Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten

  • Hallo,

    eine Frage zu Schenkungssteuer bei Gemeinschaftskonten.

    Eine Erbschaft eines Ehepartners wird auf ein Gemeinschaftskonto des Ehepaars übertragen, da noch kein Einzelkonto des Erben vorhanden.

    Geht das Finanzamt auch nach zeitnahem Übertrag auf ein neu beantragtes Einzelkonto des Erben noch von einer Schenkung an den Ehepartner aus?

    Grüße

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • "Geht das Finanzamt auch nach zeitnahem Übertrag auf ein neu beantragtes Einzelkonto des Erben noch von einer Schenkung an den Ehepartner aus?"


    Denkbar wäre es, daher würde ich das zwischen den Eheleuten mindestens vertraglich regeln und exakt schriftlich festhalten. Es wäre sogar denkbar, dass das Finanzamt von 2 Schenkungen ausgeht. Erst die Einzahlung (hälftige Schenkung an die Frau), dann die Überweisung auf das neue Konto (Rückschenkung an den Mann).


    Wie man das möglichst wasserdicht löst, müsstest du mal im WWW nachgooglen.

  • Eine Frage zu Schenkungsteuer bei Gemeinschaftskonten.

    Eine Erbschaft eines Ehepartners wird auf ein Gemeinschaftskonto des Ehepaars übertragen, da noch kein Einzelkonto des Erben vorhanden.

    Geht das Finanzamt auch nach zeitnahem Übertrag auf ein neu beantragtes Einzelkonto des Erben noch von einer Schenkung an den Ehepartner aus?

    Eine rechtssichere Antwort in dieser Frage erhältst Du direkt von Deinem Finanzamt. Ruf doch mal an!


    Wenn Du Dich das nicht traust, müßtest Du einen Steuerberater zu Rate ziehen. Auf eine anonyme Forenauskunft würde ich mich in diesem Fall nicht verlassen. Es gab übrigens mal eine Zeit, in der das steuerberatende Gewerbe allergrößten Wert darauf legte, daß Laien keine Auskünfte zu Steuerdingen geben. Zu Steuerauskünften in einem Einzelfall seien allein Steuerberater befugt, hieß es.


    Wenn ein prospektiver Erbe solche Bedenken hat wie Du, ist es ein Leichtes, vorweg ein separates Konto anlegen. Das dauert eine Woche, die liegt in einem Erbfall allemal drin. Dann sind die Verhältnisse eindeutig. Das hast Du möglicherweise im Vorfeld versäumt, also machst Du es halt jetzt.


    Geht es um viel Geld? Der Schenkungsfreibetrag zwischen Eheleuten beträgt 500 T€ pro 10 Jahren. Das ist eine ganze Menge (die bei einer Erbschaft allerdings vorkommen kann). Nur wenige Eheleute haben so viel Geld, daß sie derlei Beträge hin- und herschenken können.


    Erwartest Du in den kommenden 10 Jahren nochmal eine Erbschaft vergleichbarer Größe? Wenn ja, kannst Du ja dann vorab vorsorglich ein eigenes Konto eröffnen. Wenn nein, kann Dir die Bewertung des aktuellen Vorgangs ja egal sein, sofern Du unter dem Freibetrag geblieben bist.

  • "Es gab übrigens mal eine Zeit, in der das steuerberatende Gewerbe allergrößten Wert darauf legte, daß Laien keine Auskünfte zu Steuerdingen geben."


    Das war vor dem Fachkräftemangel. Mittlerweile sind sie über jeden Kleinstfall mit Mini-Gegenstandswert froh, der nicht in der Kanzlei aufschlägt und Zeit blockiert. Allerdings handelt das Finanzamt immer noch nach der gesetzlichen Regelung, denn denen ist die (Personal)Not der Leute herzlich egal.


    "Zu Steuerauskünften in einem Einzelfall seien allein Steuerberater befugt, hieß es."


    Da hat man dir aber Unsinn erzählt, denn auch Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer dürfen unbeschränkt Hilfe leisten.