Liebe Finanztip-Community,
ich habe zwei Fragen zur Übermittlung von Anschaffungskosten bei Depotüberträgen.
Gem. § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG gilt:
Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen
1. Mit "auszahlenden Stellen" ist doch gemeint, ob es sich um inländische oder ausländische Banken handelt, richtig?
2. Die Lagerstellen der Wertpapiere spielen für die Übertragung der Anschaffungsdaten doch keine Rolle, richtig?
Falls jemand ein paar Erfahrungsberichte bzgl. der Übertragung von Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen hat, würde mich das auch sehr interessieren.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende