Hallo Zusammen!
Ich habe vor einem Jahr eine arbeitgeberfinanzierte bAV mit mtl. 150 € raushandeln können. Sprich, soviel Kapital wurde noch nicht angesammelt.
Seit einiger Zeit denke ich über einen Arbeitgeberwechsel nach.
Die bAV läuft mit Oktober erst seit einem Jahr. Nach Ablauf von 3 Jahren ist die sog. Unverfallbarkeit erreicht.
Was wenn, diese Unverfallbarkeit nicht erreicht wird (+Folgewirkungen), eben durch einen frühzeitigen Arbeitgeberwechsel? Leider finde ich hier im Internet nichts konkretes, weil es vielleicht zu sehr ins Detail geht? Hat jemand von euch dazu Informationen?
Vielen Dank schon einmal für Eure Zeit