Ich verfüge über eine private Rentenversicherung.
Es handelt sich um einen Altvertrag, abgeschlossen vor 2005. Damit die Kapitalleistung steuerfrei ausgezahlt werden kann, sind ja einige Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. 12 Jahre Mindest-Beitragsdauer sowie ein Mindestalter von 60 Jahren zum Zeitpunkt der Auszahlung.
Soweit, so klar.
Mein gegenwärtig laufender Vertrag sieht jedoch bislang eine Auszahlung zweieinhalb Monate vor meinem 60. Geburtstag vor. Der Makler versicherte mir mehrfach, das sei „so in Ordnung“, dies sei lediglich ein „kalkulatorisches Artefakt“, und keineswegs steuerschädlich. Ist das so? Falls ja, wo genau kann ich dies nachlesen (Gesetz, Verordnung, BMF-Schreiben o.ä.)? Oder sollte ich doch eine Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes veranlassen auf einen Zeitpunkt kurz nach meinem 60. Geburtstag?