Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag bei Kapitalerträgen?

  • Hallo zusammen,


    eine Frage: Wie berechnet sich der Krankenkassenbeitrag, wenn nur Kapitalerträge vorliegen?

    Werden bei der Krankenkasse, ebenso wie bei der Einkommensteuer Kapitalverluste berücksichtigt?

    Konkret, ich komme auf ca. 25.000,- Euro Brutto-Kapitalerträge, davon werden 20.000,- Euro Verluste abgezogen, und noch der Sparerpauschbetrag, bleiben ca. 4.000,- Euro Kapitalerträge, laut Steuerbescheid. Damit liege ich dann unter der Bezugsgröße von 505,- Euro monatlich und käme in die Familienversicherung meiner Ehefrau. Ist das korrekt?

    Schon mal vielen Dank für Eure Antworten.

  • Das stimmt. Wenn du im Familienfragebogen deine Kap.Erträge angibst, wird die GKV ohnehin den Steuerbescheid anfordern. Der ist maßgeblich für die Beurteilung ob du dich freiwillig versichern musst.


    Falls die Konstellation [Ehepartner A nur Kap.Erträge + Ehepartner B pflichtversicherter Arbeitnehmer] langfristig beibehalten werden soll, kann man darüber nachdenken Investments bis 500k auf das Depot/Konto des Ehepartners B zu übertragen. Zumindest würde man die Wahrscheinlichkeit einer Überschreitung reduzieren. Oder A arbeitet ein paar Stunden oberhalb der Grenzen von §8 SGBIV. Dann ist es egal.


    Ich wäre aber vorsichtig mit solchen knappen Spielchen. Nach 3-4 Jahren eine Rückforderung für den gesamten Zeitraum zu erhalten ist kein Kindergeburtstag.




  • Die Sache mit den 20.000 € Verlust ist wahrscheinlich eine einmalige richtig dumm gelaufene Geschichte, so dass es um das eine Kalenderjahr geht, in dem das passiert ist, richtig?

    Insgesamt sind es über 60.000,- Euro Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Leoni-Aktien. Somit reicht dieser Verlust über 3 Jahre hinweg, da man nur 20.000,- Euro pro Jahr ansetzen kann.

  • Insgesamt sind es über 60.000,- Euro Verlust aus der wertlosen Ausbuchung von Leoni-Aktien. Somit reicht dieser Verlust über 3 Jahre hinweg, da man nur 20.000,- Euro pro Jahr ansetzen kann.

    Gilt diese Verlustrechnung bei allen Verlusttöpfen…. also Aktientopf und/ oder andere Verluste ( ETF‘s )..?

  • Für Aktien, gekauft ab 1.1.2009 gilt doch für Verluste:

    "Hat man Aktien mit Verlust verkauft, so kann man die Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen aus dem gleichen Jahr oder den Folgejahren verrechnen.

    Und eine Verlustverrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich."


    Für Aktien, gekauft vor 1.1.2009 gilt doch für Verluste:

    ".... ein Veräußerungsverlust steuerlich unbeachtlich."


    Und die Krankenkasse richtet sich doch nach der entsprechenden Steuererklärung.

  • Gilt diese Verlustrechnung bei allen Verlusttöpfen … also Aktientopf und/ oder andere Verluste ( ETF‘s ) ... ?

    Als Steuerlaie kann ich nur googeln wie alle hier, und da habe ich folgendes gefunden:


    Diese Beschränkung der Verlustverrechnung auf Aktiengewinne gilt bei der Ausbuchung oder Veräußerung wertlos gewordener Aktien aber nicht.


    In diesem Fall gilt die Verlustverrechnung offensichtlich über alle Arten Kapitalerträge.

  • ... Brutto-Kapitalerträge, davon werden... Verluste abgezogen, und noch der Sparerpauschbetrag,...

    Der Pauschbetrag reduziert nicht die Netto-Kapitalerträge, sondern er stellt nur die ersten X EUR in der Einkommensteuer steuerfrei - sie sind trotzdem Kapitalerträge und sind als solche anzugeben.