Anschaffungskosten bei Depotübertrag

  • Liebe Finanztip-Community,


    ich habe zwei Fragen zur Übermittlung von Anschaffungskosten bei Depotüberträgen.


    Gem. § 43a Absatz 2 Satz 5 EStG gilt:


    Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen


    1. Mit "auszahlenden Stellen" ist doch gemeint, ob es sich um inländische oder ausländische Banken handelt, richtig?

    2. Die Lagerstellen der Wertpapiere spielen für die Übertragung der Anschaffungsdaten doch keine Rolle, richtig?


    Falls jemand ein paar Erfahrungsberichte bzgl. der Übertragung von Anschaffungsdaten bei Depotüberträgen hat, würde mich das auch sehr interessieren.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende :)

  • Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen


    1. Mit "auszahlenden Stellen" ist doch gemeint, ob es sich um inländische oder ausländische Banken handelt, richtig?

    2. Die Lagerstellen der Wertpapiere spielen für die Übertragung der Anschaffungsdaten doch keine Rolle, richtig?

    Hallo,
    wenn du deine Wertpapiere von einem Broker zu einem anderen Broker oder zu einer Bank überträgst, dann werden die "steuerlichen" Anschaffungsdaten grundsätzlich übertragen. Das gilt aber nur, wenn ein Übertrag von und zu einem inländischen Broker (bzw. Bank) erfolgt.

    Überträgst du Wertpapiere von einem deutschen Broker an einen Auslandsbroker, dann werden bei Verkauf der Wertpapiere im Ausland keine Abgeltungssteuer einbehalten. Du musst den korrekten Ertrag in deiner Steuererklärung angeben (Anlage KAP)

    Überträgst du Wertpapier von einem Auslandsbroker auf einen deutschen Broker, dann werden die Anschaffungskosten oftmals (in der Regel) nicht mitgeliefert.

    In diesem Falle drohen bei einer deutschen Depotbank im Falle eines Verkaufes der Papiere 30 Prozent Pauschalsteuer!
    Pauschalsteuer bedeutet, dass von dem gesamten Verkauferlös 30% steuerpflichtige Erträge sind, die mit 25% Kapitalertragsteuer + Soli + möglicher Kirchensteuer besteuert werden.


    Es ist daher äußerst wichtig, dass man die Kauf- bzw. Verkaufabrechnungen entsprechend aufbewahrt, um nachträglich über die Steuererklärung den korrekten Ertrag mit dem Finanzamt abzurechnen.

    Die Lagerstelle hat auf eine Meldung der Einstandskurse keine Auswirkung .

  • Danke für die Antwort.

    Es ist daher äußerst wichtig, dass man die Kauf- bzw. Verkaufabrechnungen entsprechend aufbewahrt, um nachträglich über die Steuererklärung den korrekten Ertrag mit dem Finanzamt abzurechnen.


    Reichen bereits die Kaufs- bzw. Verkaufsabrechnungen? Meines Wissens möchte das Finanzamt noch eine Bestätigung der Anschaffungskosten von der Bank, wie auch immer diese dann aussehen soll...


    Hatte jemand in letzter Zeit Probleme, dass die Anschaffungskosten nicht übertragen wurden?

  • Ich hatte auch zweimal riesigen Ärger beim Depotübertrag. Einmal fehlten die Anschaffungskosten und das andere Mal handelte es sich um Aktienanleihen, die beim Depotübertrag in Aktien und Bezugsrechte gewandelt wurden - die Bezugsrechte fehlten. Wochenlang ging es zwischen den Banken und mir hin und her. Immer war der andere Schuld. Dann zog ich die Reißleine und schaltete die BaFin ein, und schwupps funktionierte es.