Gewinn mindern / in das nächste Jahr verlagern

  • Grüße zusammen!

    Ich betreibe als Einzelunternehmer eine Reiseagentur mit einem Mitarbeiter. Es haben sich Umstände ergeben, durch die ich meinen diesjährigen Gewinn um etwa 20.000 Euro reduzieren muss. Nach meinen bisherigen Informationen gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Anschaffungen/Investitionen tätigen, z.B. IT, Möbel, Verbrauchsmaterial (Drucker, etc.) – alles, was ein Betrieb brauchen könnte. Allerdings keinen Firmenwagen und keine Anschaffungen über 800 Euro als direkte Ausgaben, da diese über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden und sich daher nicht unmittelbar stark auswirken würden.
    2. Den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, z.B. für die Anschaffung eines Firmenwagens, um den Gewinn über 50% des Kaufpreises zu mindern.
    3. Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten bilden, z.B. für Zahlungen an Partner, Steuerberaterkosten, Gewerbesteuer usw.
    4. In die Altersvorsorge investieren, z.B. in die betriebliche Altersversorgung für den Mitarbeiter und eventuell in eine Rürup-Rente für mich.
    5. Partner und Dienstleister bitten, Rechnungen vorzuziehen, um so Kosten noch in dieses Jahr zu verlagern.
    6. Sonderabschreibungen?

    Was käme noch in Frage? Der Fokus liegt darauf, möglichst wenig Unnötiges/Teures zu erwerben und den Betrag zu erhalten, um ihn eventuell später zu versteuern.


    Danke im Voraus für eure Ideen!

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich betreibe als Einzelunternehmer eine Reiseagentur mit einem Mitarbeiter. Es haben sich Umstände ergeben, durch die ich meinen diesjährigen Gewinn um etwa 20.000 Euro reduzieren muss.

    Sterben muß man und Steuern zahlen muß man. Alles andere ist fakultativ.

    Nach meinen bisherigen Informationen gibt es folgende Möglichkeiten:
    1. Anschaffungen/Investitionen tätigen, z.B. IT, Möbel, Verbrauchsmaterial (Drucker, etc.) – alles, was ein Betrieb brauchen könnte.
    2. Den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, z.B. für die Anschaffung eines Firmenwagens, um den Gewinn über 50% des Kaufpreises zu mindern.
    3. Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten bilden, z.B. für Zahlungen an Partner, Steuerberaterkosten, Gewerbesteuer usw.
    4. In die Altersvorsorge investieren, z.B. in die betriebliche Altersversorgung für den Mitarbeiter und eventuell in eine Rürup-Rente für mich.
    5. Partner und Dienstleister bitten, Rechnungen vorzuziehen, um so Kosten noch in dieses Jahr zu verlagern.
    6. Sonderabschreibungen?

    Was käme noch in Frage? Der Fokus liegt darauf, möglichst wenig Unnötiges/Teures zu erwerben und den Betrag zu erhalten, um ihn eventuell später zu versteuern.

    Dein erster Ansprechpartner wäre sicherlich Dein Steuerberater. Die Möglichkeiten hast Du genannt, inwieweit sie praktikabel sind, läßt sich aus der Ferne nicht ermessen. Eine fehlt, die Du aber vermutlich nicht nutzen kannst: Du wirst die Auszahlung Deiner Provisionen nicht schieben können. Das spätere Stellen von Rechnungen ist bei Selbständigen sonst eine probate Methode zum Steuern des Einkommens.


    Wenn Du an Deine Altersversorgung denkst, könnte man an freiwillige Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung denken. Rürup-Renten sind verbranntes Geld, da kannst Du Dein Geld gleich der Caritas geben, das ist das gottgefälligere Werk.


    Ansonsten: Was Du anfragst, zählt nach meinem Dafürhalten zum Kernbereich unternehmerischen Handelns. Bist Du Dir sicher, daß Du im Herzen wirklich Unternehmer bist?

  • Die Zahlung in die Altersvorsorge für dich wird keinen Einfluss auf deinen Gewinn haben.


    Weiterhin muss du bei einer Bilanz sowieso zwingend Rückstellungen für Steuerberater und Gewerbesteuer bilden, das ist keine Wahlmöglichkeit. Und beide Rückstellungen sind natürlich nicht willkürlich, sie müssen sachgerecht geschätzt (Steuerberater) bzw. berechnet (Gewerbesteuer) werden.


    Der IAB macht auch nur Sinn, wenn du tatsächlich eine Investition planst. Andernfalls wird das in einigen Jahren rückwirkend auf das Jahr 2024 wieder aufgelöst.


    Rechnungen vorzuziehen wird nur bedingt funktionieren, da du ja scheinbar bilanzierst. Da wird nach Leistungszeitraum abgegrenzt.

  • Grüße zusammen!

    Ich betreibe als Einzelunternehmer eine Reiseagentur mit einem Mitarbeiter. Es haben sich Umstände ergeben, durch die ich meinen diesjährigen Gewinn um etwa 20.000 Euro reduzieren muss. Nach meinen bisherigen Informationen gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Anschaffungen/Investitionen tätigen, z.B. IT, Möbel, Verbrauchsmaterial (Drucker, etc.) – alles, was ein Betrieb brauchen könnte. Allerdings keinen Firmenwagen und keine Anschaffungen über 800 Euro als direkte Ausgaben, da diese über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden und sich daher nicht unmittelbar stark auswirken würden.
    2. Den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, z.B. für die Anschaffung eines Firmenwagens, um den Gewinn über 50% des Kaufpreises zu mindern.
    3. Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten bilden, z.B. für Zahlungen an Partner, Steuerberaterkosten, Gewerbesteuer usw.
    4. In die Altersvorsorge investieren, z.B. in die betriebliche Altersversorgung für den Mitarbeiter und eventuell in eine Rürup-Rente für mich.
    5. Partner und Dienstleister bitten, Rechnungen vorzuziehen, um so Kosten noch in dieses Jahr zu verlagern.
    6. Sonderabschreibungen?

