Deferred Compensation - Auszahlung - Steuer

  • Hallo Zusammen,


    ich zahle seit vielen Jahren bei meinem Arbeitgeber monatlich über Deferred Compensation in die betriebliche Altervorsorge ein.

    Nachdem in den nächsten Jahren der Ruhestand bevorsteht, würde ich gerne wissen, wieviel von dem angesparten Kapital letztlich übrig bleibt.

    Mein Arbeitgeber sagt, er kann es nicht ausrechnen... Nur dass die 1/5 Regelung angewendet wird.


    Kann mir jemand helfen? Gibt es einen Rechner oder ein Excel-Sheet, mit dem man ausrechnen kann, welche Summe mir dann letztlich z.V. steht? Muss ja nicht auf hundert Euro genau sein...




    danke.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich zahle seit vielen Jahren bei meinem Arbeitgeber monatlich über Deferred Compensation in die betriebliche Altervorsorge ein.

    Nachdem in den nächsten Jahren der Ruhestand bevorsteht, würde ich gerne wissen, wieviel von dem angesparten Kapital letztlich übrig bleibt.


    Mein Arbeitgeber sagt, er kann es nicht ausrechnen. Nur dass die 1/5 Regelung angewendet wird.


    Kann mir jemand helfen? Gibt es einen Rechner oder ein Excel-Sheet, mit dem man ausrechnen kann, welche Summe mir dann letztlich z.V. steht? Muss ja nicht auf hundert Euro genau sein.

    Mit wie vielen "kommenden Jahren" bist zu Deinem Ruhestand rechnest Du denn?


    Du machst Deine Steuererklärung immer selbst mit dem Programm vom Aldi? Prima! Dann weißt Du ja schon, wie es geht.


    Eine entscheidende Frage ist, wann diese Deferred Compensation gezahlt wird und wann genau Du in Rente gehst. Es wäre aus steuerlichen Gründen schön, wenn Du die Rente schieben kannst (und auch den Zahlungszeitpunkt der Deferred Compensation). Rente schieben geht ab Renteneintritt 1.10., denn Du kannst eine Rente 3 Monate rückwirkend bekommen.


    Die Fünftelregelung geht so:


    Du machst Deine Steuererklärung erstmal ohne die Abfindung. Dazu kannst Du hilfsweise ein aktuelles Steuerprogramm nehmen, für eine Peilung reicht das. Die Steuer wird vermutlich in den Folgejahren sinken, weil der Grundfreibetrag steigt. Fragt sich natürlich, wie weit Du in die Zukunft rechnen willst.


    Du hast also beispielsweise Deine Einkünfte des Jahres 2024 in das Steuerprogramm für 2023 eingehackt. Das Programm rechnet Dir das zu versteuernde Einkommen aus (das deutlich niedriger liegt als das Bruttoeinkommen) und die dazu passende Steuer <1>. Das schreibst Du Dir auf. Dann erhöhst Du das zu versteuernde Einkommen um ein Fünftel der Abfindung und bekommst ein neues zu versteuerndes Einkommen und einen neuen Betrag für die Steuer. Berechne die Differenz der Steuer und multipliziere die mit fünf. Das Ergebnis addierst Du mit <1> und hast die Steuer mit Abfindung nach Fünftelregelung.

  • Mit wie vielen "kommenden Jahren" bist zu Deinem Ruhestand rechnest Du denn?

    Der Plan ist im Juni 25 mit 59 in ATZ (3+3) zu gehen.. Also mit 65 und 7,2% Abschlägen, dann "offizell" in Rente. Bis dahin plane ich weiter einzuzahlen.

  • Er könnte sich mit 65 auch arbeitssuchend beim Arbeitsamt melden, und hätte 2 Jahre lang Anspruch auf ALG 1. Die zahlen dann sogar weiter in die Sozialversicherung ein. Und man geht dann mit 67 ohne Abschläge in Rente.

    Moralisch verwerflich finde ich das nicht, denn große Unternehmen und Banken nutzen das ALG 1 auch bei ihren Vorruhestandsprogrammen.

    Zur eigentlichen Frage würde mich noch interessieren, welche Abzüge man bei der Auszahlung von Deferred Compensation neben der Steuer nocht hat. Muss man auch Sozialversicherungsbeiträge und Krankenkasse davon bezahlen? Oder zahlt man das nur bei einer verrenteten Auszahlung und nicht bei Einmazahlungen?

  • Danke erstmal für die Beiträge..

    Ich überlege gerade vor allem auch, ob ich überhaupt weiter in DC einzahle.. oder lieber nur noch einen Mindestbetrag von ~100€ und lieber nach Steuer einen z.B. S&P500 ETF bespare.

    Ich habe auch ChatGPT mal gefüttert und dabei eine Steuerlast für die DC von 36% bekommen.

    Wenn das stimmt, macht es eigentlich keinen Sinn (mehr).


    Kann mir jemand sagen, was eine solche Beratung/Kalkulation beim Steuerberater kostet?

  • Ich überlege gerade vor allem auch, ob ich überhaupt weiter in DC einzahle.. oder lieber nur noch einen Mindestbetrag von ~100€ und lieber nach Steuer einen z.B. S&P500 ETF bespare.

