe ich nur die Vollmacht.
Ich habe nun aber gehört, dass eine solche Generalvollmacht über den Tod hinaus ausreichend ist, sodass ich mir die Wartezeit und die Kosten für den Erbschein sparen kann. Leider konnte ich online nichts konkretes finden, um es "schwarz auf weiß" vorlegen zu können. Wisst ihr da mehr und könnt mir helfen?
Herzlichen Dank für die Tipps schon einmal im Voraus