    Was käme noch in Frage? Der Fokus liegt darauf, möglichst wenig Unnötiges/Teures zu erwerben und den Betrag zu erhalten, um ihn eventuell später zu versteuern.


    Danke im Voraus für eure Ideen!

    Zu 3. Rückstellungen:

    Diese können nicht einfach so gebildet werden. Dafür bedarf es eine öffentlich rechtliche Verpflichtung, eine wirtschaftlich Verursachung vor dem Bilanzstichtag sowie eine Inanspruchnahme zu mehr als 50 Prozent.

    Dies einmal grundsätzlich. Siehe Paragraph 249 HGB sowie die entsprechenden BMF Schreiben. Rückstellungen für Steuerberatung sowie Gewerbesteuernachzahlungen sind zwingend zu bilden.


    Wurde in der Bilanz schon eine Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen berücksichtigt? Irgendwelche bestehenden Rückbauverpflichtungen (zum Beispiel durch Mietereinbauten) die noch nicht durch Rückstellungen bilanziert sind ? Rückstellungen für nicht endabgerechnete Leistungen?


    5. Verbindlichkeiten:

    Eine Möglichkeit ist von Lieferanten Rechnungen schon früher schreiben zu lassen. Auch über den Jahreswechsel. Rechnungen werden sofern das alte Jahr betreffen noch in das alte Jahr bilanziert. Unabhängig der Zahlung im neuen Jahr.

  • Zu 5. aber nur dann, wenn die Leistung bereits erbracht wurde bzw. diese dem Jahr 2024 zuzurechnen ist. Andernfalls müsstest du einen ARAP bilden und die Aufwendungen verschieben sich ins Jahr 2025.

  • Zu 5. aber nur dann, wenn die Leistung bereits erbracht wurde bzw. diese dem Jahr 2024 zuzurechnen ist. Andernfalls müsstest du einen ARAP bilden und die Aufwendungen verschieben sich ins Jahr 2025.

    Eine Rechnung wird auch erst geschrieben wenn eben die Leistung erbracht wurde. Dann erfolgt der Ausweis als Verbindlichkeit in 2024 (sofern noch nicht bezahlt in 2024.


    Sollte eine Rechnung in 2024 geschrieben werden obwohl keine Leistung ausgeführt wurde dann handelt es sich um eine proforma Rechnung die nicht zu bilanzieren ist. Das Handelsrecht wie das Steuerrecht hat im Jahresabschluss das Erfüllungsgeschäft zu bilanzieren und nicht das Verpflichtungsgeschäft!


    wurde eine Leistung in 2024 ausgeführt aber in 2024 noch nicht abgerechnet erfolgt im Jahresabschluss 2024 die bildung einer Rückstellung für noch nicht abgerechnete Leistungen.


    Was du mit aktive Rechnungabgrenzung meist ist der Fall wenn beispielsweise in 2024 die Zahlung erfolgt für einen Aufwand das Jahr 2025 betreffend. Siehe Paragraph 250 hgb.


    Das sind drei ganz unterschiedliche Sachverhalte!

  • Grüße zusammen!

    Ich betreibe als Einzelunternehmer eine Reiseagentur mit einem Mitarbeiter. Es haben sich Umstände ergeben, durch die ich meinen diesjährigen Gewinn um etwa 20.000 Euro reduzieren muss. Nach meinen bisherigen Informationen gibt es folgende Möglichkeiten:

    1. Anschaffungen/Investitionen tätigen, z.B. IT, Möbel, Verbrauchsmaterial (Drucker, etc.) – alles, was ein Betrieb brauchen könnte. Allerdings keinen Firmenwagen und keine Anschaffungen über 800 Euro als direkte Ausgaben, da diese über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden und sich daher nicht unmittelbar stark auswirken würden.
    2. Den Investitionsabzugsbetrag (IAB) nutzen, z.B. für die Anschaffung eines Firmenwagens, um den Gewinn über 50% des Kaufpreises zu mindern.
    3. Rückstellungen für zukünftige Verbindlichkeiten bilden, z.B. für Zahlungen an Partner, Steuerberaterkosten, Gewerbesteuer usw.
    4. In die Altersvorsorge investieren, z.B. in die betriebliche Altersversorgung für den Mitarbeiter und eventuell in eine Rürup-Rente für mich.
    5. Partner und Dienstleister bitten, Rechnungen vorzuziehen, um so Kosten noch in dieses Jahr zu verlagern.
    6. Sonderabschreibungen?

    Was käme noch in Frage? Der Fokus liegt darauf, möglichst wenig Unnötiges/Teures zu erwerben und den Betrag zu erhalten, um ihn eventuell später zu versteuern.


    Danke im Voraus für eure Ideen!

    7. Bonuszahlung an deinen Mitarbeiter in entsprechender Höhe. Du hast dein Problem gelöst und das Betriebsklima profitiert auch davon. Win-Win. 8)