Hallo zusammen,
eine Frage: Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag, wenn nur Kapitalerträge vorliegen?
Werden bei der Krankenkasse, ebenso wie bei der Einkommensteuer Kapitalverluste berücksichtigt?
Konkret, ich komme auf ca. 25.000,- Euro Brutto-Kapitalerträge, davon werden 20.000,- Euro Verluste abgezogen, und noch der Sparerpauschbetrag, bleiben ca. 4.000,- Euro Kapitalerträge, laut Steuerbescheid. Damit liege ich dann unter der Bezugsgröße von 505,- Euro monatlich und käme in die Familienversicherung meiner Ehefrau. Ist das korrekt?
Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.