Promotionsstipendium – Anrechnung von Kapitalerträgen verhindern

  • Moin!


    Ich habe Folgendes Luxusproblem:


    Ich habe eine Zusage für ein Promotionsstipendium der Studienstiftung erhalten. Aus diesem erhalte ich für drei Jahre 1.550 € monatlich. Nebenher darf ich fünf Stunden die Woche arbeiten. Den Arbeitslohn darf ich – unabhängig von der Höhe – komplett behalten (keine Anrechnung).


    Etwas anderes gilt für andere Einkommensquellen. Auf der Website der Studienstiftung steht dazu Folgendes:


    Zitat
    Für sonstige Einkünfte (bspw. aus Vermietung und Verpachtung, Renten, Kapitalerträgen) gilt nach Abzug der darauf entfallenden Einkommen- und Kirchensteuer sowie der steuerrechtlich anerkannten Vorsorgeaufwendungen ein Freibetrag von 3.070 EUR pro Jahr […] darüber hinausgehende Einkünfte müssen auf die finanzielle Förderung angerechnet werden.


    Meine Nebeneinkünfte dürfen/sollten in den Förderjahren somit den Betrag von 3.070 EUR nicht überschreiten, um eine Anrechnung zu verhindern.


    Mein „Problem": Ich vermiete eine Wohnung für monatlich EUR 420 Kaltmiete in Hamburg, mit der ich abzgl. aller Kosten und Abschreibungen ca. EUR 2.800 Einkommen aus Vermietung und Verpachtung generiere. Hinzukommen jedoch Aktien im Wert von ca. EUR 390.000, die jährlich einen fünfstelligen Betrag an Dividenden erbringen bzw. – im Fall der ETFs – in der Jahressteuerbescheinigung mit hohen Vorabpauschalen auftauchen (also auch ohne Verkauf als Einkommen aus Kapitalerträgen in jedem Jahr erscheinen).


    Meine Frage ist nun, ob jemand eine kreative (aber legale!) Idee hat, wie die Einnahmen über drei Jahre reduziert werden können, ohne dass das Geld tot auf einem Girokonto liegt. Letztlich möchte ich die Einnahmen also in das vierte Jahr verlagern.


    Ich hatte bspw. als Idee, eine Staatsanleihe zu kaufen, die mit 0 % p.a. verzinst wird und in 4-5 Jahren fällig wird, dann würde erst im Zeitpunkt der Rückzahlung (4-5 Jahre) Gewinn aus Kapital entstehen.


    Nun möchte ich aber nicht 400k in Staatsanleihen stecken.


    Habt ihr andere Ideen?


    Beste Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Nein, eine solche Idee habe ich nicht.


    Stimmt die Vorgabe überhaupt oder trollst Du nur? Nur wenige Mit- bis Endzwanziger (typisches Alter für Promotionsstudenten) verfügen über ein Vermögen von mehr als einer halben Million.


    Aber immerhin wäre das ein gutes Thema für Deine Promotion:

    "Wie bekomme ich als Reicher trotzdem noch zusätzlich Staatsknete?"


    Die Mitgliedschaft in der Studienstiftung bringt dem Stipendiaten materielle und nichtmaterielle Vorteile. Sie ist eine Anerkennung für besonders gute Studenten, macht sich später ausgesprochen gut im Lebenslauf und öffnet viele Türen. Das sollte einem wohlbetuchten Stipendiaten genug sein, der seinen Lebensunterhalt locker aus dem eigenen Vermögen bestreiten kann.


    Der Sohn von guten Bekannten befindet sich im Master-Studiengang. Er ist nebenher nennenswert berufstätig und finanziert sein Studium von Anfang an bewußt selbst. Er hat mittlerweile ein Stipendium und bekommt davon ohne weitere Bedingung eine "Studienkostenbeihilfe" in Höhe von 300 €/m. Das finde ich in Ordnung als Anerkennung der gesellschaftlichen Leistung, die letztlich zu seinem Stipendium geführt hat.


    Wenn ich dem Artikel im Spiegel glauben darf, ist das bei fast zwei Drittel der Stipendiaten der etlichen Studienförderwerke so: Sockelbetrag, aber keine weitere Hilfe zum Lebensunterhalt (BaFöG entsprechend, bei Stipendien aber als Zuschuß, nicht als Darlehen).


    Ich fände es angemessen, wenn ein Promotionstipendiat ohne weitere Bedingungen einen vergleichbaren Sockelbetrag bekäme (meinethalben auch 500 €/m). Eine volle Unterstützung für seinen Lebensunterhalt braucht ein Reicher aber nicht.

  • Entschuldigung wenn ich das so hart sage, aber selbst wenn ich etwas wüsste, würde ich zu der Sauerei nicht beitragen wollen.


    Du hast > 400.000 Euro Vermögen an der Backe und belegst ein Stipendium, das ein armer Student evtl. bitter nötig hätte.