    Ich muß gestehen, daß ich mir unter "DC" nicht besonders viel vorstellen kann. Soweit ich weiß, ist das eine Möglichkeit, nach amerikanischem Recht fürs Alter vorzusorgen. Inwieweit das mit deutschem Recht zusammenpaßt, kann ich in Deinem speziellen Fall nicht abschätzen. Das deutsche Recht ist diesbezüglich in meinen Augen schon viel zu fein ziseliert. Wenn aber dazu noch ausländisches Recht dazukommt, wird es gänzlich unübersichtlich.


    Wenn Du von Menschen eine sinnvolle Antwort haben möchtest (statt von ChatGPT), wirst Du nicht umhinkommen, Deine Situation deutlich näher zu erläutern.


    ChatGPT kann die Leute besser zutexten als jeder Mensch, allein: Die Maschine kann wunderbar fachlich den größten Bockmist in geschmeidige Sätze fassen, die man fast glauben mag.


    Generell: Altersvorsorge und übergreifend Finanzplanung muß immer alles im Blick haben. Ohne die Übersicht einen Einzelaspekt herauszugreifen, bringt es regelmäßig nicht.

  • Es handelt sich um eine betriebliche Altersvorsorge, bei der vor Steuer ein bestimmter Betrag gespart wird und vom Unternehmen verzinst wird.



  • Wie kommst du bitte auf die Idee, zu einer steuerlichen Frage von ChatGPT ein irgendwie belastbares Ergebnis zu erhalten?

    keine Ahnung.. ;) ich wollte nur mal sehen, was der so anzieht..

    deswegen ja auch die Frage, was sowas bei einem Steuerberater kostet..

  • Es gibt unterschiedliche DC-Modelle, schon das verhindert allgemeingültige Aussagen.


    Grundidee ist ja wieder die nachgelagerte Versteuerung, verbunden mit der Hoffnung, dass im Rentenalter der Steuersatz niedriger ist.


    Oft beinhalten DC-Modelle jedoch eine oder wenige Einmalzahlungen. Da geht dann in diesen Auszahlungsjahren (trotz 1/5-Regelung) der Steuersatz doch wieder merklich nach oben. Je größer die DC-Zahlung, desto höher.


    Außerdem hängt es von der persönlichen Situation ab.

    Wer z.B. in der GRV über der BBG ist, spart keine Beiträge bei der Einzahlung, zahlt aber zusätzliche Beiträge bei der Auszahlung. Für den PKV-Versicherten ist beides irrelevant.


    Thema Steuerberater: Versuche vorab einen festen Stundenlohn zu vereinbaren. Wenn es nach Gegenstandswert geht, wird es vermutlich teuer.

  • Ich muß gestehen, daß ich mir unter "DC" nicht besonders viel vorstellen kann. Soweit ich weiß, ist das eine Möglichkeit, nach amerikanischem Recht fürs Alter vorzusorgen. Inwieweit das mit deutschem Recht zusammenpaßt, kann ich in Deinem speziellen Fall nicht abschätzen.

    Es handelt sich um eine betriebliche Altersvorsorge, bei der vor Steuer ein bestimmter Betrag gespart wird und vom Unternehmen verzinst wird.

    Ach!


    Schon vom Wort her paßt der englische Begriff "deferred compensation" nicht ins deutsche Rechts- und Steuersystem. Du suchst aber eine Auskunft, die für deutsche Verhältnisse paßt.


    Dein Link führt diesbezüglich nicht weiter. Er führt auf einen Text, der von ChatGPT erstellt worden sein könnte (wenn man davon absieht, daß der Begriff selbst an einer Stelle orthographisch falsch geschrieben ist, was ChatGPT eher nicht unterlaufen wäre).


    Daß man bei arbeitgeberfinanzierten bzw. -unterstützten Altersvorsorgemodellen im Einzelfall genau hinschauen muß, um die steuerliche Situation und die Frage der Verbeitragung zu klären, ist allgemein bekannt, das habe ich Dir oben übrigens auch so geschrieben.


    Solange Du nicht klärst, nach welchem Muster genau Deine "DC" läuft, wirst Du keine stichfeste Antwort erhalten können.

  • Es heißt Entgel_t_umwandlung, wenn schon. Dabei steckt der Teufel aber im Detail, wie oben schon erwähnt.


    Solange Du nicht klärst, nach welchem Muster genau Deine "DC" läuft, wirst Du keine stichfeste Antwort erhalten können.

  • Es wird ein jährlich neu festzulegender Betrag vor Steuer abgezogen, was die Steuerlast verringern soll. Der Betrag X wird vom Unternehmen mit jährlich angepasstem Zinssatz (2,3-4,5%) verzinst und im Januar des Folgejahres nach dem Eintritt in die Rente als Einmalbetrag ausgezahlt.

  • Also nur ein Auszahlungstermin (ich kann es auf mehrere Jahre verteilen). Das haut Dir den Steuersatz dann kräftig nach oben. Daher würde ich das nur für begrenzte Beträge machen. Zumal der Zinssatz ja auch nicht sehr besonders ist.