Depotübertragung als Erbe

  • Guten Tag,

    Ich habe ein Depot geerbt und habe nach Rücksprache bei der gleichen Bank das Depot auf mich übertragen lassen.

    Ich habe mehrfach gefragt, ob alles so bleibt wie bei dem Vorbesitzer nur das es jetzt auf mich läuft. Dies wurde bestätigt.

    Jetzt ist was passiert und ich müsste einen Teil der Aktien verkaufen. Da sagt man mir, das die Aktien erst 24 Monate auf mich laufen müssen, bevor ich Zugriff darauf habe!!!!!

    Ich habe die Info NICHT erhalten, nicht im Beratungsprotokoll oder sonst wo. Was kann ich jetzt machen? :D

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich habe ein Depot geerbt und habe nach Rücksprache bei der gleichen Bank das Depot auf mich übertragen lassen.

    Ich habe mehrfach gefragt, ob alles so bleibt wie bei dem Vorbesitzer nur das es jetzt auf mich läuft. Dies wurde bestätigt.

    Jetzt ist was passiert und ich müsste einen Teil der Aktien verkaufen. Da sagt man mir, das die Aktien erst 24 Monate auf mich laufen müssen, bevor ich Zugriff darauf habe!

    Ich habe die Info NICHT erhalten, nicht im Beratungsprotokoll oder sonst wo. Was kann ich jetzt machen? :D

    Der erste Schritt wäre, hier Roß und Reiter zu nennen, sprich den Namen des Instituts, bei dem dieses Depot liegt (und dazu die Bezeichnung der fraglichen Papiere).


    Ohne das kann hier niemand etwas Sinnvolles sagen.


    Möglicherweise handelt es sich bei diesen Papieren nicht um Aktien, sondern um Anteile eines offenen Immobilienfonds. Wenn Du diesen über die Kapitalanlagegesellschaft verkaufen willst, gibt es meiner Kenntnis nach eine Sperrfrist von allerdings 12 Monaten. Wahlweise kannst Du diese Anteile über die Börse verkaufen, Das geht spontan, allerdings wird dort in der Regel etwa 10% weniger gezahlt.

  • Möglicherweise handelt es sich bei diesen Papieren nicht um Aktien, sondern um Anteile eines offenen Immobilienfonds.

    Da sagt man mir, das die Aktien erst 24 Monate auf mich laufen müssen, bevor ich Zugriff darauf habe!!!!!

    Schreib bitte mal die ISIN in deinen Beitrag. Achim Weiss hat es schon geschrieben, es werden vermutlich Anteile von einem offenen Immobilienfonds sein.
    Das Problem bei diesen Anteilen ist, dass es eine Sperrfrist von 24 Monaten gibt und man diese Anteile frühestens nach 12 Monaten kündigen kann, so dass dann der Verkauf erst nach weiteren 12 Monaten stattfindet.


    Diese Sperrfrist beginnt immer wieder von vor zu laufen, wenn diese Wertpapiere von einem Depot in das nächste übertragen werden. Selbst wenn du sie selbst von Bank A auf Bank B überträgst ist das leider so.

  • Diese Sperrfrist beginnt immer wieder von vor zu laufen, wenn diese Wertpapiere von einem Depot in das nächste übertragen werden.

    Bist du sicher? Ich meine, es sind 24 Monate ab Kauf und nur die 12 Monate beginnen neu. Das ist zumindest laut ING bei den Anteilen so, die wir geerbt haben.

  • Beim Übertrag von offenen Immobilienfonds von einem Depot auf ein anderes Depot der gleichen Person muss die bisherige Haltedauer von der abgebenden Bank gesondert bestätigt werden. Sie wird von der abgebenden Bank nicht automatisch erstellt.

    Diese Bestätigung muss vom Depotinhaber bei der abgebenden Bank gesondert beantragt werden und wird dann an die Empfängerbank weitergeleitet.

    Liegt keine Bestätigung vor, wird der Tag des Depoteingangs als Beginn der 24 monatigen Mindesthaltefrist hinterlegt.


    Werden Anteile auf einen anderen Gläubiger übertragen (z.B. ein Ehegatte überträgt auf ein Gemeinschaftsdepot oder im Erbfall) , so beginnt die Haltefrist ebenfalls von vorne.

  • Bei einem Erbe ist man Rechtsnachfolger des Erblassers. Für gewöhnlich beginnen daher keine Fristen von vorne.

    Mag aber sein, dass es da Besonderheiten bei Immobilienfonds gibt.

    Da hilft ein Blick in das "sehr unterhaltsame" Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB)
    Die Regeln für diese Fonds gelten seit dem 22.07.2013

    §255 Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
    ...
    Der Anleger hat nachzuweisen, dass er mindestens den in seiner Rückgabeerklärung aufgeführten Bestand an Anteilen während der gesamten 24 Monate, die dem verlangten Rücknahmetermin unmittelbar vorausgehen, durchgehend gehalten hat.
    ...


    Aufgrund der Besonderheiten, die diese offenen Immobilienfonds betreffen, ist das eine Geldanlage, um die ich einen ganz besonders großen Bogen machen würde.

  • Der Anleger hat nachzuweisen, dass er mindestens den in seiner Rückgabeerklärung aufgeführten Bestand an Anteilen während der gesamten 24 Monate, die dem verlangten Rücknahmetermin unmittelbar vorausgehen, durchgehend gehalten hat.

    Das ist ja relativ eindeutig, danke! Aber wie verhält es sich wohl, wenn ich für das elterliche Depot, aus dem die Anteile vererbt wurden, länger als 24 Monate lang eine Vollmacht hatte?

  • Wer ist zu welchem Zeitpunkt der eigentliche Depotinhaber und damit der Gläubiger?
    Eine Vollmacht ist "nur" eine Vereinbarung, die nur dazu nützt, für den Depotinhaber (Gläubiger und Vollmachtgeber) zu handeln.
    Aus dieser Vollmacht ergibt sich keinerlei Besitzanspruch.

    Beim Handel an der Börse gelten die Haltevorschriften nicht.
    Wenn du solche Anteile hast und du musst jetzt und sofort den Gegenwert haben, dann kannst du die Anteile nur über die Börse verkaufen.
    Aber Vorsicht: derzeit ist der Preis an der Börse deutlich geringer, als der sogenannte Rücknahmepreis (Inventarwert), wenn du die Anteile an die Fondsgesellschaft zurückgibst.

    Bei der Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft musst du diese zunächst kündigen. Die Frist beträgt 12 Monate. In einem Jahr werden die Anteile dann von der Fondsgesellschaft zu dem dann gültigen Preis zurückgenommen. Hast du die Kündigung ausgesprochen, dann ist diese Kündigung bindend und kann nicht rückgängig gemacht werden.

    Diese Anlage ist also eine "Wundertüte", die diverse Fallstricke hat.